Was heißt Bruttomiete?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieser Verwirrung hat der Bundesgerichtshof jetzt ein Ende bereitet. Die Karlsruher Richter führten an, dass nach dem Wortlaut des Paragraphen 536 BGB der Mieter von der Pflicht zur Zahlung der Miete völlig befreit sei, solange in Folge eines Mangels die vertragsgemässe Nutzung nicht möglich sei. Dies schliesse auch die Nebenkosten ein. Schlussfolgernd ist auch bei einer teilweisen Mietminderung die Bruttomiete inkl. aller Nebenkosten die Grundlage der Mietminderungsberechnung.

BGH VIII ZR 347/04

http://www.relaw.de/recht/mietrecht/mietrecht-top-themen/412-bgh-berechnungsgrundlage-fuer-mietminderung-ist-die-bruttomiete.html

aycawolf 
Beitragsersteller
 09.11.2012, 09:58

Danke auch ;-))).

chemieprofi01  27.09.2012, 19:30

Vielen Dank für diese Info, damit ist alles gesagt!

Bruttomiete definiert üblicherweise die Nettomiete inklusive der Nebenkosten (Müllabfuhr, Hauserhaltung, etc) aber NICHT Heizung, Warmwasser oder Strom. Diese Gebühren sind meist direkt in einem Vertragsverhältnis mit dem Mieter. Selbstverständlich gibt es da auch Ausnahmen, aber rein von der Definition her, bedeutet Bruttomiete= Nettomiete + Nebengebühren sowie MWSt.

Hoffe es hilft

@aycawolf,

wenn ich es richtig lese bist Du Vermieter.

Dem Mieter wurde z.B. eine Mietminderung von 20% zugestanden. Diese 20% kürzt er von der Gesamtmiete = Bruttomieter oder Miete plus aller Nebenkosten.

Allerdings musst Du als Vermieter die NK-VZ bei der Abrechnung anrechnen, als wären sie vom Mieter voll bezahlt werden. solltest Du hier noch Fragen haben, kann ich Dir gerne weiterhelfen.

Haesilein1951  28.09.2012, 12:28

@Hallo aycawolf, hier noch ein Link bzgl. der Verrechnung, welches meine obige Antwort bestätigt und so kenne ich dies auch aus der Praxis, bzw.habe dies auf Anraten unserer Fachanwältin bisher so angewandt.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/berechnung-der-mietminderung-und-der-betriebskosten_019457.html s. auch BGB Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10

ansonsten würde es ja wenig Sinn machen, dass die Brutto Miete gekürzt wird, wenn dann bei der Abrechnung der gekürzte Betrag der NK angerechnet werden würde.

Dies hieße gleich Null. Dann könnte man wirklich gleich die Kaltmiete mindern! klingt doch logisch!!

Es gibt noch den Ansatz, dass erst nach Erstellung der NK-Abr.die vollständige Minderung errechnet wird. Hat der Mieter eine NZ v.600€ und hat das ganze Jahr um 10% gemindert, stünden íhm hier nochmal 60€ zu.

Das ist die Kaltmiete inkl. Nebenkosten, Bruttokaltmiete ohne Heizkosten und Bruttowarmmiete mit Nebenkosten. Bruttomiete sollte im Zweifel das gleich wie Bruttowarmmiete sein...

Wieso Mehrwertsteuer??? § 4 Nr. 12 UStG

VErmietung/VErpachtung an privat ist umsatzsteuerfrei.

Buttomiete ist inklusiv (Inklusivmiete) Nebenkosten!