Darf ich meinen Untermieter noch reinlassen?

8 Antworten

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Du kannst ihm eine Frist setzen. Wenn er diese verstreichen lässt, lässt du seine Sachen auf die Straße zum Sperrmüll setzen.

Du hast ihn gerade erst ausgesperrt? Dann ist das schwierig! Lass ihn rein und besprich mit ihm, wann er wie genau auszieht. Oder ruf ihn an, um ihn vorzuwarnen - damit er sich was anderes zum Schlafen suchen kann. Dann könnt ihr immer noch einen Termin ausmachen, wann er seine Sachen holen kann - dabei solltest du besser nicht allein sein.

MelinaMilch 
Beitragsersteller
 02.02.2013, 19:57

Hab ich ja schon, aber er hält sich nicht an Abmachungen.

angy2001  03.02.2013, 08:13
@MelinaMilch

Dann stell ihm seine Klamotten in einer Reisetasche vor die Tür und schreib ihm eine SMS, ab wann das der Fall ist, damit er sie abholen kann. Hat er auch noch Möbel bei dir?

Schreib ihm einen Brief und gib ihm einen oder zwei Termine, wann er seine Sachen aus der Wohnung holen kann. Du musst ihn nicht, wenn es ihm gerade einfällt in deine Wohnung lassen. Er soll dich am besten anrufen und dir sagen, an welchem der von dir genannten Termine er zum Ausräumen kommt. Du solltest aber Zeugen dabei haben, damit es nicht heißt, du hättest dies oder jenes gemacht.

Setze ihm auch eine Frist, bis wann er die Sachen spätestens abzuholen hat. Ich würde auch in den Brief schreiben, dass du bei Nichteinhaltung der Frist die Räumung der untervermieteten Räume auf seine Kosten gerichtlich durchsetzen läßt.

Da es sich allerdings um seinen Besitz handelt, hast du meines Erachtens nicht das Recht, die Sachen selbst wegzuräumen oder zu entsorgen! Du musst ihm auf jeden Fall die Gelegenheit geben, seinen Besitz einzupacken und abzuholen, sonst machst du dich wahrscheinlich sogar strafbar. Aber wie gesagt, nur nach vorheriger Anmeldung zu Zeiten, die dir passen!

Ein rechtskundiger Untermieter würde dir nun das Leben sehr schwer machen. Schloss gewechselt? Besitzstörung, verboten Eigenmacht, einstweilige richterliche Anordnung auf Wiederherstellung des Zuganges zur Mietsache. Zimmer des Untermieters betreten? Hausfriedensbruch, Sachen vor die Tür gestellt? Dem Untermieter fehlen plötzlich 2000EURO. Es wäre nun zu prüfen, ob die Kündigung rechtskräftig ist. Wenn du der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht nachweisbar schriftlich widersprochen hast innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Kündigungsfrist, gilt das MV als unbefristet fortgesetzt. Mit welchem Grund hast du zu welchem Datum gekündigt oder hast du §549 BGB zur Anwendung gebracht? Ist die Kündigung rechtskräftig, dann solltest du sofort Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache beim AG einreichen.

DerHans  03.02.2013, 17:55

Bei Untermietverträgen herrschen etwas rauhere Sitten. Dass er einfach dem Räumungsersuchen nicht nachkommt, ist ebenfalls Hausfriedensbruch.

Gerhart  03.02.2013, 19:44
@DerHans

Da wartet der Staatsanwalt aber ganz entspannt auf eine Anzeige, die er dann in den Rundordner versenkt. Ach so, Hans, du weißt sicher, dass die Kündigung rechtskräftig ist?

Wenn Dein ehemaliger Untermieter Sachen haben will, hat er sich rechtzeitig (mindestens 7 Tage) vorher anzumelden.

Du bist lediglich verpflichtet, die Sachen 6 Monate lang aufzubewahren.

Bereite ein Schreiben vor, in dem er aufgefordert wird, die Dinge bis spätestens zum XXXX Termin abzuholen, teile in dem Schreiben mit, dass die Sachen sonst entsorgt werden. Dieses Schreiben übergibst Du ihm vor Zeugen, wenn er nächstes Mal kommt.

Einfach so ohne Vorankündigung brauchst und solltest Du ihn nicht herein lassen, wenn er einen Abholtermin vereinbart, solltest Du wenigstens einen Zeugen auf Deiner Seite haben (auch zur Übergabe des Schreibens).

Gerhart  03.02.2013, 11:01

Du bist nicht verpflichtet irgend welche Sachen bis zu 6 Monate aufzubewahren. Aber es wäre nach einer Kündigung doch üblich, dass der Gekündigte die Mietsache an den Vermieter fristgerecht zurück gibt. Diese Übergabe sollte protokolliert werden. Keine Rückgabe der Mietsache >> Mieter wohnt unberechtigt weiter. Das Mietverhältnis ist auch nach Widerspruch des Vermieters beendet und der ehemalige Mieter ist lediglich Nutzer der Wohnung und muss ein Nutzungsentgelt bezahlen.