Keine sicherheitsschuhe angehabt bei Arbeitsunfall.

6 Antworten

Für die BG ist das kein Problem und erst recht kein Grund Leistungen zu verweigern. In meiner jahrelangen BG-Praxis ist mir kein Fall bekannt bei dem Leistungen verweigert wurden weil der Verunfallte "Mist gebaut" hatte.

Die BGen nennen sowas übrigens weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz, es gibt in der gesetzlichen Unfallversicherung das Prinzip des haftungsverringernden bzw. haftungsverhindernden schuldhaften Verursachens nicht. Die einzige Möglichkeit besteht dann, wenn dem Verletzten grob vernunftwidriges Verhalten nachgewiesen wird welches zu einer sogenannten "selbstgeschaffenen Gefahrenlage" geführt hat. Kleines, in der BG-Welt bekanntes Beispiel ist ein betrunkener LKW-Beifahrer der sich (während der Fahrt!) auf einem Tankauflieger zum sonnen abgelegt hatte und bei dieser Gelegenheit auf die Straße gefallen ist (diesen Unfall gab es wirklich!). Bei dir kommt niemand auf den Gedanken Leistungen abzulehnen, allerdings wird dieses Märchen vom Arbeitgeber immer gerne missbraucht um Druck auszuüben den Unfall nicht zu melden etc.

Hamburger94 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 14:55

Also brauch ich mir keine sorgen machen dass ich kein verletztengeld bekomme ?

ProfFarnsworth  05.09.2014, 09:38
@Hamburger94

Nein, brauchst du nicht. Aber nicht wundern, die BG zahlt Verletztengeld über die Krankenkassen (in den Regelfällen), von dort kommt dann das Geld.

Hamburger94 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 14:55

Also brauch ich mir keine sorgen machen dass ich kein verletztengeld bekomme ?

nein, bei der BG sind auch solche Unfälle versichert, bis hin zur groben Fahrlässigkeit. Nur Vorsatz ist nicht versichert. Du wirst Dir aber doch die Sicherheitsschuhe nicht deshalb nicht angezogen haben um in eine Nagel zu treten und eine Arbeitsunfall zu verursachen, oder? :) Das ist ein Scherz. Also mach Dir keine Sorgen, Dein Unfall ist ein klassischer Arbeitsunfall. Die BG wird also keine Zahlung verweigern

Hamburger94 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 11:23

Natürlich nicht :D aber viele meinen, die könnten mir viele Zahlungen verweigern (z.B. Das verletztengeld) weil ich mich nicht an die Vorschriften gehalten habe und keine sicherheitsschuhe trug

sabirke  04.09.2014, 21:18
@Hamburger94

Es gibt viele solcher Meinungen und diese halten sich wirklich hartnäckig. Du bekommst ja jetzt erst einmal eine Lohnfortzahlung für 6 Wochen, erst danach würdest Du Verletztengeld bekommen und das bekommst Du dann auch. Ach so, wenn es kein Arbeitsunfall wäre (was aber nicht zutrifft) , müsste die Krankenkasse nach den 6 Wochen zahlen, dü würdest also in keinem Fall im Regen stehen.

Eine Frage, die sich stellt ist: Hat dir dein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe zur Verfügung gestellt und hast du sie nur nicht getragen? In jedem Fall zahlt aber erst einmal die BG bei einem Arbeitsunfall. Ich habe jedoch gelesen, dass es mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eventuell Probleme geben kann.

Hamburger94 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 11:27

Mir wurden keine Schuhe vom Arbeitgeber gestellt, deswegen hatte ich auch meine dachdeckerschuhe (ohne durchtrittssicherer Fußsohle) an. Wie meinen sie dass mit der Lohnfortzahlung ? Meinen sie damit dass mein Chef dass verweigert ?

Wenn du keine vorschriftsmässige Sicherheitskleidung trägst kann die BG/Krankenkasse Zahlungen ganz oder teilweise verweigern, zudem kann auf deinen Arbeitgeber eine Ermittlung wegen Nichteinhaltung/Nichtkontrolle von Sicherheitsvorschriften zu kommen, wenn es ganz blöd läuft.

sabirke  03.09.2014, 22:53

Das stimmt nicht, bei der BG ist alles versichert außer Vorsatz, selbst grobe Fahrlässigkeit ist im Normalfall versichert!

p3x774  16.09.2014, 15:12

Lupus, da liegst du aber 100%ig, ach was 1000%ig oder häng noch zig nullen dran, falsch.... Nenn uns die Vorschrift wo das steht. Alle anderen liegen richtig. BG zahlt. Deswegen wird kein Arbeitsunfall abgelehnt.

die Schuhe solltest du aber bei der Ausfüllung des Antrages der Krankenkasse (Unfallhergang) angehabt haben.

Hamburger94 
Beitragsersteller
 03.09.2014, 18:06

Wie meinst du dass ?