Schlüsselverlust - Kann Herr H das Geld von A verlangen?

6 Antworten

also bei meinem damaligen arbeitgeber war es so, dass bei schlüsselverlust derjenige die kosten trägt, der ihn verloren hat. der schlüssel ist eigentum des ladens und das risiko eines einbruchs ist viel höher als die kosten eines austauschs.

Wer einen Schlüssel anvertraut bekommt, haftet auch bei Verlust, egal wie fahrlässig das vom Besitzer zu sein scheint.

Dafür sollte man auch eine Haftpflichtversicherung haben.

elchfisch12 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 13:45

ja aber A hat doch nichts unterschrieben und das müsste in einem arbeitsverhältnis doch eigentlich sein oder nicht? 

Blindi56  28.07.2015, 14:07
@elchfisch12

Das ist doch völlig egal. Selbst wenn ein Freund Dir einen Schlüssel anvertraut, und Du verlierst den, haftest Du. ist natürlich bei einern größeren Firma (oder auch Wohnhaus) mit Schließanlage besonders dumm gelaufen.

A. hat den Schlüssel bekommen und ist damit dafür Verantwortlich und muss zahlen, eine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.

Eine normale private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei PRIVATEN Schäden. Da der Verlust während eines Arbeitverhältnisses entstanden ist, würde nur eine BERUFS-Haftplichtversicherung mit Schlüsselverlust den Schaden ersetzen.

suzisorglos  28.07.2015, 17:32

Auch in der Privathaftpflichtversicherung kann der Verlust fremder privater oder beruflicher Schlüssel mitversichert sein.

Curasanus  29.07.2015, 13:27
@suzisorglos

Richtig, die Betonung liegt aber auf "mitversichert". Das bieten die meisten Versicherungsgesellschaften nur mit einer zusätzlichen kostenpflichtigen Zusatzpolice (kostet ca 3 Euro im Jahr).

Üblicherweise muß Schlüsselverlust gesondert versichert werden. Zusätzlich handelt es sich hier um einen beruflich genutzten Schlüssel, der von zahlreichen Gesellschaften gar nicht versichert wird.