Was geschieht bei Trennung mit dem Wohnriestervertrag meiner Schwiegertochter?
Mein Sohn hat eine Immobilie gekauft. Hierzu hat er u.a. auch einen Wohnriester-Vertrag abgeschlossen. Damit die Förderung auch von den beiden Kindern und der Ehefrau (Hausfrau) mit in die Finanzierung läuft, hat er auf den Namen der Ehefrau und den beiden Kindern ebenfalls einen Wohnriester abgeschlossen. Hierzu zahlt er monatlich € 20,- in den Vertrag. Nun steht die Ehe vor der Scheidung nach 5 Jahren. Was geschieht mit dem Vertrag von meiner Schwiegertochter? Im Moment sind incl. Förderung ca. € 3.800,-- aufgelaufen. Kann mein Sohn an das Geld kommen, entweder jetzt oder zum Vertragsablauf in 2023. Hinzu kommt, meine Schwiegertochter liegt im wohlverhalten der Privatinsolvenz und hat diesen Vertrag beim Insolvenzverwalter aus Unwissenheit nicht angegeben. Vielleicht kennt sich ja jemand in diesem besonders brisanten Fall aus. Danke
2 Antworten
Um hier genau Auskunft geben zu können, muss man wissen ob und in welcher Form die Wohnriester Verträge in die Finanzierung eingeflossen sind..... Da die Verträge noch relativ jung sind, dürfte der Schaden überschaubar bleiben. Grundsätzlich gilt, was ich immer wieder predige: wer mit Wohnriester eine Immobilie finanziert, kann sich kaum vor renteneintritt von Immobilie oder Partner trennen, ansonsten bedeutet das meistens den finanziellen Ruin. Sollten die Verträge unbelastet sein, gehören sie zum zugewinn und unterliegen damit dem versorgunsausgleich. Solch einen Vertrag bei einem Insolvenz Verfahren zu verschweigen ist meiner Meinung nach strafbar, allerdings hat er keine Auswirkungen auf das Insolvenz Verfahren, da Riester im angemessenem Rahmen Harz IV sicher ist und nicht ins pfändbare Vermögen fließt.
Ich wusste gar nicht dass man einen Wohnriestervertrag trennen kann. Frag doch mal den Berater, der Deiner Tochter das Ding "verkauft" hat.
Autsch!
Dann soll er sich mal in seiner Firma schlau machen. Ansonsten schnell alle Verträge mit diesem unseriösen Mann lösen. (Man kann nicht alles wissen, aber man muss wissen, wo man nachfragen kann. Wenn er also die nötige Info nicht beibringt, würde ich dem Mann nicht mehr trauen.)
Vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen?
am WE bekommt er Rat von kompetenter Stelle seiner Bausparkasse. Die sämtliche Beiträge monatlich 20,-- hat mein Sohne seit 2010 eingezahlt. Die Schwiegertochter hat Null einkommen und ist jetzt in der Privatinsolvenz. Die ganze Sache ist so kompliziert.
Wohnriester kann nur verkauft werden wenn man als Berater keine Ahnung hat, ansonsten könnte keiner der bankmitarbeiter die solche Verträge an Mann oder Frau bringen, nachts ruhig schlafen. Es sei noch zugute zu halten, dass sich die Anzahl der Wohnriester geopferten Immobilien noch sehr im Rahmen hält. Bis zur Klagewelle werden noch gute 10 Jahre vergehen. Dann allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, daß Wohnriester vor dem Bundesgerichtshof landet.
das hilft uns im Moment auch nicht weiter. Wir benötigen Hilfe zum konkreten Fall. Soll mein Sohn die Zahlungen für seine -Nochehefrau- einstellen und muss das angemeldet werden?
Für ihn ist es der erste solche Fall, er weiß auch keinen Rat.