Abflussrohr undicht - Zahlt Vermieter diesen "Mangel"?
Hallo liebe Gemeinde!
Das Abflussrohr in meinem Waschbecken in der Küche ist undicht. Nach dem Abspühlen ist jedes Mal ein schöner Wasserfleck unter der Spühle. Muss sich mein Vermieter hierum kümmern?
Ebenfalls hat mir mein Vermieter damals nicht alle Schlüssel für meine Wohnung ausgehändigt und ich habe manchmal das Gefühl, dass mein Vermieter ab und zu in meiner Wohnung ist (Vermieter wohnt im gleichen Haus).
Habe ich auch im Nachhinein (wohne seit ca. 1,5 Jahren in der Wohnung) noch einen Anspruch auf die Schlüssel und wenn ich meinen Vermieter bei seinem Spaziergang durch meine Wohnung "erwische", ist dies ein fristloser Kündigungsgrund?
lg
8 Antworten
Wenn du eine Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag hast, dann ist es wohl deine Sache die Raparatur zu zahlen - ansonsten die des Vermieters.
Natürlich kannst du alle Schlüssel einfordern. Besser ist es aber, du holst dir ein neues Schloß und legst das andere bis zu einem Auszug beiseite und baust es dann wieder ein. Triffst du deinen Vermieter in deiner Wohnung an, kann du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Fristlos kündigen kannst du deshalb nicht, fristgemäß kündigen kannst du aber immer (wenn es keinen zeitweisen Kündigungsverzicht im Vertrag gibt,der noch nicht abgelaufen ist).
Soweit ich weiß ist dein Vermieter nur für die Anschlüsse haftbar die in der Wand liegen,sofern die Wohnung nicht möbeliert angeboten wurde.Also in deinem Fall mußt du selbst für Abhlfe sorgen.Wegen der Schlüssel rate ich dir einen neuen Schließzylinder einzubauen,der kostet ca 20 Euro und du kannst die sicher sein das sonst niemand außer dir einen Schlüssel besitzt.Die Gefahr ist einfach zu groß das dir dein Vermieter die Schlüssel aushändigt und sich einen nachmachen läßt.
Bei uns verstopft sich die Toilette ständig, auch wenn man keine großen Geschäfte mach. hat wohl irgendeinen Schaden.
Mich würde also auch interessieren, ob bei solchen Dingen, der Vermieter dafür verantwortlich ist und zahlen muss...
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf die Schlüssel. Wenn Du ihn erwischt, kannst Du ihn wegen Einbruch/Hausfriedensbruch anzeigen. Nachhaltige Störung des Hausfriedens ist ein Argument für eine Kündigung. Tausche das Schloss sofort aus und baue es bei Auszug wieder ein (denn es gehört ihm ja).
Ein neues Siffonrohr kostet nicht so viel und läuft wahrschweinlich unter "Kleinreparatur" und muss vermutlich vom Mieter getragen werden. Aber ich würde diesen Mangel trotzdem melden.
Wahrscheinlich ist eine Dichtung defekt. Das Wasser müsste abgestellt, das Rohr abgeschraubt werden und eine neue Dichtung eingelegt. Sollte aber ein Fachmann machen, wenn man selbst keine Ahnung hat.
Hier würde ggf. die Kleinreparaturklausel greifen. Kostet es aber mehr als vereinbart, zahlt der Vermieter alle Kosten. Du solltest deinen Vermieter informieren, ggf. hat er einen Handwerker, den er in solchen Fällen kommen lässt.
Schlüssel darf er nicht haben, du kannst sie alle verlangen und wenn er sich weigert, bau ein neues Schloss ein und bei Auszug wieder das alte rein.
Fristloser Kündigungsgrund ist das nicht, aber du könntest ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.