schimmel in der wohnung - wie schnell muss der vermieter reagieren - bevor ich miete kürzen darf?
wir haben in einem zimmer schimmel, u.a. aufgrund baulicher mängel. vermieter wurde letzte woche informiert und am montag war ein sachverständiger für schäden an gebäuden und unser vermieter bei uns, um den schaden zu begutachten. wir haben 2 kleine kids und dürfen den raum nun nicht nutzen, machen also die türe zu und lüften mehrmals am tag stoß. dem vermieter ist klar, dass etwas gemacht werden muß. wie lang darf sich das hinziehen, bis der schaden behoben wird und eine firma zum beheben des schadens kommt, bevor ich als mieter die miete mindern darf?
19 Antworten
Also, auch aufgrund baulicher Mängel. Es gibt also auch andere Ursachen und nun sollte erst einmal geprüft werden, wer dafür die Schuld bekommt und somit was zu bezahlen hat, so mein Tipp. In zwei Wochen sollte der Handwerker einen Termin absprechen können, finde ich. Suche, falls Ihr auch Kosten zu tragen habt, eine günstige Lösung (Beispiel Eigenarbeit mit Lieferung von Farbe durch den Vermieter etc.). Viel Glück.
Ab Zeitpunkt der Kenntnis des Vermieters über das Vorhandensein des Mangels darfst du die Miete mindern. Eine Aufrechnung (falls zunächst Miete in voller höhe weiter gezahlt wird bzw. wurde) darf ab übernächstem Monat mit der fälligen Miete erfolgen. Das unabhängig von irgendwelchen anderen Fristen. Die Fristsetzung spielt insofern eine Rolle, dass nach Setzung einer solchen angemessenen Frist bei Verzug der Mieter berechtigt wäre, selbst die Beseitigung des Mangels zu veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit den Mietzahlungen aufzurechnen. Sowohl Fristsetzung als auch Ankündigung der Selbstbeauftragung bei Verzug solltest du vorsorglich per Einwurfeinschreiben vornehmen. Die Mietminderung wird von der Bruttomiete vorgenommen. Die Höhe bestimmt sich aus dem Umfang der Beeinträchtigung. Du kannst ein Zimmer nicht mehr nutzen, ermittle also dessen Größe und setze sie ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche . Den Prozentsatz wendest du dann an. Das ist das Mindeste. Da sich daraus weitere Erschwernisse ergeben, könnte der Satz durchaus auch erhöht werden und /oder darüber hinaus das dreifache der Minderung im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes einbehalten werden. Der Zurückbehalt wäre allerdings nach Mangelabstellung nachzuzahlen, die Mietminderung nicht. Du hättest bei Verzug des Vermieters das Recht, fristlos zu kündigen. In dem Kündigungsschreiben müsste unbedingt die erhebliche Gesundheitsgefährdung als Grund angegeben werden.
Nach dem Gesetz § 536 BGB ist die Miete automatisch gemindert, solange ein Mangel vorliegt. also kannst du schon die Miete für nächsten Monat kürzen. Quelle. Das Mieterlexikon 2009/2010
auch meine meinung und erfahrung--> ausziehen, so schnell wie möglich. leider sind hausverwaltungen (gerade bei schimmel) nicht wirklich daran interessiert zu helfen und zu beheben, die wollen meist nur ihre miete. wenn der nächste einzieht in die wohnung, wird weiß darüber gemalert und das war`s. eine frechheit, wie ich finde, weil ihnen die gesundheit ihrer mieter völlig egal ist. ich habe monatelang bis zu 15% von der grundmiete gemindert, etwas getan hat die hausverwaltung trotzdem nicht.
Bei klarer Sachlage können Sie ab dem kommenden Monat kürzen.