Hundebiss im Gesicht erlitten
Am Sonntag hat der Hund meiner Nachbarin mich ins Gesicht gebissen und die Unterlippe auf 2 cm zerfetzt(Wortwahl des Arztes) Die Unterlippe wurde genäht,wird aber nie mehr wie vorher sein.Muss nun täglich zum Chirurgen.Heute sagte meine Nachbarin mir das Sie keine Hundehaftpflichtversicherung hat und Sie es gerne so regeln würde und mir monatlich Raten zahlen würde.Ich soll ihr einen Betrag nennen.Leider weiß ich nicht ob ich bleibende Schäden(zusammenwachsen der Nerven?) behalten werde,Narbe wird definitiv bleiben.Was soll ich ihr für einen Betrag nennen? und was kann ich sonst tun?Eine Anzeihe wollte ich umgehen. Könnt Ihr mir helfen?
lieben gruß die toblerone
4 Antworten
Schmerzensgeldzahlungen etc. sind in Deutschland eine "Sache für sich".... Da sind sich selbst die Gerichte uneinig.
Vom Beck´schen Verlag gibt es eine Schmerzensgeldtabelle, die auf zahlreichen Urteilen basiert
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fkomm%2fIMMDAT%2fcont%2fIMMDAT.htm
Da müsstest Du einmal schauen, ob Du etwas Vergleichbares findest. Dann hast Du einen "nachweisbaren" Anhaltspunkt gegenüber Deiner Nachbarin.
Falls Du noch weiter suchen willst, google nach "Schmerzensgeldtabelle", denn es gibt noch einige andere.
Wichtig ist aber, dass Du das alles, auch den Grund für die Verletzung, hundertprozentig sicher schriftlich fixierst und von ihr unterschreiben lässt. Ggf. solltest Du auch medizinische Unterlagen aufbewahren.
Nun es muss natürlich erst einmal der Grund selbst in den Vertrag, dass es sich eben um eine freiwillige Vereinbarung zur Schmerzensgeldzahlung, eine außergerichtliche Einigung handelt. Die aber für beide Teile bindend ist - und ggf. eingeklagt werden kann (Falls die Nachbarin mit einem Mal nicht mehr zahlen will).
Dann sollten die bisher bekannten Tatsachen, also Ort, Zeit und Art der Verletzung - bisherige Prognosen der Ärzte - fest gehalten werden.
Dann eben die Vereinbarung, dass Dir die Nachbarin für den entstandenen gesundheitlichen Schaden so und so viel zahlt - wie Ihr es eben vereinbart.
Ich würde dann noch aufnehmen, dass dies eine vorläufige Regelung ist, bis eben sicher fest steht, ob der Schaden weitest gehend verheilt oder aber doch andere, bleibende Schäden (Nervenverletzung) fest gestellt werden können.
Falls Du Dir nicht sicher bist - dann müsstest Du den vertrag evtl. von einem Anwalt machen lassen. Wobei natürlich die Nachbarin auch diese Kosten übernehmen müsste. Dann wäre die Scahe wenigstens hieb- und stichfest - und Anwalt heißt ja nicht Klage oder Anzeige.
vielen dank,ich werd da mal schauen.hab die unterlagen vom kh hier und werd mir vom chirurgen noch ein attest ausstellen lassen.und alles aufbewahren.was soll ich sonst tun?
So, GF wollte wieder mal nicht mehr...
Du solltest natürlich in einem entsprechenden "Schmerzensgeldvertrag" auch einfügen, dass es sich ändern kann, wenn wirklich ernstere Probleme durch die Verletzung bleiben (was ich für Dich nicht hoffe!). Der sollte also nur als eine vorläufige Regelung gelten, bis eindeutig fest steht, dass sich keine weiteren oder bleibende Schäden ergeben.
Ansonsten bleibt mir nur, Dir gute Besserung zu wünschen...
Erst einmal tut es mir sehr leid, daß Dir das widerfahren ist. Es ehrt Dich, daß Du sie nicht anzeigen willst. Aber einen genauen Betrag kannst Du ihr selbstverständlich nicht nennen. Deine Krankenkasse soll das mit der Frau regeln. Die werden sie sowieso in Regress nehmen.
aso wartet erstma mit dem geld, schreib dir auf wieviel es insgesammt kostet und geb ihr dann die rechnung
das ist schwierig ein zu schaetzen. lasse dich durch eine rechtsberatung aufklaeren wie du einen schriftl. vertrag machen kannst. ich wuerde fuer spaeter, falls nochmal eine kosmetische korrektur noetig waere, eine absicherung treffen.
wie gesagt ich kann wegen später noch gar nix sagen... ob ich schäden behalten werde weiß man noch nicht,nur narbe ist klar und das die lippe nicht mehr wie vorher sein wird.soll ihr bis morgen einen vorschlag machen und weiß nicht was ich tun soll.
Lass´ Dich auf keinen Fall drängen - denn so etwas muss schon "Hand und Fuß" haben, wenn es schon außergerichtlich geregelt werden soll. Es ist schließlich ihr Problem, wenn sie keine Hundehalter-Haftpflicht hat.
Und wenn ihr Hund dann solche doch gravierenden Schäden verursacht, dann muss sie eben selbst dafür gerade stehen.
danke schön und ich werd alle unterlagen aufheben.eine frage hätte ich dann noch.wie gestaltet sich so ein vertrag?hab davon nicht ein stück ahnung.