Verlobung trotz trennungsjahr

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Eine Verlobung ist ein Heiratsversprechen. Warum solltest du dich nicht, wenn du deinen jetzigen Partner heiraten möchtest, nicht mit ihm verloben? Das Trennungsjahr von deinem bisherigen Mann hat nichts damit zu tun. Und sollten sich Leute darüber aufregen, lass sie doch, es ist dein Leben und eure Liebe. Viel Glück!

deavilbabe 
Beitragsersteller
 14.09.2011, 13:27

ich mache mir ja nur gedanken drüber ob es rein rechtlich auch erlaubt ist

walterdealeman  14.09.2011, 13:49
@deavilbabe

...natürlich ist es erlaubt, es gibt kein Gesetz was es verbietet, das Einzige woran sich die Leute stören könnten, wäre die angebliche Moral.

Eine Verlobung ist immerhin ein Ehehversprechen, auch wenn man es rechtlich nicht einklagen kann. Oft leben die beiden Partner in dieser Zeit bereits zusammen und erbringen sogenannte "gegenseitige Versorgungsleistungen". Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich während eines Trennungjahres neu zu verloben. Man sollte jedoch Folgendes beachten: Eine Verlobung weist auf eine eheähnliche Gemeinschaft hin. Wenn diese nachgewiesen wird, kann es sein, dass man unter Umständen damit den Ehegattenunterhalt verwirkt, der einem seitens des Ehemaligen Partners zusteht. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall mit einem neutralen Anwalt zu befragen. Auf der Seite http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-zeitlicher-ablauf/ gibt es einige Informationen zu diesem Thema.

verloben kannst du dich. Frag e ist nur, da du ja schonmal getrennt warst, ob du dir nicht etwas länger zeit lassen willst. Man muss ja nicht gleich heiraten nur weil man sich gut versteht, dass kann sich ja ganz schnell wieder ändern. Allerdings bedeutet verloben ja auch nicht dass ihr sofort heiraten müsst, kenne ein Paar, dass 10 Jahre verlobt war und dann erst geheiratet hat.

Lass dir trotzdem lieber etwas Zeit, bei deinem Exmann hast du sicherlich auch gedacht er wäre der mit dem du alt werden willst, solche Entscheidungen fällt man nicht spontan aus einem verliebtheitsgefühl heraus sondern trifft sie wenn man sich lange kennt und liebt und weiß dass es richtig ist.

Verloben kannst Du Dich - aber heiraten kannst du erst nach der rechtskräftigen Scheidung.

Die jetzige Verlobung "korrespondiert" auch nicht mit der laufenden Scheidung.

Hy , eine Verlobung kann erst ab Scheidung rechtsgültig sein.