Täuschung bei Hauskauf?

4 Antworten

Ein Haus wird üblicherweise gekauft wie gesehen. Und wenn Ihr bei der Besichtigung so blind seid, nicht zu sehen, dass Balkontüren fast blind sind, dann hättet Ihr Euch einen Sachverständigen hinzunehmen sollen.

Was heißt denn: falsch eingebaut im Kontext eines Bestandsimmobilienkaufs. Andee Zeiten - andere Bauweisen. Es wird ein Wert für die Immobilie ermittelt. Der im Notartermin ermittelte war für beide Seiten offensichtlich stimmig.

Wenn man an einer Immobilie Mängel sieht, dann muss das entsprechend eingepreist werden. Und zwar vorher. Das hat doch mit Täuschung nichts zu tun.

Das Streichen einer Decke stellt auch nicht notwendig ein arglistiges Verschweigen dar.

Der Verkäufer ist i. A. verpflichtet, auf bekannte und sichtbare Mängel hinzuweisen. Für ein Leck im Dach sollte dies allerdings gelten, wenn er das gewusst hat.

Gemäß Kaufvertag haben Sie das Haus in dem Zustand gekauft, in dem Sie es besichtigt haben.

Der Verkäufer hat im Hinblick darauf, dass dieses Gebäude älter als 5 Jahre ist, jede Gewährleistiung ausgeschlossen.

Andererseits hat er Ihnen gegenüber versichert, das ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. - Hier läge eine Täuschung nur dann vor, wenn solche bekannten versteckten Mängel arglistig verschwiegen worden wären. -

Die offenkundigen Mängel haben Sie ja hier selber aufgeführt und mit dem Haus zustandsbedingt alt, zu einem Kaufpreis erworben, der deutlich unter dem eines vergleichbaren Neubaus mit Herstellergarantie ist.

Folglich dürften geltend gemachte Ansprüche ins Leere laufen.


Stefanie211004 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 14:35

aber ist das denn keine vorsätzliche Täuschung wenn er die decke bzgl. des wasserflecks überstreicht? genauso hätte er uns doch wegen der in dem Moment nicht sichtbaren Feuchtigkeit aufmerksam machen müssen oder?

schelm1  21.10.2016, 18:02
@Stefanie211004

Sofern Sie sich selber davon bei der Begehung des Speichers vor der Unterzeichnung des Kaufvertages  von der dort befindlichen aber nicht mehr erforderlichen Wanne überzeugen konnten, war auch der Anstrich der Decke gerechtfertigt und hatte mit einer Täuschung gechweige denn arglistiger Weise rein garnichts zu tun.

Auf was wollen Sie denn überhaupt mit Ihrer unbegründeten Annahme hinaus?

Diesseits sind da keinerlei Ansatzpunkte, für was auch immer, erkennbar!

Das müsst ihr euch leider selber zuschreiben. Niemand, wirklich NIEMAND auf dieser Welt kann so blauäugig sein, bei einer so hohen Investition wie einen Hauskauf am Gutachter zu sparen. Wenn ihr euch nicht vor dem Kauf über den Zustand des Hauses informiert habt, seid ihr - so leid mir das tut - selber schuld.

Im Kaufvertrag dürfte stehen "gekauft wie besehen", damit ist der Verkäufer raus.

Es sei denn, er hat einen verdeckten Mangel verschwiegen, von dem er gewußt hat.
Die Beweislast liegt beim Käufer.