Alg1 beziehen und danach zurück zum alten Arbeitgeber?
Es ist wie folgt:
Bevor ich schwanger wurde arbeitete ich vollzeit, als , Mein Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfuhr wurde mein jahresvertrag nicht wie erhofft zu einer festeinstellung erweitert sondern lief aus. Nun bin ich aktuell in Elternzeit. Noch bis zu zum Herbst diesen Jahres. Danach muss ich alg1 beziehen.
Nun ist es so dass mein alter Arbeitgeber mich wieder einstellen möchte allerdings wird erst wieder nächstes Jahr meine Stelle frei weil die Dame die für mich nachrückte dann gehen wird.
Kann ich das dem Arbeitsamt so mitteilen? Muss ich mich dann während diesen knapp 9 Monaten bis ich dort anfangen könnte trotzdem um eine andere Stelle bemühen? Oder steht mir das alg1 dann einfach zu während ich quasi warte bis ich wieder an meinem alten Platz einsteigen kann?
Vielen Dank schon im voraus für die antworten
3 Antworten
Eigentlich sollte das ALG1 dann greifen bis du wieder anfangen kannst so vern du es noch nicht ausgeschöpft hast. Außerdem kannst du dein eelternzeit ja nauch auf drei Jahre setzen und so lange lässt die Arge dich in der Regel in Ruhe. LG
Ja das Problem ist nur dass wir es auf 1 Jahr gemacht haben und ich beziehe es schon seit Oktober das elterngeld, das kann man jetzt nicht mehr umändern
Du wirst da ganz sicher keine 9 Monate deine Ruhe haben,entweder fordern sie dich dann auf zumindest zu versuchen einen 450 € Job zu bekommen oder sie stecken dich in Sinnlose Maßnahmen !
Dein ALG - 1 wirst du aber nur dann bekommen,wenn du der Vermittlung in Beschäftigung auch zur Verfügung stehen kannst,also die Betreuung deines Kindes gesichert ist.
Wäre das nicht der Fall,dann kannst du ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,da brauchst du der Vermittlung in Beschäftigung nicht zur Verfügung zu stehen,bis dein Kind das 3 Lebensjahr Vollendet hat.
Ne sorry, mit einfach warten ist nichts. Das war früher mal so. Heute werden sie Dir zur Auflage geben,d ass Du in der Zwischenzeit auch was suchst.
Kenne ich von früheren Kollegen:
wo sie früher problemlos die zeit überbrückten, wenn sie nach Saisonende gekündigt wurden.. dann 4 Monate nix.. und dann die alte Stelle wiederkriegten (ja, der AG handhabte das so), da war das amt später scharf hinterher und akzeptierte "ja aber ich hab doch bald" nicht mehr.
Und das war vor 2008.. das wird jetzt noch schärfer geworden sein.
Einzige Ausnahm, die cih kenne: eine Freundin in gleicher Lage wie Du.. und wohnend in nem Ort, wo das Amt eh im großen Umkreis nichts an Jobs anzubieten hat. Die hat ca 7 Monate locker überbrückt, 1-2 Termine gehabt.. ud dann wieder zum alten AG.
Das ist aber eher ne sehr große Ausnahme, der Lage vor Ort geschuldet.
keine Ahnung. Ich weiss nur, dass sie mir immer sagten, einfacher Weg zur Arbeit 1,5h ist absolut im Rahmen.
meiner oben genannten Freindin wurde vone inem anderen Sachbearbeiter mal gesagt, ggf. müsse sie eben den Führerschein machen (den hatte sie damals nämlich noch nicht). Glücklicherweise war das nur eine Urlaubsvertretung und ie eigentliche SB sagte dann, nene, mal keinen Streßß
Ich hab FS, immer gesagt: bin auf Öffis angewiesen.. da war die Ansage durchaus auch mal: dann nehmen sie Aufrischungsstunden. Das Thema erledigte sich,w eil ich einfach selber was fand,w as gut erreichbar war (lebe in der 500.000 Einwohner-Stadt.. ud dann finden die tolle Zeitarbeitsjobs nur 50km entfernt? Also meine Suche war irgendwie effektiver [und keine ZA]).
Was ich echt merke aus eigener Erfahrung, Gesprächen mit Freunden, Bekannten.... es macht von ort zu Ort nen Unterscheid.. und teils echt auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.
Danke für die Antwort. Und wie ist es wenn ich keinen Führerschein habe, also mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie S-Bahn angewiesen bin und mein Kind eine Betreuung von 9 Std. Hat. Kann das Arbeitsamt mich trotzdem dazu "zwingen" weiter weg einen Job anzunehmen so dass ich schauen muss wie ich es mit der Betreuung meines Sohnes handhabe für die Std. Die es nochmal mehr dann sind durch die weite fahrt?