Darf man eine Mutter mit Baby fristlos kündigen?
Ich und mein Mann haben eine 4 Zimmer Wohnung wobei das vierte Zimmer separat ein Stockwerk drüber ist.. Meine Cousine War für 3 Wochen zu Besuch und es wurde von den Nachbarn behauptet das ich die Wohnung Untervermietet habe, seitdem spinnt der Vermieter rum und haben eine fristlose Kündigung bekommen. Jetzt meine frage: Wir haben ein 6 Monate altes Baby und haben noch dazu gestern eine Räumungsklage bekommen das wir in 2 Wochen draußen sein müssen... Ich kenne mich überhaupt nicht aus, kann mir jemand bitte schnellstmöglich weiter helfen. DANKE im voraus.. Gruß Dalila
5 Antworten
Dürfen darf der Vermieter schon, nur hat er bei der folgenden Feststellungsklage dann sehr schlechte Karten.
Unbedingt Widerspruch einlegen und Anwalt einschalten.
da solltet ihr das über einen anwalt klären. das ihr ein baby habt ist da egal. wenn der vermeiter meint das ihr untervermietet habt muss er das beweisen. sein glauben reicht da nicht aus. geht mit der räumungsklage zu einem anwalt, der wird dann alles weitere veranlassen.
Meine Cousine War für 3 Wochen zu Besuch und es wurde von den Nachbarn behauptet das ich die Wohnung Untervermietet habe, seitdem spinnt der Vermieter rum und haben eine fristlose Kündigung bekommen.
Der ihr hoffentlich umgehend widersprochen habt über einen Anwalt???
Wir haben ein 6 Monate altes Baby und haben noch dazu gestern eine Räumungsklage bekommen das wir in 2 Wochen draußen sein müssen...
Auf was basiert denn die Räumungsklage? Besuch haben ist nicht verboten - auch nicht wenn der Besuch 3 Wochen bleibt.
Schnellstens zum Mieterschutzverein oder Rechtsanwalt !
Geht zum Anwalt für Mietrecht -aber schnellstens!
solange ihr eure Miete immer gezahlt habt -und der Besuch nur 3 Wochen bei euch war -wird dies der Anwalt Richten -aber geht dorthin -noch vor den Tagen-nach Möglichkeit Heute noch !