Scheidung/ schwanger von neuem Partner/ Elterngeld?
Habe volgendes Problem... Das Trennungsjahr ist vorbei, die Scheidung eingereicht. Nun bin ich von meinem Partner schwanger...noch ganz am Anfang aber trotzdem kommen die Fragen. Sollte die Scheidung nicht bis zur Geburt durch sein ist mein noch Mann gesetzlich der Vater trotz Anerkennung von meinem Partner? Was ist mit dem Elterngeldantrag...Mein noch Mann wird sich dann bestimmt weigern diesen zu unterschreiben da er ja nicht der Vater ist, was passiert dann? Ich denke meine Anwältin wird mir da helfen können aber vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit? Ich hoffe zwar das die Scheidung nun schnell geht, wir waren auch nur kurz verheiratet so das kein Ausgleich geregelt werden muss. Könnte es trotz Schwangerschaft sein das die Scheidung abgelehnt wird wenn mein Mann nicht zustimmt? Und falls wir eben dann noch verheiratet sind bekommt das Kind ja auch unseren ehenamen...Und ich mit meinem Mann das geteilte Sorgerecht. Nach der Scheidung und dann bei alleinigem Sorgerecht kann ich doch meinen mädchennamen annehmen und auch das Kind oder? Es muss nicht weiter diesen Namen tragen oder? So viele Fragen Sorry aber vielleicht kann mir wer helfen.
5 Antworten
Ich sehe da keine Probleme. Ich bin nach 25 Jahren Ehe knapp 3 Monate nach dem Einreichen der Scheidung geschieden worden... und da musste erst noch ein Finanzausgleich gemacht werden. Warum sollte es bei dir länger dauern?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Weigerung deines (Noch)Mannes daran etwas ändern würde, wenn ihr nur so kurze Zeit verheiratet wart und keine gemeinsamen Kinder habt. Mach dir mal nicht so viele Sorgen, das ist sicher nicht gut für dein Kind. Besprich das Ganze mit deiner Anwältin, damit du beruhigt bist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie dir auch nichts anderes sagen wird.
Ja mein Partner und ich werden uns auf jedenfall einen Termin beim Jugendamt machen und er wird natürlich auch die Vaterschaft anerkennen. Ich denke nicht das mein Noch Mann dem im Weg stehen wird, wäre ja auch dumm. Ok das vielleicht der Name dann noch bleibt, damit müssten wir eben bis zur Scheidung Leben, danach ist eine Änderung aber möglich? Beispielsweise wenn ich wieder heirate oder für mich und das Kind meinen Familiennamen annehmen möchte? Einen Termin bei meiner Anwältin habe ich schon, leider erst in 2 Wochen und die Fragen quälen mich einfach. Hoffe wirklich das es schnell geht, denn auch für Geburtsurkunde, Elterngeld und co würde ich ja seine Unterschrift benötigen und die wird er sicherlich nicht einfach so unter die Anträge setzten...
Wenn du neu verheiratet bist kann das Kind natürlich dann euren Namen tragen
Die Anerkennung der Vaterschaft hat erst einmal nichts mit Deiner Ehe zu tun. Wenn dein jetziger Partner die Vaterschaft anerkennt, dann ist das bereits alles geregelt. Egal ob Du bei der Geburt dann bereits geschieden bist, oder nicht. Kompliziert wird es nur, wenn auch Dein Mann die Vaterschaft annimmt. Aber davon gehe ich aufgrund deiner Frage mal nicht aus.
Eben geregelt ist damit nichts. Aber im Normalfall nimmt er die Vaterschaft an und der Ex macht keine Probleme, da er sonst Unterhaltspflichtig wird. Dennoch kommt dein Kind, wird es während der Ehe geboren mit dem Namen deines Exmannes zur Welt, was für den richtigen Vater vielleicht sehr störend ist.
Ich habe nun Nachricht von meiner Anwältin erhalten...Mein Noch Mann stimmt der Scheidung nicht zu, warum? Keine Begründung. Trotz das er weiß das ich schwanger bin möchte er keine Scheidung? Ich hoffe er weiß noch nicht das er, falls wir nicht geschieden sind in der Geburtsurkunde des Kindes stehen wird, würde er dies wissen stimmt man doch zu. Jetzt hoffe ich das der Richter unsere kurze Ehe als zerrüttet sieht und uns evtl trotzdem scheiden wird alleine für das Kind. Ich verstehe ihn nicht
Dein Ex wird kein interesse haben das das Kind als seines eingetragen wird. Dein neuer Partner muss eine Vaterschaftsanerkennung machen. Wir das Kind während der Ehe geboren, kommt es auf jeden Fall mit eurem jetzigen Familiennamen auf die Welt. Lässt sich nicht vermeiden.