Sorgerecht bei einer affäre trotz verheiratet sein?

5 Antworten

wärend der ehe und bis 300 tage nach der scheidung, wird immer der ehemann als vater einegtragen,auch wenn er wegen einer trennung als vater nicht mehr in frage käme. der ehemann ist also der rechtliche vater (mit allen rechten und pflichten) und hat somit auch das gemeinsame sorgerecht. stammt das kind aus einer affäre und der leibliche vater soll in die geburtsurkunde eingetragen werden, muss die vaterschaft angefochten bzw. bei bereits eingereichter scheidung muss der ehemann die vaterschaft aberkennen und der leibliche vater anerkennen. steht der leibliche vater in der geburtsurkunde hat trotzdem die mutter das alleinige sorgerecht, bis sie eine vereinbarung über die gemeinsame elterliche sorge unterschreibt bzw. der leibliche vater das geteilte sorgerecht gerichtlich zugesprochen bekommt.

beide,auch bei dem fremden kind.da bist du solange der vater bis irgend einer die vaterschaft anfechtet.

solange sie verheiratet ist der ehemann,

Ein Kind, das in einer Ehe geboren wird, ist immer ehelich. Wenn der Vater meint, er sei nicht der Vater, muß er die Ehelichkeit anfechten. Macht er das nicht innerhalb einer bestimmten Frist, bleibt er auch der Vater, egal ob der leibliche Vater in Wahrheit ein anderer war. Das Kind hat seinen Namen und er zahlt auch den Unterhalt.

Andrar  21.11.2010, 13:01

wenn man beweisen kann nicht der Vater zu sein kann man das auch ändern.

ivonne82  21.11.2010, 14:06
@Andrar

die frist beträgt 2 jahre und beginnt an dem tag and dem man beginnt an der vaterschaft zu zweifeln. der ehemann kann also auch nach 15 jahren die vaterschaft anfechten wenn er min. die ersten 13 jahre keine zweifel an der vaterschaft hatte. bei der mutter beginnt die 2 jahresfrist ab dem tag der geburt.

Grundsätzlich sind alle Kinder die innerhalb einer Ehe geboren sind eheliche Kinder - egal wer der Vater ist. Man kann das Gerichtlich bestreiten, aber bis das geklärt ist ist der Ehemann der Vater. Das Sorgerecht liegt somit bei Ihm und der Mutter bis ein Gericht etwas anderes sagt.