Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter ausstellen und nach einer bestimmten Frist wieder einstellen?
Die Aufträge werden immer knapper. Rationalisierung ist gefragt. Ist es da möglich sich für eine Bestimmte Zeit den oder Mitarbeiter beim Arbeitsamt unter zu bringen.
5 Antworten
Wenn die Aufträge weniger werden und der AG einen Rückgang von mind. 10 % nachweisen kann, gibt es die Möglichkeit der Kurzarbeit.
Das kann so aussehen, dass AN z.B. jeden Tag zwei Stunden weniger arbeiten, statt fünf nur drei oder vier Tage oder überhaupt nicht in den Betrieb kommen.
Das Kurzarbeitergeld wird vom AG bezahlt, er bekommt es aber von der Agentur für Arbeit zurück.
Die Kurzarbeit kann unterbrochen/beendet werden, wenn die Auftragslage wieder besser ist.
Man muss auch nicht den ganzen Betrieb in Kurzarbeit schicken, wenn das Arbeitsaufkommen nur in einzelnen Bereichen weniger ist.
So kann man betriebsbedingte Kündigungen vermeiden (das ist der Sinn der Kurzarbeit), die ansonsten notwendig wären, wenn keine bessere Situation in Sicht ist.
Bei zeitlich begrenzten Auftragsrückgängen gibt es die Möglichkeit Mitarbeiter (teilweise) in Kurzarbeit zu schicken bis such die Auftragslage wieder gebessert hat.
Es ist auch möglich Mitarbeiter betriebsbedingt zu kündigen. Ob diese Mitarbeiter bei einem erneuten Jobangebot auch wieder zur Verfügung stehen ist fraglich.
Die eleganteste Lösung nennt sich Kurzarbeit, anzumelden bei der Agentur für Arbeit. Auf diesem Weg kannst du festlegen, ob dein(e) Mitarbeiter je nach Bedarf nur stunden- tageweise oder gar nicht arbeiten. Die AfA zahlt einen Ausgleich, der natürlich so ausfällt, dass der Lohn insgesamt geringer als der normale ist.
Mitarbeiter kündigen und in der Arbeitslosigkeit parken ist in Saisonbetrieben Gang und Gäbe, zB Freibäder und Eisdielen fallen mir spontan ein. Es gab auch mal eine Deutsche Billigfluglinie die alljährlich 2/3 ihrer Besatzungen im Winterhalbjahr in die Arbeitslosigkeit schickte und im Sommer wieder einstellte.
Soziale Arbeitgeber wählen die Kurzarbeit, da diese den Rentenanspruch des Mitarbeiters nicht schmälert, so wie es die reine Arbeitslosigkeit tun würde.
Nein. Entweder er hat einen Vertrag mit dem Mitarbeiter oder nicht. Er kann aber auch Leute über Zeitarbeiten einstellen. Die kann er - je nach Vertrag mit der Zeitarbeit - anfordern und wieder wegschicken.
Es war mal ganz normal das Bauarbeiter bei klirrender Kälte entlassen wurden und im Feb/März wieder eingestellt wurden . Luschen allerdings nicht !