Schimmel! selber Schuld?

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Ist es richtig, dass das ankippen einen Fenstern lediglich als öffnen des Fensters und NICHT als lüften gehandhabt wird?

Richtig ist, daß angekippte Fenster unter Umständen die Schimmelbildung fördern.

Weitere Infos hier:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html

Hallo ist stoßlüftung zwingend notwendig um Schimmel zu vermeiden? ist es richtig, dass das ankippen einen Fenstern lediglich als öffnen des Fensters und NICHT als lüften gehandhabt wird?

Richtiges Lüften

http://lueftungsleitfaden.intern.ws/

Muss der Mieter für den Schaden aufkommen?

Wenn es durch falsches lüften ist, ja.

Wenn es bauseitige Mängel sind, dann der Vermieter.


Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

Nein, Stoßlüftung ist nicht zwingend notwendig - aber sehr hilfreich, um Schimmel zu vermeiden. Und Kippen sorgt nicht für einen vernünftigen Luftaustausch - somit ist die Schimmelbildung dann Verschulden des Mieters.

Ja, es muss zwingend Stoßlüftung sein. Kipplüftung fördert Schimmelbildung, daraus resultierende Schäden muss der Mieter zahlen...

Stoßlüften ist schon richtig.

Doch an deiner Stelle würde ich mal überlegen woher die Feuchte kommt. Bügeln mit Dampf bringt Literweise Feuchte ins Haus. Darum geh auf den Balkon zum bügeln. Auch Duschen bringt Dampf und Kochen ohne Dampfabzug ist auch so ein Verursacher.

Natürlich wir Menschen bringen auch Feuchtigkeit ins Haus und nasse Kleider aufhängen sicher auch. Schau, dass du da deinen Beitrag leisten kannst. Dann müsste es besser werden.

Falls alles nichts nützt, würde ich mir ein Entfeuchter Gerät kaufen und wo hinstellen. Diese Gerät sind super. Sobald die eingestellte Trockenheit erreicht ist, schalten sie ab. So verbrauchst du nicht viel Strom. Die Wirkung ist sehr gut. Sobald die Feuchtigkeit steigt, schaltet es wieder ein, und schnell ist es wieder trocken in der Wohnung. Damit habe ich den Schimmel im Griff.

Schimmel braucht Feuchtigkeit und kalte Wände um zu gedeihen.

Schnurrimusch 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 12:36

Ja ich habe auch schon überlegt so einen entfeuchter zu kaufen. Ich bügel nicht habe auch keinen Balkon Wäsche wird in trockenraum auf dem Dachboden getrocknet auch wenn das manchmal fast 3 Wochen dauert aber besser als noch mehr Feuchtigkeit in der whg zu haben. Nach dem duschen wische ich sogar die fliesen trocken. Ich vermute der Schimmel war vorher schon da beweisen kann ich es nur nicht