Hundebiss im Gesicht erlitten

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Schmerzensgeldzahlungen etc. sind in Deutschland eine "Sache für sich".... Da sind sich selbst die Gerichte uneinig.

Vom Beck´schen Verlag gibt es eine Schmerzensgeldtabelle, die auf zahlreichen Urteilen basiert

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fkomm%2fIMMDAT%2fcont%2fIMMDAT.htm

Da müsstest Du einmal schauen, ob Du etwas Vergleichbares findest. Dann hast Du einen "nachweisbaren" Anhaltspunkt gegenüber Deiner Nachbarin.

Falls Du noch weiter suchen willst, google nach "Schmerzensgeldtabelle", denn es gibt noch einige andere.

Wichtig ist aber, dass Du das alles, auch den Grund für die Verletzung, hundertprozentig sicher schriftlich fixierst und von ihr unterschreiben lässt. Ggf. solltest Du auch  medizinische Unterlagen aufbewahren.

 

toblerone33 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 20:56

danke schön und ich werd alle unterlagen aufheben.eine frage hätte ich dann noch.wie gestaltet sich so ein vertrag?hab davon nicht ein stück ahnung.

kritiker111  19.04.2011, 21:21
@toblerone33

Nun es muss natürlich erst einmal der Grund selbst in den Vertrag, dass es sich eben um eine freiwillige Vereinbarung zur Schmerzensgeldzahlung, eine außergerichtliche Einigung handelt. Die aber für beide Teile bindend ist - und ggf. eingeklagt werden kann (Falls die Nachbarin mit einem Mal nicht mehr zahlen will).

Dann sollten die bisher bekannten Tatsachen, also Ort, Zeit und Art der Verletzung - bisherige Prognosen der Ärzte - fest gehalten werden.

Dann eben die Vereinbarung, dass Dir die Nachbarin für den entstandenen gesundheitlichen Schaden so und so viel zahlt - wie Ihr es eben vereinbart.

Ich würde dann noch aufnehmen, dass dies eine vorläufige Regelung ist, bis eben sicher fest steht, ob der Schaden weitest gehend verheilt oder aber doch andere, bleibende Schäden (Nervenverletzung) fest gestellt werden können.

Falls Du Dir nicht sicher bist - dann müsstest Du den vertrag evtl. von einem Anwalt machen lassen. Wobei natürlich die Nachbarin auch diese Kosten übernehmen müsste. Dann wäre die Scahe wenigstens hieb- und stichfest - und Anwalt heißt ja nicht Klage oder Anzeige.

toblerone33 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 20:54

vielen dank,ich werd da mal schauen.hab die unterlagen vom kh hier und werd mir vom chirurgen noch ein attest ausstellen lassen.und alles aufbewahren.was soll ich sonst tun?

kritiker111  19.04.2011, 20:53

So, GF wollte wieder mal nicht mehr...

Du solltest natürlich in einem entsprechenden "Schmerzensgeldvertrag" auch einfügen, dass es sich ändern kann, wenn wirklich ernstere Probleme durch die Verletzung bleiben (was ich für Dich nicht hoffe!). Der sollte also nur als eine vorläufige Regelung gelten, bis eindeutig fest steht, dass sich keine weiteren oder bleibende Schäden ergeben.

Ansonsten bleibt mir nur, Dir gute Besserung zu wünschen...

Erst einmal tut es mir sehr leid, daß Dir das widerfahren ist. Es ehrt Dich, daß Du sie nicht anzeigen willst. Aber einen genauen Betrag kannst Du ihr selbstverständlich nicht nennen. Deine Krankenkasse soll das mit der Frau regeln. Die werden sie sowieso in Regress nehmen.

aso wartet erstma mit dem geld, schreib dir auf wieviel es insgesammt kostet und geb ihr dann die rechnung

das ist schwierig ein zu schaetzen. lasse dich durch eine rechtsberatung aufklaeren wie du einen schriftl. vertrag machen kannst. ich wuerde fuer spaeter, falls nochmal eine kosmetische korrektur noetig waere, eine absicherung treffen.

toblerone33 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 20:49

wie gesagt ich kann wegen später noch gar nix sagen... ob ich schäden behalten werde weiß man noch nicht,nur narbe ist klar und das die lippe nicht mehr wie vorher sein wird.soll ihr bis morgen einen vorschlag machen und weiß nicht was ich tun soll.

kritiker111  20.04.2011, 07:45
@toblerone33

Lass´ Dich auf keinen Fall drängen - denn so etwas muss schon "Hand und Fuß" haben, wenn es schon außergerichtlich geregelt werden soll. Es ist schließlich ihr Problem, wenn sie keine Hundehalter-Haftpflicht hat.

Und wenn ihr Hund dann solche doch gravierenden Schäden verursacht, dann muss sie eben selbst dafür gerade stehen.