Nach welchem Recht scheiden?
Mann und Frau haben (damals beide albanische Staatsangehörigkeit) in Albanien geheiratet. Wenn der Mann immer noch die albanische Staatsangehörigkeit hat, und die Frau aber inzwischen die deutsche, nach welchem Recht darf die Ehe dann geschieden werden?
Hat der Mann das Recht eigenständig nach Albanien zu gehen und dort ohne Zustimmung der Frau die Ehe nach albanischem Recht zu scheiden?
3 Antworten
Bei einer Scheidung in Deutschland wird deutsches Scheidungsrecht angewandt, es sei denn, beide Eheleute einigen sich darauf, dass albanisches Recht angewandt werden soll.
Möglicherweise kann die Scheidung auch in Albanien eingereicht werden, da der Ehemann ja die albanische Staatsangehörigkeit hat. Ob das möglich ist, richtet sich nach dem Recht von Albanien.
Um eine Scheidung einzureichen, braucht man wahrscheinlich auch in Albanien nicht die Zustimmung des anderen Ehegatten.
Seit wann muss die Gegenseite mit irgendwas einverstanden sein? Wenn mir ein anderes Auto in mein Auto fährt, muss der Unfallgegner auch nicht damit einverstanden sein, dass ich ihn verklage. Und als Deutscher darf man doch auch im Ausland verklagt werden.
Nach europäischem Recht kann eine Scheidung entweder dort eingereicht werden, wo die Eheleute wohnen, oder dort, wo einer der Eheleute die Staatsangehörigkeit hat. Wenn das nach dem recht dieses Staates möglich ist. Nur doppelt kann eine Scheidung nicht eingereicht werden. Es kommt also darauf an, wer als Erster die Scheidung einreicht.
Da hier mit Albanien ein Auslandsbezug zu einem Nicht-EU-Land vorhanden ist, reicht es für die Zuständigkeit des deutschen Gerichts aus, dass die Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn von den Ehegatten keine anderweitige Rechtswahl getroffen wurde, dürfte auch deutsches Familienrecht zur Anwendung kommen.
Es gibt bei Ehescheidungen mit Auslandsbezug jedoch durchaus die Möglichkeit, das Ehescheidungsverfahren auch in einem anderen Land, hier in Albanien, durchzuführen. Vermutlich dann dort auch nach dem albanischen Recht.
Was aber immer wieder falsch verstanden wird ist die Tatsache, dass auch hier in Deutschland der Scheidungsbeschluss ohne Zustimmung des anderen Ehegatten gefasst werden kann. Die/der Richter/in fasst den Scheidungsbeschluss, wenn sie/er zur Überzeugung gelangt, dass die Ehe der Beteiligten gescheitert ist.
die Ehe muss dort geschieden werden, wo der gemeinsame Lebensmittelpunkt ist, also wo die beiden leben. Wenn das Deutschland ist, dann in Deutschland.
Aber dürfte er das theoretisch auch in Albanien machen?
ich kenne die Gerichte in Albanien nicht, aber die sollten es ablehnen.
Man hat aber schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. Es gibt immer mal wieder Dinge, die nicht sein sollten. Eine Garantie kann wohl niemand geben.
Aber wenn Frau dagegen ist dass er die Scheidung ohne ihre Zustimmung in Albanien macht zumal darf er das denn überhaupt wenn sie ja Deutsche ist ? Und sie das nicht möchte. Sondern sie nach deutschem Recht geschieden werden will?