Schloss auswechseln, damit Untermieter zahlt?

8 Antworten

Du bekämst Probleme wegen verbotener Eigenmacht. Der Mieter bekäme recht. Du solltest abmahnen. Kommt eine zweite nicht bezahlte Miete dazu, darfst du ohne Abmahnung fristlos kündigen.

Dein Vorhaben des Schlosstausches ist sehr durchsichtig. Vermutlich hast du keinen schriftlichen Mietvertrag mit deinem Schädling. Dieser Mensch ist in der Lage und erwirkt eine einstweilige richterliche Anordnung zur Herausgabe des Wohnungsschlüssels mit den Konsequenzen, dass du das Gerichtsverfahren, den Anwalt dieses Widerlings und den Gerichtsvollzieher bezahlst, damit deine Besitzstörung geheilt wird. Auch bei Einsatz eines Schlüsseldienstes können die Kosten durch die Decke schießen.

Hast du denn für diesen Menschen bei deinem Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung erwirkt? Wenn nicht, dann winken bis zu 1000€ Ordnungsstrafe. Kontakt mit der Meldebehörde zur Ermittlung der Daten ist nur hilfreich, wenn der Mensch vor seiner nomadenähnlichen Einmietung bereits im Ort gewohnt hat. Sollte es sich um die erste Mietzahlung handeln, er ist vermutlich per 1.10.16 bei dir eingezogen, dann kannst du Strafanzeige wegen vorsätzlichem Einmietbetruges erstatten. Das bringt dann Würze ins Spiel.

In der Regel ist dem Untermieter die Benutzung des Bades/WC in deiner Wohnung gestattet. Die Nutzung der Küche solltest du unmöglich machen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet 32€, die auch dein Früchtchen zu löhnen hat. Laufen bis 4.11.16 weitere Mietschulden auf, dann fristlos kündigen und hilfsweise ordentlich kündigen. Hast du eine Kautionsübergabe vereinbart?

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 17:46

Schlüsseldienst: Aber darf der das Schloss aufmachen wenn ich doch der Hauptmieter bin und in der Wohnung lebe? Ist doch Hausfriedensbruch.

Einen schriftlichen Mietvertrag ab 01.10. hab ich aber ändert das was? Vorsätzlicher Einmietbetrug klingt interessant. Wie geht das?

Der UM hat vorher schon in der Stadt gewohnt aber ich vermute, er hat sich nicht hier angemeldet. War nur ein oder zwei Semester hier, davor in einer anderen Stadt. Kann man den Namen nicht überregional suchen lassen? Evtl. habe ich das Geburtsdatum von facebook, aber nicht sicher.

Nutzung von Bad und Küche sind Bestandteil des Untermietvertrages.

Die Mahnbescheidskosten dürfen wie ich laß nicht Teil der Mahnbescheidssumme sein.

Kaution wurde vereinbart, 300 EUR in 3 Raten. Kam natürlich auch nicht bisher.

Gerhart  21.10.2016, 22:19
@lordbuerzel

Der Schlüsseldienst ist der Erfüllungsgehilfe des Untermieters als Auftraggeber. Die Tür wird nur im Beisein des Untermieters geöffnet. Der Untermieter trägt zunächst die Kosten des Schlüsseldienstes u.U. bis zu 500€, diese Kosten wirst du dem Untermietermieter erstatten müssen, denn du hast in verbotener Eigenmacht das Schloss gewechselt und damit dem Untermieter den Zugang zu seinem Besitz > siehe Besitzstörung < verwehrt. Damit entfällt deine Behauptung "Hausfriedensbruch" als Straftatbestand, denn der Untermieter kann den Mietvertrag vorweisen.

Einmietbetrug liegt vor, wenn dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses die Mietsache durch den Vermieter  herausgegeben wurde z. B. 01.10.2016 und der Mieter laut §535 BGB seiner Verpflichtung zur Mietzahlung bis zum 6.10.2016 nicht nachgekommen ist, obwohl keine Mängel vorhanden waren, die100% Mietminderung rechtfertigten >>> Anzeige bei der Polizei wegen Einmietbetrug. Die Polizei nimmt die Anzeige auf, untersucht den Fall und leitet die Anzeige mit Untersuchungsprotokollen an den Staatsanwalt weiter. Der Staatsanwalt erhebt vor dem Amtsgericht Anklagegegen den Untermieter.

Die Meldebehörde stellt nur dann fest, dass sich dein Untermieter nicht angemeldet hat, wenn du hier Nachforschungen anstellst. Dein Vermieter muss aufgrund des Mietvertrages eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die dein Untermieter innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde zur An- oder Ummeldung vorlegen muss.

Die Kosten des gerichtlichen Mahnbescheides werden dem Schuldner dennoch auferlegt, weil das Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen wird, entweder nach Versäumnisurteil oder infolge der Hauptverhandlung. Liegt der Streitwert unter 600€, wird wohl nur ein schriftliches Verfahren stattfinden.

Kaution insgesamt nicht übergeben >>> fristlose Kündigung ist möglich.

Im schlimmsten falle gehst du einfach selber zur Polizei und versucht es zu klären ansonsten riskier es und lass die schlösser auswechseln (Ich weiß nicht wie viel recht sie als hauptmieter haben) sie hätten dann die personalien von ihm aber schlimmstenfalls selber die polizei an der backe :/

Dein Mieter könnte neben der Polizei auch gleich mal einen Schlüsseldienst holen der dann das Schloß bzw. den Schließzylinder, natürlich auf deine Kosten, tauscht.

Denn der Mieter immer Zugang zur Mietsache haben, nicht nur dann wenn der geneigte Vermieter gewillt ist ihn rein zu lassen.

Kündigung geht noch nicht, da noch nicht ganz ein Monat um ist.

Aber Abmahnung wegen noch nicht gezahlter Miete geht. Gleichzeitige Androhung der Kündigung falls auch die nächste Miete nicht bzw. nicht pünktlich gezahlt wird.

Wenn er die Polizei holen würde, könnte die ja vllt. gleich seine
Personalien aufnehmen, die hab ich nämlich auch immer noch nicht.

Wie jetzt, Du weißt nicht mal wie dein Mieter heißt?

Schloss auswechseln, damit Untermieter zahlt?

Nein, das ist verbotene Eigenmacht.

Der Mieter könnte sich mittels der Polizei und oder Schlüsseldienst wieder Zugang verschaffen und die Kosten musst Du dann tragen.

Es bleibt nur:

Mahnbescheid erstellen lassen.

Kündigung geht noch nicht, da noch nicht ganz ein Monat um ist.

Erst bei einer Miete + 1 Cent kann man fristlos kündigen.

Fristgerecht kündigen könnte man z.B. bei ständig verspäteten Mietzahlungen wegen Unzumutbarkeit.