Kann man Teilzeit in Elternzeit auch wieder absagen wenn man doch keine Betreuung hat?
Hallo,
ich habe im Dezember 2009 ein Kind bekommen und befinde mich nun in der beantragten Elternzeit. Ich habe direkt nach der Geburt erstmal Elternzeit für 2 Jahre beantragt wobei ich voraussichtlich das 2. Jahr (als ab Dezember 2010) wiederin Teilzeit arbeiten wollte. So habe ich es damals beantragt aber bis heute kann mir noch keiner einer definitive Aussage darpber geben ob die Teilzeit ab Dezember 2010 überhaupt bei mir in der Firma mögich ist.
Jetzt meine Frage: Vor der Geburt hatten wir eigentlich geplant gehabt dass wenn es bei meinem Arbeitgeber funktioniert, dass ich ab Dezember 2010 in Teilzeit arbeiten gehen kann, unser Sohn in dieser Zeit von Oma & Opa betreut wird. Nun funktioniert das aber leuider alles gesundheitlich nicht mehr und ich kann unmöglich ab Dezember arbeiten gehen da ich keine Betreuung für mein Kind habe.
Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber denn nun mitteilen dass ich doch noch 1 Jahr in Elternzeit bleibe OHNE Teilzeit??? Gibt es da Fristen die ich beachten muss?
Habe bis heute auch noch nichts Schriftliches bzgl. der Teilzeit erhalten.
5 Antworten
Meines Wissens kannst Du 2 oder 3 mal den Beschäftigungsumfang innerhalb der Elternzeit ändern, solange Dein AG das mitmacht.
Erstmal ist wichtig zu wissen, ob du 2 Jahre komplett beantragt hast und diese genehmigt wurden, unabhängig vom Angebot wieder Teilzeit arbeiten zu wollen.
Zwei Dinge:
- Meine Antwort ist keine Rechtsauskunft sondern mein beschränktes Wissen
- Gute und recht günstige aber dafür fundierte Antworten findest du auf einer der vielen (konstenpflichtigen) Anwaltsseiten.
Hier meine Antwort, die beginnt mit einer Frage:
Hast du eine Bestätigung, dass die in Elternzeit bist? (Hast du gerade beantwortet, also OK!)
- Du darfst während der Elternzeit sowieso nur Teilzeit (bis 30 Stunden) arbeiten!
- Du hast eine Art Anrecht auf Teilzeit. Der Arbeitgeber kann den Wunsch des Arbeitnehmers nach Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.
- Du hast einen Anspruch auf Rückkehr nach der Elternzeit, wobei nur ein vergleichbarer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss.
- Wenn du einen Antrag auf Teilzeit gestellt hast und einen Monat nichts gehört hast, kann dieser als genehmigt angesehen werden (ist aber in Wahrheit etwas komplizierter).
- Wenn du sowieso nicht zurück kannst und die Elternzeit voll ausnutzen musst, dann musst du auch nicht zurück, aber du solltest dies sobald wie möglich mitteilen.
Meine Empfehlung ist jedoch, nicht auf Paragraphen herumzureiten, sondern mit dem AG eine abgesprochene schriftlich festgehaltene einvernehmliche Lösung zu finden, du willst ja noch länger dort arbeiten.
Das heißt, mach einen Termin mit deinem Chef und der Personalabteilung und fahr hin und rede mit denen.
Danach kannst du je nach Gespräch immer noch die rechtliche Lage ausloten, aber ein AG der zu Dingen gezwungen wird, ist danach meinst kein angenehmer AG mehr.
Ich habe komplette 2 Jahre beantragt und dies auch schriftlich von meinem Arbeitgeber bestätigt bekommen.
Dann musst du auch nicht wieder in Teilzeit arbeiten. Teile deinem Arbeitgeber einfach schriftlich mit, dass dir eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht möglich ist und du somit auch im Dezember nicht wieder anfangen kannst, also den Antrag zurückziehst.
Gibt es denn da eine Frist die ich einhalten muss??
Soweit ich weiß, gibt es diese Frist nur, wenn man nach den 2 Jahren noch ein weiteres Jahr Elternzeit beantragt. Da beträgt die Frist 7 Wochen. Es ist also sicher nicht verkehrt, dies eFrist auch hier einzuhalten.