Scheidung, verkürzen?
Unsere Tochter und ihr Mann leben seit 01. 11. 2014 getrennt waren( zweieinhalb Monate verheiratet ) sie wollen beide die Scheidung u. sie möchte wieder ihren Geburtsnamen. Ist es noch so mit einem Trennungsjahr oder geht es auch schneller ? Beide sind verschuldet ( Privat Insolvenz ) und haben nur geringes Einkommen, ca. 1000,- Wie teuer wird die Scheidung ohne Anwalt, nur Amtsgericht.? Im voraus dankt , leila8
5 Antworten
Hallo Leila, wenn beide wirklich die Scheidung wollen, dann sollten Sie sich einen Anwalt suchen, der angibt, daß Sie schon vor einem Jahr die Scheidung bzw. Trennung eingeleitet haben. Wer will das überprüfen? Man kann auch ganz gut selbst schummeln, indem man sein Trennungsdatum gemeinsam festlegt und dann bei der Einreichung der Scheidung z.B. bei www.scheidungsscout24.de eingibt. Fällt keinem Menschen auf, solange keiner etwas sagt. Versuch es - kostet nix.
Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen - und das nehme ich beinah an, wenn man so kurz verheiratet war - kann man die Ehe sehr zeitnah annulieren lassen. Hierfür beurteilt dann ein Gutachter die vorliegenden Gründe, wobei dann nur Dinge, die Richtung Vertrauensmissbrauch, Täuschung oder Zwang gehen, als schwerwiegend zählen. Ein einfaches "Ach, ich mag den doch nicht so" oder ein Ehebruch reichen dafür nicht.
So können Unfruchtbarkeit, Straftaten, uneheliche verschwiegene Kinder, Zwang, Vortäuschung falsche Namen/Berufe/Identitäten (Richtung Heiratsschwindel) eine Begründung sein.
Wobei dieses Verfahren ohne einen Anwalt auch nicht möglich ist.
Gruß S.
Wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die Ehe wieder aufzulösen, müssen die beiden das Trennungsjahr durchziehen.
Ohne einen Anwalt ist aber weder das eine noch das andere möglich.
Denn die Scheidung (oder "Anullierung") kann nur von einem Anwalt beantragt werden - im Auftrag eines Ehepartners. Sind sich beide einig, so ist kein weiterer Anwalt nötig.
Die Scheidungkosten sind vom "Streitwert" abhängig, der sich nach dem dreifachen Einkommen beider zusammen errechnet. (http://www.advoscheidung.de/PDF/kosten-scheidung-rechtsanwalt-gericht-streitwert.pdf)
Da sich eine Verbraucherinsolvenz immer nur auf eine einzelne Person bezieht (eine für Ehepaare gibt es nicht...), dürften diese keinen Einfluss auf die Scheidung haben bzw. die Scheidung keinen Einfluss auf die beiden Insolvenzen haben....
Das Trennungsjahr ist sehr wohl ohne Anwalt möglich. Nämlich dann, wenn einer der beiden aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Man hat als als Beweis für die Trennung ja eine andere Adresse . Und die ist nachweislich wohl bei der Meldestelle eingetragen .....
Beide werden wohl Prozesskostenhilfe bekommen, d. h. sie zahlen gar nichts.
Vielen Dank, ja das wäre gut.!!
Beide können einen Anwalt nehmen, aufsuchen und sich beraten lassen. Ohne Anwalt geht es nicht, wenn die Ehe geschieden wird.