Täuschung bei Hauskauf?
Hallo, wir haben Anfang des Jahres ein Haus gekauft, uns ist im Laufe der Zeit einiges unentdecktes ausgefallen. Müssen wir es selbst beheben oder kann man was vom Verkäufer verlangen, bzw. sollten wir uns gleich beim Rechsanwalt beraten lassen. Folgende Schäden sind uns aufgefallen, die uns verschwiegen worden sind.
- Leck im Dach, in der Abseite unserer Mieterin steht ein Bütt, welche das Wasser vom Dach auffängt, Decke darunter wurde lt. Mieterin kurz vor Besichtigung gestrichen, damit man den Fleck der übergelaufenen Bütt nicht sieht. Sehr aufwändig bei uns da es ein Astbestdach ist, welches mit einem Metalldach überdeckt wurde
- Dachfenster falsch eingebaut, da diese noch auf dem alten Astbestdach sind und nicht auf dem neuen Dach darüber (Austausch pro Fenster ca. 1600 € lt. Dachdecker)
- Wand bei Mieterin feucht in Mitte der Wohnung bei starkem Regen (Verkäufer hat schon mal geschaut lt. Mieterin aber hat keine Ursache gefunden, damit ist es so geblieben wir wussten von nichts
- Balkontüren fast blind wenn man abends von draußen schaut wenn die Sonne drauf scheint, denke schief eingebaut
Okay das sind die Dinge die uns aufgefallen sind, noch haben wir nichts unternommen, da wir nicht falsch reagieren möchten. Am Sonntag steht ein klärendes Gespräch mit Verkäufer an, wo wir denken, dass dies im Streit endet (Leider)
Vielleicht kennt ihr euch aus und könnt mir weiter helfen. Danke schonmal
4 Antworten
Ein Haus wird üblicherweise gekauft wie gesehen. Und wenn Ihr bei der Besichtigung so blind seid, nicht zu sehen, dass Balkontüren fast blind sind, dann hättet Ihr Euch einen Sachverständigen hinzunehmen sollen.
Was heißt denn: falsch eingebaut im Kontext eines Bestandsimmobilienkaufs. Andee Zeiten - andere Bauweisen. Es wird ein Wert für die Immobilie ermittelt. Der im Notartermin ermittelte war für beide Seiten offensichtlich stimmig.
Wenn man an einer Immobilie Mängel sieht, dann muss das entsprechend eingepreist werden. Und zwar vorher. Das hat doch mit Täuschung nichts zu tun.
Das Streichen einer Decke stellt auch nicht notwendig ein arglistiges Verschweigen dar.
Der Verkäufer ist i. A. verpflichtet, auf bekannte und sichtbare Mängel hinzuweisen. Für ein Leck im Dach sollte dies allerdings gelten, wenn er das gewusst hat.
Gemäß Kaufvertag haben Sie das Haus in dem Zustand gekauft, in dem Sie es besichtigt haben.
Der Verkäufer hat im Hinblick darauf, dass dieses Gebäude älter als 5 Jahre ist, jede Gewährleistiung ausgeschlossen.
Andererseits hat er Ihnen gegenüber versichert, das ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. - Hier läge eine Täuschung nur dann vor, wenn solche bekannten versteckten Mängel arglistig verschwiegen worden wären. -
Die offenkundigen Mängel haben Sie ja hier selber aufgeführt und mit dem Haus zustandsbedingt alt, zu einem Kaufpreis erworben, der deutlich unter dem eines vergleichbaren Neubaus mit Herstellergarantie ist.
Folglich dürften geltend gemachte Ansprüche ins Leere laufen.
Sofern Sie sich selber davon bei der Begehung des Speichers vor der Unterzeichnung des Kaufvertages von der dort befindlichen aber nicht mehr erforderlichen Wanne überzeugen konnten, war auch der Anstrich der Decke gerechtfertigt und hatte mit einer Täuschung gechweige denn arglistiger Weise rein garnichts zu tun.
Auf was wollen Sie denn überhaupt mit Ihrer unbegründeten Annahme hinaus?
Diesseits sind da keinerlei Ansatzpunkte, für was auch immer, erkennbar!
Das müsst ihr euch leider selber zuschreiben. Niemand, wirklich NIEMAND auf dieser Welt kann so blauäugig sein, bei einer so hohen Investition wie einen Hauskauf am Gutachter zu sparen. Wenn ihr euch nicht vor dem Kauf über den Zustand des Hauses informiert habt, seid ihr - so leid mir das tut - selber schuld.
Im Kaufvertrag dürfte stehen "gekauft wie besehen", damit ist der Verkäufer raus.
Es sei denn, er hat einen verdeckten Mangel verschwiegen, von dem er gewußt hat.
Die Beweislast liegt beim Käufer.
aber ist das denn keine vorsätzliche Täuschung wenn er die decke bzgl. des wasserflecks überstreicht? genauso hätte er uns doch wegen der in dem Moment nicht sichtbaren Feuchtigkeit aufmerksam machen müssen oder?