Mietminderung wegen Heizungslärm?

5 Antworten

Nein, darfst du erst, wenn du dem Vermieter die Möglichkeit zur Reparatur gegeben hast, und dieser sie nicht ausführt.

Hierbei dürfte es sich um die Umwälzpumpe handeln. Warum euer VM "wie bescheuert heizt" und keine Nachtabsenkung einstellt, um Energie und damit auch Heizkosten zu sparen, müsst ihr als Mietergemeinschaft schon selbst fragen und gemeinsam eine Änderung der Einstellungen durchsetzen.

j4747 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 11:03

Das ist nicht der Vermieter, sondern andere Mieter... Da bringt auch eine andere Einstellung nichts, jeder kann bei uns selbst seine Wohnung heizen. Leider wird die Heizflüssigkeit nur trotzdem durch ein Verbindungsrohr in jede Wohnung gepumpt

imager761  08.11.2019, 07:40
@j4747

Natürlich bringt eine Abschaltung der Umwälzpumpe und Nachtabsenkung Ruhe: Was nicht vom Heizungskessel in die Rohre gepumpt wird, können die Nachbarn auch nicht durchlaufen lassen.

Mindere die Miete und Du kannst sicher sein, dass Dich dieser selten auftretende Krach bald nicht mehr in dieser Wohnung belästigt.

Warum denkt man gleich an Mietminderung anstatt daran, dem Vermieter mal das Geräusch vorzuspielen, damit er weiß, um was er sich kümmern muss?

j4747 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 10:58

Natürlich habe ich dem Vermieter Bescheid gesagt (schon beim ersten Mal). Diesmal habe ich es auch aufgenommen und ihm per E-Mail zugeschickt, leider sagt er nur, das sei normal.

Erstmal dem Vermieter Bescheid sagen, vor einer Mietminderung muss er ja die Chance haben sich das anzuschauen bzw. das zu beheben. Der kann jemand vorbei schicken. Wenn ihm das Problem bekannt ist und nicht tätig wird bzw. niemanden zu dir schickt, dann kannst du weiter überlegen was rechtlich möglich ist.

Und vielleicht mal Heizung entlüften.

bwhoch2  07.11.2019, 09:02

So selten wie das auftritt, gibt es keine Mietminderung. Dann dürfte auch jeder, der ab und zu mal durch das Martinshorn der Feuerwehr aufgeschreckt wird, die Miete mindern.

Was rechtlich immer möglich ist: Fristgerechte Kündigung und eine andere Wohnung suchen.

j4747 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 11:00
@bwhoch2

Mag ja sein, dass das in deiner Situation so leicht möglich ist, allerdings befinde ich mich noch in der Ausbildung und lebe in Hamburg, wo der Wohnungsmarkt nicht gerade umMieter wie mich kämpft....

bwhoch2  07.11.2019, 11:19
@j4747

Genau deswegen solltest Du Dir das mit der Mietminderung wirklich gut überlegen.

BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

Mehrfaches unvollständiges Bezahlen der Miete, obwohl es dafür keinen nachvollziehbaren, berechtigten Grund gibt, kann also zu einer fristgerechten Kündigung durch den Vermieter führen. Allerdings müsste er Dich vorher abmahnen, damit Du die Pflichtverletzung abstellen und ggf. zu wenig bezahlte Beträge nachzahlen kannst.

In einem besonders heiß umkämpften Wohnungsmarkt sollte man die Wohnung, die man hat, auch wenn sie die ein oder andere Schwäche hat, nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

j4747 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 10:58

Natürlich habe ich dem Vermieter Bescheid gesagt (schon beim ersten Mal). Diesmal habe ich es auch aufgenommen und ihm per E-Mail zugeschickt, leider sagt er nur, das sei normal.

Und die Geräusche hören auf, wenn du die Miete minderst? Erst einmal musst du den Vermieter davon in Kenntnis setzen. Dazu bist du als Mieter verpflichtet. Was er nicht weiß, kann er nicht ändern. Und da das Geräusch nicht dauerhaft auftritt, sondern nur selten, sehe ich hier keinen Grund zur Mietminderung.

j4747 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 11:01

Natürlich habe ich dem Vermieter Bescheid gesagt (schon beim ersten Mal). Diesmal habe ich es auch aufgenommen und ihm per E-Mail zugeschickt, leider sagt er nur, das sei normal.

Aber ist man denn ansonsten komplett machtlos und muss sich damit zufriedengeben, dass dieses Geräusch einen jederzeit aufwecken könnte? Es geht mir ja rein um die rechtliche Situation. Umziehen kann ich derzeit nicht.