Kann ich Miete verlangen bzw. was soll ich tun?

6 Antworten

Zunächstmal kommt es darauf an, ob es Sondernutzungsrechte gibt, oder nur Teileigentum. Teileigentum an sich bezieht sich nicht auf einen bestimmten Teil der Immobilie, sondern teil das Eigentum der Immobilie auf mehrere Eigentümer auf.

Sondernutzungsrechte wiederum weisen einen bestimmten Eigentümer einen bestimmten Teil der Immobilie zu.

Der Eintragung von Sondernutzungsrechte Ihrer Schwester hätten sie widersprechen müssen, da auf diese Weise ihnen ja ihr Erben / Pflichtteil entzogen würde. Ein Teil einer Imobilie der mit lebenslangen Wohnrecht belastet ist, ist ja nicht viel Wert.

Bei reinen Teileigentum haben Sie aus den Erbrecht ein Mitnutzungsanspruch, soweit dieser nicht durch das Wohnrecht ausgeschlossen wird. Nutzungsentschädigung können sie aber nur verlangen soweit ihre Schwester sie von der Nutzung ausschließt. Die Nutzungsentschädigung können sie aber nur für die Zukunft und nicht rückwirkend verlangen.

Eine andere Frage ist, ob es ein Berliner Testament gibt und ob die Einrichtung des Wohnrechts überhaupt zulässig war. Unter Umständen kann nach §2287 BGB das Wohnrecht herausverlangt werden. Beachten sie, das das Herausverlangen der Verjährung unterliegt und verjährt innerhalb von 10 Jahren nach den Erbfall (§196 BGB).

Ohne Testament wären sie schon Erbe des Vaters geworden, womit sie die Frage stellt, ob das Haus schon Teil des Erbfalls des Vaters war. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen wie in einen solchen Fall die Einrichtung des Wohnrechts ohne Ihre Zustimmung möglich sein soll.

Auch kann die Einrichtung des Wohnrechts zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen, das ist typsicherweise dann der Fall, wenn das Wohnrecht nicht auf bestimmte Teile des Hauses beschränkt ist und kein weiteres Vermögen vorhanden ist. Dann macht das Wohnrecht nämlich schnell mehr als die Hälfte des Nachlasswertes aus. Stellt das Wohnrecht ein Vermächtnis dar, dann kann die Erfüllung gekürzt werden, soweit der Pflichtteil unterschritten wird.

Was kann ich machen?

Zunächstmal sollte sie die 250€ für die Erstberatung bei einen Fachanwalt für Erbrecht in die Hand nehmen, oder falls sie mittellos sind, sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht dafür holen.

Zur Erstberatung sollten sie unbedingt alle notwendigen Unterlagen mitnehmen, also insbesondere eine Kopie etwaiger Testamente, den aktuellen Grundbuchauszug und etwaigen Schriftwechsel.

Uuuuuiiiiiiii! Das ist eine richtig fiese Konstellation! Ein ähnliches "Ei" (ohne Wohnrecht) hat uns damals unsere Mutter auch gelegt. In festen wissen und Gewissen, das das Erbe gerecht ist...

Ihr seid beide zu gleichen Teilen Besitzer des Hauses. Mit allen Rechten aber auch allen Pflichten.

Heißt: alle anfallenden Kosten werden durch zwei geteilt. Egal ob Gebühren, Versicherungen, Renovierungen, Sanierung.

Aber eben auch die Miete! Deiner Schwester "gehört" bildlich gesehen nur das halbe Wohnzimmer, die halbe küche, das halbe Bad und das halbe Schlafzimmer.

Die andere Hälfte gehört dir. Und dafür muss sie dir Miteinander bezahlen. Die Hälfte eben von dem, was man von einem "normalen" Mieter verlangen würde.

Das unentgeltliche Wohnrecht des witwers hat mit eurem Besitz dahingehend nichts zu tun.

Alles in allem ist der Ärger und Streit zwischen euch vorprogrammiert!

Du kannst die Sache aussitzen und miete verlangen.

Du kannst deine Schwester bitten, deinen Anteil abzukaufen

Du kannst deinen Teil behalten, Miete von deiner Schwester verlangen und nach Ableben des witwers einen viel besseren Preis verlangen oder erzielen.

Ein Verkauf an andere rentiert sich nicht - das lebenslange Wohnrecht des witwers ist eine absolute Preisbremse.

Das Wohnrecht ist sicher mietfrei. Da kannst du nichts verlangen.

Den Anteil den deine Schwester bewohnt, dafür kannst du etwas Miete verlangen. Lässt sich das Haus denn überhaupt auseinander dividieren? Kannst du genau sagen, wie hoch der Mietteil deiner Schwester wäre? Hiervon würde dir die Hälfte zustehen.

Welcher neue Ehepartner lebt da?

Der deiner Schwester oder deiner Mutter?

Wenn es der Neue Partner deiner Mutter war, kann und darf er da mietfrei wohnen. Das ist so im Testament geregelt.

Allerdings muss dann deine Schwester ihren Teil so lange der Ehepartner in dem Haus lebt auch Miete an dich bezahlen, denn du kannst deine Hälfte ja nicht nutzen.

Hugobarbach 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 07:49

ehepartner von mutter

Deepdiver  28.12.2017, 07:50
@Hugobarbach

ok. Dann muss diene Schwester dir Miete bezahlen, wenn sie da im HAus wohnen bleibt.

Der Ehehpartner hat mietfrei.

Sehr eigenartige Erbkonstellation! Wenn der Mann dort Wohnrecht hat, ist es nicht der Teil, den du allein geerbt hast, sondern deine Schwester und du. Ebenso der Teil, in dem deine Schwester wohnt. Es sei denn, es wurde an euch genau so vererbt, wie du es geschildert hast, aber was ist das dann für dich für ein Erbe, was du möglicherweise jahrelang nicht nutzen kannst, deine Schwester aber schon???

Evtl. könntest Du also Miete verlangen für deinen Anteil, den die Schwester bewohnt.

Ich würde aber zu einem Beratungsgespräch mit einen Fachanwalt für Erbrecht raten.