Ebay: Zu verschenken bei Abbau = Dienstleistung?
Wenn ich zb bei eBay einen Zaun zu verschenken Reinstelle und dazu schreibe "Zaun zu verschenken, muss aber abgebaut werden" zählt das dann als Dienstleistung?
Ich habe eine kleine Meinungsverschiedenheit, deshalb Frage ich. Jemand meint dass dies als Dienstleistung zählt und nicht als Schenkung.
Würde man die Schenkung nicht vollziehen, weil der Besitzer aus irgendeinem Grund dies doch nicht mehr will kann ja nichts passieren, da In § 518 BGB Abs. 1 S. 1 steht: "Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich."
Abee wie würde das ganze aussehen wenn es eine Dienstleistung ist, WENN es überhaupt eine ist?
Ich Frage mich rechtlich, wie es wäre wenn.... Ich bin darin nicht verwickelt, ich würde aber gerne wissen wer Recht hat und wer Mist erzählt.
8 Antworten
zählt das dann als Dienstleistung?
Nein.
Jemand meint dass dies als Dienstleistung zählt und nicht als Schenkung.
Nein.
Abee wie würde das ganze aussehen wenn es eine Dienstleistung ist, WENN es überhaupt eine ist?
S.o.
Ich würde mich nicht auf Diskussionen einlassen. Wenn der/die den Zaun nich abbauen will, dann bekommt er/sie ihn halt nicht geschenkt.
Die Schriftform, die da gemeint ist, bezieht sich die nicht nur auf Immobilienangelegenheiten?
Ich bin da nicht wirklich verwickelt, ich will nur wissen wer Recht hätte.
§518 BGB
2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.
Sofern du also hinterher nicht kommst: du willst für den Zaun noch 100€... (du hast den Abbau mit 3 Zeitstunden kalkuliert)
und der Annehmende würde dann sagen : ok dann bekomme ich 200€ fürs demontieren
wünsche ich viel Spaß vor Gericht. - und schon bist du zwischen Satz 1 und Satz 2.
Widerrufst du dein Angebot, wenn der Annehmende bereits abgebaut hat -machst du dich wohl schadenersatzpflichtig. Der Annehmende hat ohne die versprochene Gegenleistung gearbeitet.
Wie die Sache ausgeht, entscheidet zur Not ein Richter.
Mach keine Wissenschaft daraus gib einfach an nur Selbstabholer an und vermerke das es selbst demontiert werden muss...
Ah und natürlich das es zu verschenken ist... =)
Ich sag mal so: wenn ich sag, ich verschenk unseren VW an Abholer.. was genau für eine Dienstleistung soll ich da erbracht haben?
Gar keine, genau.
Wer das Ding nicht abbaut, der kriegt nichts und hat keinerlei Ansprüche an Dich.
Blöd gesagt: wenn ich jetzt aus dem Fenster rufe: wer kostenlos Kuchen will, soll herkommen..
Da kann keiner von der nächsten Straße schreien: meiner, hier ich, aber bring den gefälligst zu mir und deck den Kaffeetisch noch.