Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

5 Antworten

Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz?

Nein. Das Haus wurde überschrieben, also die Immobilie. Die Haushaltseinrichtung, die persönlichen Gegenstände Deiner Eltern, die Vorräte usw. sind nicht Bestandteil des Hauses und somit sind und bleiben sie Eigentum Deiner Eltern.

ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr

Das sollte sowohl in der notariellen Urkunde als auch im Grundbuch vermerkt sein. Du kannst es also bei Bedarf nachlesen.

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

-> Normalerweiße, wenn nichts anderes vertraglich geregelt ist, dann zählen die Objekte dazu.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

-> ein mündlicher Vertrag mit wem? das Problem daran ist, dass mündliche Verträge nicht nachweißbar sind und somit schwer zu beurteilen...

Allerdings denke ich auch, dass der Hausbesitzer selbst entscheiden darf, was und wie viel er verlangt 8wenn überhaupt).

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Wie sollen wir dir dabei helfen?

-> Wenn du mit den Pflichten deiner Eltern nicht zufrieden bist, dann geh zum Jugendamt oder eine Beratungstelle :)

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

-> Hast du einen Berater/Familienanwalt? setz dich mit denen in Verbindung

GGF. mit denen zusammensetzen, bei denen das Haus abgezahlt werden muss.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

-> Verweißen darfst du sie nicht und verkaufen auch nicht (solange sie leben, haben sie ja ein Wohnrecht im Haus).

Sry aber das sind für mich keine richtigen Eltern.

Um erlich zu sein, würde ich die Schenkung nicht annehmen, da du dann auch die ''Schulden'' erbst/übernimmst.

Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr.

Laienhafte Logik - Haus und Grundstück gehören euch, Du bist Schüler und Deine Eltern sind Dir im Rahmen einer Erstausbildung unterhaltsverpflichtet.

Also kostenloses Wohnen + gefüllter Kühlschrank bzw. Bargeld.

Übrigens kann der Inhaber des Wohnrechts nicht vermieten.

Ansonsten - Beratung beim Fachanwalt.

https://www.immoverkauf24.de/immobilienbewertung/immobilienbewertung-a-z/wohnrecht/

Nein, die Möbel gehören nicht dazu, geschenkt wurde nur Haus und Grundstück.
Fraglich ob das bei bestehenden Darlehen (Grundschuld) auf dem haus zu Bestand haben wird.
Werden die Kredite nicht bedient wird die Bank das Haus zwangsversteigern.

Deine Eltern haben bis Ende Deiner Erstausbildung weiterhin Unterhaltspflichten zu leisten.
Die haben mit dem Haus nichts das Geringste zu tun.

Die mündliche Absprache (Miete) hat keine Gültigkeit.
Du bist wirtschaftlich nicht leistungsfähig.


im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die
Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider
nicht mehr. 

Sie können diese Dinge nochmals in der Schenkungsurkunde beim Notar nachlesen, falls Ihre Ausfertigung verloren gegangen ist.

Darin finden Sie auch die Regelung zu Rechten und Pflichten des Wohnberechtigten oder, falls es sich nicht um ein Wohnrecht, sondern um ein Nießbrauchrecht handelt, worauf die Erzielung von Einnahmen deutet, genaue Angaben darüber.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Verfügung nur für das Gebäude samt Grundstück und nicht für den Inhalt bzw. Gegenstände auf dem Grundstück.

Mündliche Verfügungen zählen nicht, da alle Abrededen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zwingend der notariellen Schriftform bedürfen um Gültikeit zu erlangen.

Soweit das Grundstück noch zu Gunsten einer Bank belastet ist, wird es bei der Einstellung der Zahlungen an die Bank zur Zwangsversteigerung kommen, da die Bank solchen Verfügungen wie Wohn- oder Nießbrauchrechten nie den Vorrang einräumt und deren Rechte stets erstranig bleiben.

Was Ihren persönlichen Lebensunterhalt angeht, müssen Sie das mit den Eltern regeln, soweit Sie selber nichts verdienen können.