Schlüsselverlust - Kann Herr H das Geld von A verlangen?
Hallo, Angenommen Aushilfskraft A, mit einer 450€ Basis, hat einen Schlüssel des Ladens von Herrn H verloren. H meint nun, dass A die Kosten für den Austausch der Schließanlagen übernehmen soll, sei es nun über die private Haftpflichtversicherung oder bar. A weiß aber nicht so genau, ob die private Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust beinhaltet und hat auch nicht die Möglichkeit den Betrag in Höhe von fast 2000€ auf sich zu nehmen. Ein genauer Arbeitsvertrag besteht nicht und A hat auch nie etwas unterschrieben, das bestätigt dass A für den Schlüssel haftet bzw. ihn überhaupt erhalten hat und in Kenntnis darüber ist, wie A sich mit dem Schlüssel zu verhalten hat. Kann H dann überhaupt das Geld von A verlangen, wenn nie etwas schriftliches dokumentiert wurde? Und muss dann nicht H selber zusehen, dass sein Laden in diesem Fall versichert ist und sich um den Schaden kümmern? Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!
6 Antworten
also bei meinem damaligen arbeitgeber war es so, dass bei schlüsselverlust derjenige die kosten trägt, der ihn verloren hat. der schlüssel ist eigentum des ladens und das risiko eines einbruchs ist viel höher als die kosten eines austauschs.
Wer einen Schlüssel anvertraut bekommt, haftet auch bei Verlust, egal wie fahrlässig das vom Besitzer zu sein scheint.
Dafür sollte man auch eine Haftpflichtversicherung haben.
Das ist doch völlig egal. Selbst wenn ein Freund Dir einen Schlüssel anvertraut, und Du verlierst den, haftest Du. ist natürlich bei einern größeren Firma (oder auch Wohnhaus) mit Schließanlage besonders dumm gelaufen.
A. hat den Schlüssel bekommen und ist damit dafür Verantwortlich und muss zahlen, eine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
Eine normale private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei PRIVATEN Schäden. Da der Verlust während eines Arbeitverhältnisses entstanden ist, würde nur eine BERUFS-Haftplichtversicherung mit Schlüsselverlust den Schaden ersetzen.
Auch in der Privathaftpflichtversicherung kann der Verlust fremder privater oder beruflicher Schlüssel mitversichert sein.
Richtig, die Betonung liegt aber auf "mitversichert". Das bieten die meisten Versicherungsgesellschaften nur mit einer zusätzlichen kostenpflichtigen Zusatzpolice (kostet ca 3 Euro im Jahr).
Üblicherweise muß Schlüsselverlust gesondert versichert werden. Zusätzlich handelt es sich hier um einen beruflich genutzten Schlüssel, der von zahlreichen Gesellschaften gar nicht versichert wird.
ja aber A hat doch nichts unterschrieben und das müsste in einem arbeitsverhältnis doch eigentlich sein oder nicht?