Invaliditätssumme für Kind aus Unfallversicherung an Eltern ausbezahlt?
Nach einem folgenschweren Unfall meines Sohnes (versicherte Person) wurde die Invaliditätssumme von der Unfallversicherung an mich (Vater, Versicherungsnehmer)ausbezahlt. Diese Leistung soll ja meinem Sohn dienen, der sicherlich wegen seiner dauerhaften Behinderung einen erhöhten Bedarf haben wird. Ich möchte nun die erhaltene Invaliditätsleistung meinem Sohn, für den sie ja als versicherte Person bestimmt war, zur Verfügung stellen.
Nun meine Frage: Ist die Übertragung dieser Invaliditätsleistung im steuerrechtlichen Sinn eine Schenkung, welche zu anderen Zuwendungen meinerseits addiert werden muss und dadurch für meinen Sohn eine Schenkungssteuerpflicht auslöst?
Er war damals 16. Dann musste ich 4 Jahre gerichtlich darum streiten. Nun ist er über 20. Eine Unfallrente war leider nicht vereinbart. Die einmalige Invaliditätsleistung kann diesen Zweck aber trotzdem erfüllen. Er wird in seinem Arbeitsleben durch seine verminderte Leistungsfähigkeit sicherlich Einbußen haben, was ihm den Erwerb von Wohneigentum erschweren bis unmöglich machen wird. Mit Hilfe dieser Invaliditätsleistung könnte er sich wahrscheinlich trotzdem Wohneigentum anschaffen, was sich ja auch unterstützend wie eine Rente auswirken würde. Nochmal, ich würde gerne wissen, ob die Übertragung unter Berücksichtigung mir bekannter Freibeträge wie eine echte Schenkung steuerlich relevant ist. Er war ja versicherte Person, ich aber als VN eben der Bezugsberechtigte! Ich wollte als fürsorglicher Vater mit der privaten Unfallversicherung für meinen Sohn vorsorgen und nicht für das Finanzamt!
3 Antworten
Die Leistung ist ja für den Sohn bestimmt. Wenn er bei der Auszahlung noch minderjährig gewesen wäre, hättest du das über ein Treuhandkonto abwickeln müssen.
Was spricht denn dagegen, aus dieser Summe für den Sohn eine Leibrente zu bilden?
Das ist ja der eigentliche Sinn einer Invaliditätsabsicherung. (von notwendigen baulichen Maßnahmen abgesehen)
Die Versicherungsleistung ist doch zweckgebunden und eindeutig für deinen Sohn bestimmt. Du warst Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Von der Versicherung begünstigt (versicherte Person) war doch von vorne herein der Sohn- Das ist ja auch der Sinn einer Unfallinvaliditätsversicherung..
Mit einer Schenkung besteht hier überhaupt kein Zusammenhang.
Nochmal, ich würde gerne wissen, ob die Übertragung unter Berücksichtigung mir bekannter Freibeträge wie eine echte Schenkung steuerlich relevant ist.
Invaliditätszahlungen aus privaten Unfallrenten sind steuerfrei; nur die Unfallrenten unterliegen nach § 22 EStG mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer:
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden steuerlich folgendermaßen behandelt:
- Kapitalleistungen als Invaliditätsleistung sind steuerfrei;
- Unfallrenten unterliegen nach § 22 EStG mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer (je niedriger das Lebensalter des Rentenberechtigten bei erstmaligem Bezug der Rente, desto höher der Ertragsanteil);
- Todesfall-Leistungen unterliegen der Erbschaftsteuer (entfällt oder mindert sich durch hohe Freibeträge). Wird die Todesfallsumme an den Versicherungsnehmer gezahlt, ist sie steuerfrei.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.gutefrage.net/frage/invaliditaetssumme-fuer-kind-aus-unfallversicherung-an-eltern-ausbezahlt
Danke, diese Aussagen sind alle richtig, mir aber schon bekannt! Ich bin fürsorglicher Vater und wollte meinen Sohn durch die private Unfallversicherung gegen das Invaliditätsrisiko absichern. Bedauerlicherweise ist nun eine Invalidität bei meinem Sohn eingetreten. Die Invaliditätsleistung wurde an mich als Versicherungsnehmer ausbezahlt. Was ich jetzt nicht weiß ist, ob die Übertragung der für meinen Sohn vorgesehenen Leistung eine >Schenkung im steuerlichen Sinn< darstellt und für die Berechnung einer eventuellen Überschreitung von Freibetragsgrenzen (Vater->Kind: €400.000,-) beim Finanzamt berücksichtigt werden muss, um dann durch den Fiskus geschmälert zu werden.
Die Schenkung ist in den §§ 516 ff. BGB geregelt. Es handelt sich dabei um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem die Vertragsparteien darüber einig sind, dass eine Partei der anderen etwas aus ihrem Vermögen unentgeltlich zuwendet. Es handelt sich somit um einen einseitig verpflichtenden Vertrag (sog. Schenkungsvertrag), da nur der Schenker eine Leistung erbringen muss.
Da die Zahlung der Invaliditätsleistung nicht zu deinem Vermögen gehört, ist die Übertragung meines Wissens auch keine Schenkung!
Näheres in dem Link hier: https://www.juraforum.de/lexikon/schenkung
Wie alt ist denn dein Sohn? Die Invaliditätssumme dient ja nicht in erster Linie dazu, den erhöhten Bedarf zu decken, sondern um notwendige Umbauten durchzuführen.
Für den erhöhten Bedarf wäre eher eine hoffentlich auch eingeschlossene Unfallrente zuständig.
Der Umbau ist eine Sache aber auch ein monatliche Versorgung kann damit gelöst werden. Sollte auch im Idealfall so sei. Die Invaliditätssumme sollte so hoch sein, damit diese beiden Problem gelöst sind.
Die Invaliditätssumme sollte so hoch sein, damit diese beiden Problem gelöst sind.
Aber die Invaliditätsleistung ist doch bereits erfolgt...
Nun meine Frage: Ist die Übertragung dieser Invaliditätsleistung im steuerrechtlichen Sinn eine Schenkung, welche zu anderen Zuwendungen meinerseits addiert werden muss und dadurch für meinen Sohn eine Schenkungssteuerpflicht auslöst?
Wohl die Frage gar nicht gelesen???
Er war damals 16. Dann musste ich 4 Jahre gerichtlich darum streiten. Nun ist er über 20.
Danke DerHans! Mein Sohn war zum Unfallzeitpunkt 16, zum Zeitpunkt der Auszahlung nach gerichtlicher Auseinandersetzung aber schon 20. Das Geld liegt seitdem in meiner Hand auf einem Bankkonto. Leider konnte ich bisher aus den Antworten keine ganz klare Aussage erhalten, ob nun die Übertragung zu einem Zeitpunkt, an dem mir der junge Mann reif für den Empfang erscheint, eine Schenkung im steuerlichen Sinn darstellen würde und sich der Fiskus an dem Geld bedienen könnte.
Eine kürzlich auf mein Anliegen von siola55 erhaltene Antwort machte mir etwas Hoffnung. Darin wurde die Meinung vertreten, dass die Zahlung der Invaliditätsleistung nicht zu meinem Vermögen gehöre, und deshalb die Übertragung auch keine Schenkung sei.
Hast Du hierzu vielleicht noch eine Aussage auf Lager, die zu einem klaren Bild verhelfen könnte?