Darf/Kann man eine Immobilie (mit Schulden) an minderjährige Kinder überschreiben??
5 Antworten
Guten Morgen.
Hier wurden ja schon einige leichtfüßige Meinungen abgegeben und sich weit aus dem Fenster gelehnt, Stichwort „Vormund einsetzen“ etc, das ist quatsch.
Die unentgeltliche Übertragung von belasteten Immobilien an Minderjährige ist ein recht komplexes Thema im Familienrecht, da spielt hier und da teleologische Reduktion von Paragrafen mit rein, damit hat sich auch schon der BGH befasst.
Grundsätzlich stehen da §§ 1629, 1795, 1821, 1822 BGB im Weg, je nach Sachverhalt. Der BGH hat damals entschieden, dass das bei dinglichen Belastungen des Grundstücks durchaus möglich ist, ohne die Benötigung eines Ergänzungspflegers oder einer familiengerichtlichen Genehmigung. Das AZ habe ich aber grade nicht im Kopf, musste mal schauen, wenn du es genauer nachlesen willst. Bei bestehenden Mietverträgen ist das aber wieder was anderes, hier tritt der Minderjährige in Mietverträge ein, die mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden sind und daher nicht mehr als rechtlich vorteilhaft zu betrachten sind.
Es kommt aber wie gesagt sehr auf den Sachverhalt an, die Frage ist sehr allgemein gestellt und meine Antwort dementsprechend eben auch. Im Endeffekt wird dann in der Praxis der Notar oder spätestens das Grundbuchamt maulen :D
LG
Kann man, wenn das mit den Kindern abgesprochen wird. Es sollte auch ein Vormund für die minderjährigen Kinder bestellt werden.
Es steht hier nichts vom Alter, es kann sich auch um 17-Jährige handeln.
Könnte es. Aber es könnte auch viel jüngere Kinder sein und eine Absprache macht dann keinen Sinn. Und auch ein 17jähriger hat kaum mehr Rechte als ein 3jähriger.
Deshalb wird ja auch ein Vormund bestellt!
Aber solange sie hier nicht das Alter der Kinder preisgibt, ist es müßig, hier rumzuspekulieren.
dürfte machbar sein, aber: der Sohn benötigt einen Verwalter der in seinem Sinne handelt. Die Schulden sind ein Kredit? Das Kind hat kein eigenes Einkommen und kann keinen Kredit zurückzahlen. Das wird ein Notar genauestens Prüfen. Hat der Zweifel, so kommt der Vertrag nicht zustande.
Ergo ist eine verantwortungsvolle Person vorhanden
Kann man machen, aber dann musst du einen Vormund einsetzen, der sich darum kümmert, bis das Kind volljährig und geschäftsfähig ist.
Also ich weiß, dass man Kindern nichts schenken darf was langfristig zu ihrem (finanziellen) Nachteil wäre. Ob das auch für solche Immobilien gilt weiß ich nicht.
Auf die finanziellen Aspekte kommt es nicht an, es ist lediglich auf rechtliche Nachteile abzustellen.
Toll. Dann besprich das mal zb mit einem Dreijährigem!