Scheidung mit so ein Grund?
Wenn der Partner Gewalt anwendet, Alkoholiker ist/wird, Drogen konsumiert oder betrügt, kann man ihn dann das Sorgerecht für das gemeinsame Kind streichen, sodass nur die Mutter das Sorgerecht hat?
9 Antworten
Man, kann das Sorgerecht nicht einfach streichen.
Was "man" in dem Fall machen kann, ist das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.
Sinnvollerweise allerdings "nur" dann, wenn man nicht weiter mit dem Partner zusammenlebt.
Das Sorgerecht kann nur vom Gericht auf einen Elternteil übertragen werden. Das wird also nicht "gestrichen". Und Sorgerecht hat dann auch ggf. nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Auch Elternteile ohne die gemeinsame Sorge haben in der Regel ein Umgangsrecht.
Es geht bei diesen Dingen immer um das Kindeswohl!
Wenn der Partner also fremd geht, dann mag das zwar bitter sein, aber hat mit dem Kind ja nichts zu tun. Und Jemand der ab und an einen Joint raucht, wenn das Kind nicht bei ihm ist, der verliert auch nicht das Sorgerecht. Stellt er allerdings aufgrund seiner Drogen- und Alkoholsucht eine Gefahr für das Kind dar, dann sieht es schon anders aus. Auch wer seine Kinder verprügelt, missbraucht, ihre Gesundheit gefährdet oder sie vernachlässigt kann das Sorgerecht verlieren.
Es ist auch möglich Teile des Sorgerechts heraus zu lösen wie die Gesundheitsfürsorge. Wenn der andere Elternteil also permanent gegen die lebensnotwendige OP wettert oder dringend notwendige Medikamente dem Kind verweigert.
Wenn du dich jetzt also z.B. scheiden lassen möchtest, dann überlege sehr genau, ob du den Vater bestrafen willst weil er dich z.B. betrogen betrogen hat oder ob wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, weil er im Suff ständig die Kinder prügelt. Und das Ganze besprichst du dann mit dem Anwalt deines Vertrauens, der entsprechende Anträge bei Gericht stellen wird.
ob er in der beziehung fremdgeht oder mal drogen nimmt oder alkohol trinkt hindert ihn nicht das sorgerecht auszuüben. solange der vater weder das kind schwerst misshandelt oder missbraucht gibt es keinen grund ihm das sorgerecht zu entziehen. weiterhin hat er das recht auf umgang, was er auch weiter hätte, selbst wenn er kein sorgerecht inne hätte.
Das entscheidet das Gericht.
Du musst aber zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht unterscheiden.
Gegebenenfalls hat ein Elternteil kein Sorgerecht aber sehr wohl ein Umgangsrecht (was dann auch eine Umgangspflicht ist, für Das Elternteil und das Kind)
Da sind Jugendamt und Gerichte anderer Meinung. Wenn keine Gefährdung besteht, ist Umgang verpflichtend, egal ob das Elternteil oder das Kind das will, weil der Umgang für das Kind als förderlich für die Entwicklung gehalten wird.
und selbst wenn irgend eine Gefährdung besteht oder vermutet wird, wird geschaut, dass ein Treffen unter Aufsicht stattfindet.
nein gerichte und jugendamt sin dnicht anderer meinung. umgang kann nicht verpflichtet werden und wird es auch nicht, wenn der vater es ablehnt - das ist schlecht für das kindeswohl.
DFas Familiengericht entscheidet dann neu.
wenn er keinen umgang würde wollen, würde ihn dazu auch keiner zwingen dazu.