Schlüssel vom Vermieter bekommen im Erbfall?

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 Wenn du das Erbe ausschlagen willst, darfst du außer Unterlagen und verderblichen Lebensmitteln nichts aus der Wohnung entfernen, denn dann gilt das Erbe als angenommen.  Schon allein daher solltest du versuchen, den begehrten Gegenstand schon vor dem Tod deiner Mutter zu erhalten. Den Schlüssel wird der Vermieter nach dem Tod deiner Mutter nur den rechtmäßigen Erben aushändigen.  Das bist du mit Erbausschlagung aber nicht. Wenn du ihn vor der geplanten Ausschlagung bekommst und dann aus der Wohnung etwas entfernst, gilt wiederum das Erbe als angenommen.

nein, dass geht nicht. Und wenn der Vermieter schlau ist, dann gibt er dir den Schlüssel auch nicht.

Du kannst dir da nicht noch schnell die wertvollen Teile heraus suchen und dich dann "vom Acker machen". 

Der Vermieter wird dann ja die Wohnung entmüllen müssen und darf die WErtgegenstände für seine Forderungen behalten. 

Generell ist es so der Vermieter darf, wenn er nicht Betreuungsperson (amtlich) deiner Mutter ist, gar keinen Schlüssel haben. Die Wohnung ist so was wie "Heilig" und darf von niemandem geöffnet oder betreten werden.

Wie soll was vor dem Notarbesuch stattfinden. Erst hier wird der Erbfall, also der Tod Deiner Mutter erneut festgestellt.

Ist bei uns ist so. Alles was Deine Mutter zum Zeitpunlkt ihres Todes in ihrer Wohnung hatte ist jetzt Erbmasse. Entweder nimmst Du das Erbe an oder nicht. Entweder gehört Dir alles oder gar nichts.

Ich würde darauf hin arbeiten das Du das Teil bekommst solange Deine Mutter noch lebt.

AriZona04 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 10:54

Na, DAS sind doch mal Aussagen! Vielen Dank! Ich hörte das Gerücht, dass der Vermieter generell Schlüssel hat. Dies widerlegst Du. Gut, akzeptiere ich dann! 

ch62718ris  12.10.2017, 11:07
@AriZona04

Ich kenne natürlich nich den Paragraphen an den sich viele Vermieter nicht halten.

Ich habe mir einen Schließzylinder gekauft und ihn in die Wohnungstür eingebaut. Damit hatte nur ich Schlüssel dafür, egal ob der Vermieter sich dran gehalten hat. Schließzylinder austauschen ist nähmlich nur eine Schraube öffnen rausnehmen und wieder zu machen.

Deamonia  18.10.2017, 13:37
@ch62718ris

Sollte man bei neuen Wohnungen eigentlich IMMER machen finde ich, denn theoretisch könnte ja jeder Vormieter der Wohnung noch einen Schlüssel haben ;)

Der Vermieter darf nur dem Erben oder dem Nachlassverwalter die Schlüssel aushändigen. Da du das Erbe ausschlagen willst, wird dann ein Nachlassverwalter benannt, der kann dir den Gegenstand aushändigen, wenn er nicht von Wert ist. Alle Wertgegenstände sind zu verwerten um die ausstehenden Kosten der Räumung zu bezahlen.

Bekommen kannst du z.B. persönliche Dinge wie Fotos oder Briefe.

Wenn du einen bestimmten Gegenstand haben möchtest, dann bitte deine Eltern jetzt darum.

 

Wenn du nicht erben willst mußt du das Erbe ausschlagen. Ggf. kann man dann mit dem Gericht aushandeln, dass man ein Erinnerungsstück behalten darf.
Ansonsten kein Erbe kein Anspruch auf irgendwas und der Vermieter darf dich nicht hinein lassen und normalerweise hat er auch keinen Schlüssel.