Schimmel im Wohnzimmer nach verstopftem Fallrohr - muss der Vermieter wirklich ALLE Kosten tragen?

5 Antworten

  1. Mängelbeseitigungsverlangen nimmt man nachweislich und zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben vor.

  2. Richtigerweise schuldet der VM auch die Instandsetzungskosten der beschädigten Innenwand. Nur eben keine unsachgemäßen Versuche daran :-(
  3. Logischerweise muss ein Wand völlig durchtrocknet sein, bevor man eine Tapete anbringt. Wer klebt wohl etwas mit Tesafilm auf eine feuchte Glasscheibe und erwartet, das das hält? Das darf man wissen oder jemanden fragen, der sich damit auskennt - den ersten Fehlversuch zahlt ihr daher selbst.
  4. Wären Schönheitsreparaturen vereinbart, spricht nun nichts dagegen, lediglich die vorfristig fälligen Materialkosten zu übernehmen: Für Kleister, eine Rolle Raufaser und 5 L Wandfarbe (selbst für zwei Anstriche) sind keine 40 EUR erforderlich. Wenn ihr auch für eure geschuldete Renovierungsarbeiten einen Malermeister beauftrgt und bezahlt, dann eben auch für die nunmehr bereits vorfristig erforderlichen Arbeiten aufgrund des Feuchtigkeitsschadens an der Wand. Macht ihr das aber selbt, dann eben diesmal nur früher, aber nicht auf Kosten eures VM :-)
  5. Da wärt ihr gut beraten gewesen, das Angebot anzunehmen :-)
  6. Leihkosten und Stromverbrauch des Bautrockners fallen dem VM trotzdem an. Wenn ein Trockner lt. Typenschild auf Stufe 2 bsplsw. 1050 Watt Leistung benötigt, sind das bei 24 Stunden 25,2 kWh. Ein Blick auf eure Stromrechnung klärt, was euch die Kilowattstunde bei eurem Stromversorger kostet - bei mir wären es 29,32 Cent und ergäben demnach 7,39 € pro Tag Dauerbetrieb. Nach etwa 5-7 Tagen dürfte der Raum der betroffenen Wand nun getrocknet sein. Den Gesamtbetrag fordert man beleghaft unter Fristsetzung von 14 Tagen erstattet oder kündigt an, sie mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen.

G imager761

In solchen Fällen telefoniert man nicht mehr, sondern man schreibt. Und zwar per Einschreiben in dem die Mängel aufgezählt sind. Dann noch eine angemessene Fristsetzung und alles ist perfekt. Reagiert der VM nicht, dann wäre Mietminderung angesagt.

kiranelli1989 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 10:23

Jo, Frist ist ebenfalls raus gegangen..... Und zwar schriftlich..... 

kiranelli1989 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 08:49
@kiranelli1989

Das mit der Mietminderung sagt man immer so leicht, aber auf eigene Faust sicher nicht!

pharao1961  07.10.2015, 09:11
@kiranelli1989

Verstehe ich nicht... Es gibt im Internet Tabellen, wieviel für wofür. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird die Mietminderung einfach gemacht. Fertig.

imager761  17.10.2015, 08:41
@kiranelli1989

Da hast du völlig Recht :-O

Es soll VM geben, die sich bei nächstmöglicher Mieterhöhungsmöglichkeit an derartig kleinlichem Verlangen erinnern! Zumal dann, wenn sie den Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt und mit Bautrocknerstellung und Materialkostenübernahmeangebot alles unternommen haben, den gleichwohl in ihrer Verantwortung stehenden Schaden zu beheben.

Da würde ich vom Stromkostenberechnung ebenso Abstand nehmen wie insbes. von einer Mietminderung: Wer da behauptet, die Wohnung (!) sei unbewohnbar, nur weil in einem Raum (tagsüber!) das Gebläse eines Trockners vernehmlich läuft oder eine Renovierung die Nutzungsmöglichkeit einige Tage einschränkt und dies gäbe eine Mietminderung oder gar Mieteinbehalt her, weiß nicht, wovon er redet und quatscht euch in Mietrückstand mit qualifizierter Abmahnung mit Kündigungsandrohung :-O

pharao1961  18.10.2015, 15:57
@imager761

Sehe ich absolut genauso! Ich bin auch Vermieter... ;-)

Aber das Gesetz....

 8-10 Stunden am Tag laufen lassen. Leider kenne ich mich damit gar nicht aus..

Was das Gerät pro Stunde verbraucht kann man ausrechnen.

Ich hätte ehrlich gesagt lieber direkt einen Anwalt genommen, aber mir wurde ständig davon abgeraten.

Man sollte schon so versuchen eine Einigung zu finden, aber manchmal ist es nicht möglich.

Dieser ist übrigens jetzt noch schwerer zu erreichen, da er 400km weiter weg gezogen ist und man ihm nun noch mehr hinterher telefoniert.... Kann mir vielleicht jemand Tipps geben?

Alles immer schriftlich nachweislich per Einwurfeinschreiben machen.

MfG

johnnymcmuff

kiranelli1989 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 08:45

Einen richtig guten Tipp scheint mir hier keiner geben zu können oder zu wollen. Schade eigentlich! Denn anstatt zu hinterfragen, was ich bereits gemacht habe, wird direkt davon ausgegangen, dass ich etwas nicht gemacht habe!

Und anstatt man mir schreibt, WIE man den Verbrauch ausrechnet, wird das nur mal so in den Raum geworfen. Tolle Hilfen!

johnnymcmuff  07.10.2015, 16:22
@kiranelli1989

Der gute Tipp ist, das man den Stromverbrauch pro Stunde ausrechnen kann.

Einen richtig guten Tipp? Das man vorher das abklärt wenn Trocknungsgeräte aufgestellt werden.

Ich hätte ehrlich gesagt lieber direkt einen Anwalt genommen, aber mir wurde ständig davon abgeraten.

Ist doch letztendlich Deine Entscheidung und Du hast Dich falsch entschieden, dafür können die User hier nichts.

WIE man den Verbrauch ausrechnet, wird das nur mal so in den Raum geworfen. Tolle Hilfen!

Weißt Du was, es gibt google, da kann man rausfinden wie das geht.

Dein Kommentar ist echt Fehl am Platz!!!

imager761  17.10.2015, 08:21
@johnnymcmuff

Dein Kommentar ist echt Fehl am Platz!!!

Da sehe ich anders und empfinde diese Kritik des Fragestellers als durchaus berechtigt :-O

Mit deiner "Expertenantwort" "Was das Gerät pro Stunde verbraucht kann man ausrechnen" sei dir mal ein Blick in die netiquette (https://www.gutefrage.net/policy) empfohlen: "Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“

G imager761

johnnymcmuff  17.10.2015, 20:38
@imager761

 Mit deiner "Expertenantwort" "Was das Gerät pro Stunde verbraucht kann man ausrechnen"sei dir mal ein Blick in die netiquette () empfohlen:

LOL, dass schreibt der richtige Experte, der schriftlich in der Vergangenheit oft nicht sachlich bleibt bei seinen Kommentaren zu anderen Usern.

Wobei dieser Kommentar darunter nicht fällt. :-)

Das Wort Experte muss man auch nicht so betonen, Du Experte.

Das mit dem ausrechnen ist kein schlechtgemeinter Rat.

Da sehe ich anders und empfinde diese Kritik des Fragestellers als durchaus berechtigt :-O

Oft gibt es unterschiedliche Meinungen, aber nach Meinungen wird hier nicht gefragt. :-O

Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“



Klar hilft es schon etwas weiter.

Wenn ich ausrechne wie der Verbrauch pro Tag ist, kann ich annähernd eins Summe berechnen, die dann beim Vermieter höher ansetzen und sich auf eine Summe einigen.

Eine absolut ausreichende hilfreiche Antwort ist es allerdings  nicht.

... das ist aber doch oft Alltag. Der Vermieter stellt den Trockner, der Verbrauch an Strom wird Dir bestätigt, und alle Kosten und Lasten übernimmt der Vermieter. Wenn er rumzickt, mit der Miete verrechnen. Viel Glück. ... eine VGV ist dafür auch nicht zuständig.

kiranelli1989 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 08:39

Ich habe dennoch Bedenken, zumal er uns mit 100€ "ruhig stellen" wollte!

Verbrauch des Trocknungsgeräts ausrechnen:

Wenn Du jetzt mal einen Zählerstand notiert hast mit Datum und Uhrzeit und Du liest 3 Tage lang jeweils zur gleichen Zeit ab, bekommst Du schon eine recht genaue Zahl für die Tage vor dem ersten Notieren des Zählerstands. Allerdings müßtest Du dann noch belegen, dass das Gerät tatsächlich lief, denn schon allein die Lautstärke verführt dazu, es zwischendurch mal auszumachen.

Mietminderung:

Eine Wohnung, in der ein Trocknungsgerät läuft, ist normalerweise nicht nutzbar. Wenn ihr aber während dessen sowieso außer Haus zur Arbeit seid, macht das nichts aus.

Kann also die Wohnung nicht genutzt werden, kann man die mögliche Mietminderung doch ganz einfach ausrechnen. Stunden aufschreiben, die ihr normalerweise in der Wohnung verbringen könntet, aber nicht könnt, weil das Trocknungsgerät laufen muss. Daraus errechnen sich die Tage und daraus wiederum (je Tag ein 30.tel oder 31.tel.) der Betrag der Mietminderung.

Ist nur der eine Raum oder die Etage nicht nutzbar, in der das Gerät betrieben wird, reduziert sich die Minderung auf den nicht nutzbaren Flächenanteil.

Renovierung:

100 € sollten eigentlich für die Farb und die selbst erbrachte Arbeitsleistung reichen. Tapete würde ich sowieso nicht mehr anbringen. Zumindest vorerst. Läßt man allerdings einen Maler ran, muss dieser vom Vermieter bezahlt werden. Da reichen dann 100 € freilich nicht.

Versicherung:

Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht aufgrund von Schäden durch verstopftes Regenfallrohr. Sie würde dann zahlen, wenn das undichte Teil des Rohres in der Außenwand verlaufen würde. Dann wäre es tatsächlich ein Leitungswasserschaden. (Klingt etwas unlogisch, ist aber so.)