Geldgeschenke zur Hochzeit als Hartz IV Empfänger
Hallo,
mein Lebenspartner und ich wollen im Mai heiraten. Seit April sind wir beide Hartz-IV Empfänger. Unsere Frage ist nun, wieviel und ob wir das Geld angeben müssen oder sollen? Ich habe gelesen das alle Geldgeschenke bis 50€ o.k. sind alles andere drüber müssen wir angeben. Gilt das auch für den besonderen Fall einer Hochzeit?
Vielen Dank für eure Antworten, Fanny
11 Antworten
Ihr könnt das Geld ruhig angeben. Pro Lebensjahr darf man 200 Euro als Altersvorsorge besitzen. Wenn Du also 20 bist, darfst Du alleine 4000 Euro besitzen. Und Dein Lebenspartner auch nochmal... so viel Geld werdet ihr bei der Hochzeit wahrscheinlich gar nicht bekommen.
Legt das Geld notfalls auf ein Sparbuch, welches ihr als Altersvorsorge deklariert.
Ups, sorry, das wußte ich (zum Glück) nicht - hab ja nur einen Monat lang Hartz4 bekommen.
Tja, dann fällt mir als Alternative nur Sachgeschenke ein...;-)
das ist nicht richtig
das gilt nur vor der Hazr IV Meldung, Geld was später dazu kommt auch ein Lottogewinn ist so nicht befreit
Ja Geldgeschenke sind an zu geben, aber da ihr ja nur geladene Gäste habt, bittet ihr alle Euch kein Geld zu schenken, die Eltern dürfen ja alles annehmen - verstanden - Euch würde alles angerechnet werden was über 100,-- € geht.
Wünsche dennoch eine schöne Hochzeit
Angegeben werden muss es, aber ich kann mir vorstellen, dass es in einem solchen (doch nachweisbaren) Fall eine Extra-Regelung gibt?
Nein. Hochzeit als Verdienstquelle. Wäre ja noch schöner.
"Hochzeit als Verdienstquelle" - war das ein Witz? Also, wie ich mitbekommen habe, gibt man da Geld aus, und das, was hereinkommt, deckt gerade die Unkosten. Aber vielleicht gibt es ja Leute, die nur kassieren und nicht feiern (aber das will ich den Fregestellern nicht unterstellen).
Bei einer Hochzeit werdet ihr wohl mehr als 50 Euro bekommen. Und ja, das muss angegeben werden. Leider.
finde ich mehr als fair!
Beruft euch auf § 11a SGB II, falls ihr gefragt werdet. Danach (und nach den Durchführungsbestimmungen, die ich soeben durchgelesen habe) sind Zuwendungen Dritter, vor allem wenn sie zweckbestimmt sind und nicht für den gleichen Zweck verwendet werden, für den ihr ALG II erhaltet, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Da ihr ja das Geld sicher für eure Feier und eine neue Wohnungseinrichtung verwendet, werden dabei Leistungen nach dem SGB II nicht berührt. Im übrigen habe ich schon irgendwo gelesen (weiß bloß nicht mehr wo), dass die bei Hochzeit, Konfirmation oder Firmung erhaltenen Geldgeschenke ausnahmsweise nicht mehr als Einkommen angerechnet werden sollen (das war, nachdem es eine große Diskussion gab, weil die Konfirmationsgeschenke von Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien den Eltern als Einkommen angerechnet wurden. Fazit - wer arme Eltern hat, hat auch keinen Anspruch auf Konfirmationsgeschenke). Leider finde ich dazu keinen Paragraphen oder eine Durchführungsbestimmung.
Auf der sicheren Seite seid ihr natürlich, wenn ihr nur Sachgeschenke erhaltet bzw. ein Außenstehender das Geld sammelt und euch eine größere Anschaffung oder evtl. auch die Hochzeitsreise bezahlt. Dann spart ihr euch einen evtl. Streit mit dem JobCenter.
DH ...
Sogar die Rechtsvorschrift ist korrekt ... ist übrigens Abs. 5 Nr. 1, der als erstes in Frage kommt ^^
Das gilt nur für Vermögen, das man beim Eintritt von Hartz 4 hat, nicht für das was später dazukommt, das wird als Einkommen gerechnet.