Eigentumswohnung gekauft. Decken sind abgehängt mit LEDs. Wir haben nun im Wohnzimmer Schimmel entdeckt. Was können wir gegen den Verkäufer tun?

9 Antworten

dir verbleibt in solchen Fällen meist nur die Möglichkeit, sich auf arglistige Täuschung zu berufen und den Kaufvertrag anzufechten.

Sobald der Käufer gravierende Mängel feststellt, besteht daher Handlungsbedarf. Schließlich muss nachweisbar sein, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages bestanden hat, was mitunter schwer zu beweisen ist.

ND123924 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 13:10

Und das bringt was ? Ist dir sowas schonmal passiert ?

syper  22.05.2019, 13:23
@ND123924

wenn du beweisen kannst das der Schaden vorher schon bestand könnte das was bringen. Die Ursache für die Schimmelbildung sollte zuerst geklärt werden.

Idris164  22.05.2019, 13:10

Was so gut wie gar nicht nachzuweisen ist

FGO65  22.05.2019, 13:09

Wie willst du diese Täuschung dem Verkäufer nachweisen?

syper  22.05.2019, 13:14
@FGO65

über ein Gutachter. Der wird wohl feststellen ob das ein Baumangel ist oder der Schaden erst entstanden ist.

FGO65  22.05.2019, 13:18
@syper

Aber wenn der Verkäufer es nicht wusste, ist es auch keine arglistige Täuschung

Tja, die Meinungen werden hierzu wohl weit, weit auseinander gehen.

Um eine finanzielle Beteiligung vom Verkäufer für die Behebung zu erhalten, muss bewiesen werden, dass er den Schimmel verheimlicht hat. Nur: Röntgenaugen hat niemand...das wird also schwierig bis unmöglich werden. Auch ihr habt das ja offenbar nicht bemerkt (wie auch, ohne die Decke zu lüften...)

Hör sich blöd an, ist aber: Bei einer Besichtigung vor dem Kauf hätte ein begleitender Fachmann (vielleicht) darauf geachtet?

Resumee: Solche Decken sind nicht gut. Was solls. Dazu muss wohl alles runter bzw. geschaut werden, wie weit der Schimmel eingedrungen und verteilt ist. Das der gesundheitsgefährdend sein kann, wisst ihr ja ohnehin (für Kinder ganz zu schweigen). Das muss jedenfalls gründlich angegangen werden. Ansonsten ploppt der Sch... immer wieder auf.

Was können wir gegen den Verkäufer tun ?

Vermutlich nur wenig.

Ein Schadenersatz ist nur dann möglich, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Nachweis hierüber dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.

Hier ist ja nicht einmal klar, ob der Schimmel schon bei Eurer Besichtigung erkennbar war.

Und wie können wir den Schimmel entfernen ?

Erst einmal muss die Ursache herausgefunden werden. Den Rest würde ich über einen Malerbetrieb erledigen lassen.

Muss die abgehängte Decke komplett abgemacht werden ?

Das lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen. Wer sagt denn, das die Schimmelursache darunter zu finden ist?

Ein verdeckter Mangel, den Sie bei der Wohnungsbesichtigung vor dem Kauf ebensoweinig bemerkt haben, wie der Verkäufer nichts davon wissen konnte, zählt nicht zu den sogenannten arglistig verschwiegenen Mängeln, für die man den Verkäufer haftbar machen könnte.

Gegen den Verkäufer könnte Sie folglich nichts unternehmen, gegen den Schimmel schon!

Konsultieren Sie einen Fachmann, der die Schimmelursache findet und für Abhilfe sorgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Im Regelfall gar nichts, denn die Sachmängelhaftung wird in solchen Verträgen normalerweise ausgeschlossen. Das gilt zwar nicht für arglistig verschwiegene Mängel, aber das nachzuweisen dürfte schwierig sein.