Schlechtwetterkündigung
Hallo, mein Mann ist wegen Schlechtwetter gekündigt worden. Seine Firma hat momentan rein garnichts mehr zu tun. Da dies bei Malern öfters so ist und sein Arbeitgeber ihn auch wieder einstellen möchte, will sich mein Mann nun nicht neu bewerben. Bei all seinen Malerkollegen geht das so: Man geht zum Arbeitsamt und zeigt seine Schlechtwetterkündigung vor. Dann lassen die einen eigentlch ein paar Monate in Ruhe, da der Arbeitnehmer ja wieder bei dem alten Arbeitgeber anfängt. Bei meinem Mann ist es nun so, das sie ihm ständig irgendwelche Jobangebote (auch von Zeitarbeitsfirma, von dem niedrigen Gehalt er keine 6 köpfige Familie ernähren könnte) zuschicken auf die er sich bewerben soll. Auf nachfrage, was er denn machen solle, wenn ihn jemand einstellen wolle, hatte das Arbeitsamt auch keine Antwort. Weiß jemand wie das mit Schlechtwetterkündigung vor sich geht? Ob man sich bewerben muß und auch einen anderen Job annehmen muß, obwohl dies ja eigentlich nur eine Arbeitsunterbrechung ist und keine wirkliche Kündigung. Also, das Arbeitsverhältnis soll ja zwischen beiden Pateien fortgesetzt werden, sobald wieder witterungsbedingt arbeit da ist, welches wohl spätestens bis zum April sein muß.
Bitte schnellstmöglch um Antwort. Event. weiß ja jemand, ob man sich wirklich bewerben muß. Weil was wäre dann, wenn wirklich jemand anderes ihn einstellen möchte?
3 Antworten
Was spricht dagegen, dass Dein Mann die nächsten 3-4 Monate bei einem anderen Unternehmen arbeitet? Er kann ja dort einen Zeitvertrag machen, die meisten Arbeitsverträge sind heute doch nur noch auf Zeit ausgelegt.
was wäre denn daran schlimm, zwischendurch einen anderen job zu machen?
i
Das ist garnicht schlimm. Wollte nur wissen wie die rechtslage aussieht und ob, wenn er wonaders anfängt und er wieder bei seinem alten Chef anfängt ein neues Arbeitsverhältnis anfängt, oder ob es sich hier dann nur um eine Unterbrechung handelt (wegen z.B. Firmendazugehörigkeit und ähnlichem).
Danke
Schlechtwetterkündigung – Weitervermittlung des Mitarbeiters Frage: Ich habe einem Mitarbeiter wegen Schlechtwetter gekündigt. Jetzt habe ich erfahren, daß er vom Arbeitsamt an einen anderen Malerbetrieb vermittelt wurde. Ist das zulässig? Andreas Becker: Ja. Die Schlechtwetterkündigung ist eine ordentliche Kündigung, die nahezu entfristet ist. Das Arbeitsamt hat wie bei jedem Arbeitslosen die Verpflichtung, ihm eine neue Arbeitstelle zu vermitteln. Der Mitarbeiter muß diese Arbeitstelle annehmen, um nicht eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu riskieren. Unabhängig davon, ob Ihr Mitarbeiter jetzt in einem anderen Betrieb beschäftigt ist, müssen Sie ihn beim Ende der schlechten Witterung zur Arbeitsaufnahme auffordern. Der Mitarbeiter kann sich dann entscheiden, ob er in Ihren Betrieb zurückkehrt oder bei dem neuen Arbeitgeber bleibt. Bei der Schlechtwetterkündigung muß nur der Arbeitgeber die Wiedereinstellung garantieren. Der Mitarbeiter muß dieses Angebot nicht annehmen.
http://fzarchiv.sachon.de/index.php?pdf=Fachzeitschriften/Maler-undLackierermeister/2004/0304/ML03-04Recht_so.pdf
Du siehst also, dass dies alles rechtens ist. Im Übrigen ist es so, dass es bei uns im Bekanntenkreis ähnliche Fälle gibt und die sich dann auch für die Zeit dazwischen von selbst um eine andere Arbeit kümmern, um diese Zeit zu überbrücken. Es ist also nicht unbedingt so, dass alle in der Zwischenzeit nicht arbeiten gehen und einfach nur darauf warten, die Arbeit nach einigen Monaten wieder aufzunehmen.
Danke, damit hast du mir sehr geholfen. ich wußte einfach nicht wie die Rechtslage ist. Danke!