Führerschein zahlt Amt, Arbeitgeber kündigt mich wegen Arbeitsmangel.
Guten Tag,
ich habe im Internet eine Seite gefunden, dass mann über ein Bildungsgutschein einen Führerschein bekommen könnte. Es gibt ein Lehrgang wo ich in 3 Monaten mein Führerschein machen kann. Dies habe ich mit meiner Arbeitsvermittlerin abgesprochen dass ich so ein Bildungsgutschein haben müsste, und dass ich diesen Lehrgang gerne machen müsste. Sie sagte dass wir es hinbekommen könnten, jedoch ist es so dass ich eine Bestätigung von einem Arbeitgeber bräuchte der mich einstellen würde, Voraussetzung ist aber dass ich einen Lappen bräuchte. Nun habe ich jemanden gefunden der mir so ein Zettel aushändigt, also dass er mich einstellt, aber Voraussetzung dass ich einen Lappen bräuchte. Mal angenommen es wird so alles genehmigt.......und ich habe die Führerscheinprüfung bestanden, nun sagt aber der Arbeitgeber dass ich aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen nicht mehr bei ihn arbeiten kann. Er würde mich dann kündigen.
Kurzform:
Der Arbeitgeber hat mir zugesichert dass ich bei Ihn arbeiten kann, Voraussetzung aber dass ich einen Lappen haben muss. Den Zettel habe ich vom Arbeitgeber bekommen, gebe ihn bei dem Arbeitsamt ab. Führerschein wird gemacht, Prüfung bestanden, und Führerschein bezahlt. Arbeitgeber kündigt mich.
Gibt es dann für mich Probleme??? Oder für den Arbeitgeber???
Ich entschuldige mich einmal für meine lange Geschichte :-) und hoffe mir kann jemanden helfen.
Mfg Nicoo85
4 Antworten
Da scheinst Du falsch beraten zu sein, mir ist nicht bekannt, dass man einen "Lappen" über die ARGE kostenlos bekommt. Oder aber ggf. einen Putzlappen, das wäre denkbar.
Das siehst du falsch. Wenn ein konkretes Jobangebot am Führerschein scheitert, ist das durchaus möglich. Aber nicht so. Die sind ja schließlich nicht dämlich.
Der Arbeitsgeber würde sich Schadenersatzpflichtig machen. Wenn er nicht sicher ist, daß er seine Zusage nicht einhalten kann, dann darf er so eine Zusage nicht geben. Andernfalls ist er daran gebunden und ist für alle Folgen verantwortlich, die sich daraus ergeben, dass er einen Rückzieher macht.
Es wird sicherlich in jedem Einzelfall geprüft, ob Regreßansprüche in Betracht kommen. Aber daß auch mal der Kumpel nen Gefälligkeits-Arbeitsvertrag ausstellt, DAS hat sich auch schon bis zum Arbeitsamt rumgesprochen.
Wenn das so läuft wie du das hier andeutest, wäre das eine Gefälligkeitsbescheinigung. Dann würde in Zukunft nur noch das Arbeitsamt die Führerscheine bezahlen. Dagegen wird man sich sicherlich absichern, indem man dir dann die Kosten in ein Darlehen umwandelt.
Oder der Arbeitgeber muss sich für eine bestimmte Zeit verpflichten, die Anstellung aufrecht zu erhalten. Ansonsten muss er zahlen.
könnte sein du mußt das geld zurückzahlen (kosten führerschein) oder suchst schnell eine andere arbeit mit lappen findest schneller was :-)
Aber mal angenommen, dass in 3 Monaten die Arbeitslage tatsächlich verschlechtert, da kann er dann ja auch nichts für.