Sperrandrohung durch den Gas- und Wasserinstallateur?

4 Antworten

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Bei Strom und Gas führt das Sperren und Entsperren alleine der Mitarbeiter der Stadtwerke aus.

Ein Installateur und/oder Kaminkehrer ist nur beteiligt, wenn es sich um z.B. ein Gas-Gerät handelt, das wg u.U. schlechter CO ppm Werte stillgelegt war und wieder in Betrieb genommen werden soll.

Der Installateur ist nicht berechtigt, die Versorgung abzuklemmen...außer bei Gefahr in Verzug wg z.B. einem Leck in der Gasleitung.

Ich denke hier fehlen Infos zur Beurteilung der Sache. Für 80 € wurde sicherlich mehr getan, als nur dem Stadtwerkemitarbeiter beim Freigeben der Leitung zuzusehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 23:00

Es handelte sich um ein Gasgerät (sie heizt, kocht etc mit Gas), des Weiteren hat er die Öfen kontrolliert. Die Drohung wurde vom Chef des Installateurs telefonisch ausgeprochen.

GWIFACH  26.01.2019, 23:20
@SteffiDiana

Dann wurde vermutlich eine Wartung durchgeführt. Dennoch dürfen weder die Versorgungsleitung, noch die u.U. instand gesetzten Geräte durch den Installateur wieder außer Betrieb gesetzt werden. Die Stadtwerke vertreten ausschließlich die Interessen des Versorgers und legen auch nicht im Auftrag des SHK Betriebes still. Eine haltlose Drohung also, die aber zeigt, dass die Firma grade nicht gut auf Ihre Bekannte zu sprechen ist.

Es darf nicht einmal ein Waschbecken wieder abmontiert werden, wenn der Kunde nicht zahlt...dem Handwerker bleiben bei säumigen Zahlern oft leider nur die Möglichkeiten Mahnbescheid und Klage.

Ich empfehle, den Handwerker, schnellstmöglich komplett zu bezahlen, denn der muss an seine Mitarbeiter, Lieferanten und Abgabenempfäger ohne Verzug leisten.

Sonst kann es leicht passieren, dass dieser beim nächsten Notfall nicht mehr kommt. Auch einen anderen Betrieb zu finden, kann schwierig werden, denn man kennt sich meistens ;)

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 23:36
@GWIFACH

Ich finde super, dass hier jemand mit Berufserfahrung schreibt und vor allem Tipps gibt. Danke GWIFACH! Meine Nachbarin ist seit einer gefühlten Ewigkeit Kundin der besagten Firma und in den letzten Jahren kam es aufgrund ihrer finanziell angespannten Lage tatsächlich zu Verzögerungen bei den Zahlungen bzw. musste ein paar Mal sogar die Vermieterin einspringen. Die beiden verstehen sich allerdings gut bzw. kennen sich seit 30 Jahren, sie hat Verständnis. Die letzte Rechnung wurde allerdings wieder pünktlich von ihr beglichen bzw. soll es so jetzt auch weitergehen. Sie hat die Anzahlung von 40 EUR bereits geleistet und den Rest zahlt sie dann bei ihrem nächsten Gehaltseingang am kommenden Donnerstag. Hätte sie vorher gewusst, dass eine Barzahlung erfolgen soll, hätte sie sich das Geld von einem Freund geliehen. Sie wurde in diesem Fall aber vor vollendete Tatsachen gestellt. Er war eben demütigend.

GWIFACH  27.01.2019, 17:30
@SteffiDiana

"Normal" ist es üblich, dass - "hinsichtlich Zahlungsmoral besondere Kunden" - bei Auftragsannahme darauf hingewiesen werden, dass künftig nur gegen Barzahlung gearbeitet wird. Evtl. wurde dies bereits bei einer der letzten Aufträge angekündigt und ist in Vergessenheit geraten? Sollte es wirklicht total überraschend so gekommen sein, ist das natürlich weniger schön, zumal man ja im Zeitalter der Kartenzahlungen auch nicht damit rechnen kann, dass immer genügend Bargeld im Haus ist.

Doch egal was war - passiert ist es nunmal schon. Jetzt sollte die Zuverlässigkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden/Betrieb erstmal wieder aufgemöbelt werden. Denn fachlich versierte Handwerksbetriebe haben aktuell die Terminbücher übervoll und können wählen, welchen Kunden sie gerne helfen. Zeit, u.u. "dem Geld hinterherrennen" zu müssen, bleibt dabei nicht.

Ich drücke die Daumen, dass die finanzielle Lage der Freundin künftig "entspannt" bleibt :-)

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 21:11
@GWIFACH

Ich danke Dir nochmal und werde es ihr ausrichten! :-)

Nur der Anbieter kann eine Sperrung beauftragen. Und das auch erst ab 100€ Forderung.

Wenn ich es richtig verstanden habe , möchte der Handwerker der die Gasleitung frei gemacht hat 80€ bekommen fürs offen ? Wenn das so ist finde ich es ein wenig komisch , denn die Sperr und entsperrgebühren muss man mit der Forderung an den Anbieter überweisen. Nicht an das Unternehmen welches die Leitung wieder entsperrt.

Richi008  27.01.2019, 00:13

Also sowas hatte ich ja noch nie. Und wenn sowas so sein sollte dann muss man das vorher besprechen und nicht den Auftrag ausführen und dann Geld verlangen.

Soweit ich Bescheid weiß , darf er nicht einfach so wieder sperren den sonst würde er ja für seinen Grund sperren. Ich denke mal nicht das ihm die Anlage gehört und er auch nicht der Anbieter ist.

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 11:11
@Richi008

Absolut, sie hätte sich zumindest darauf einstellen können, ohne böse Überraschung. Der Anbieter ist der Netzbetreiber der lokalen Stadtwerke.

Richi008  26.01.2019, 23:40

Okay. Dann ist das richtig das der von dir haben möchte/wollte.

Hatte vor 1 nem Monat ebenfalls eine gassperre. Musste 60 Euro bezahlen. Konnte es mir aussuchen ob ich den Betrag innerhalb von einem Monat überweise oder gleich in bar. Hab’s dann auch gleich bezahlt , damit es nicht in Vergessenheit geraten kann.

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 23:45
@Richi008

"innerhalb von einem Monat überweise"...das war eben gerade bei ihr nicht der Fall, sie wurde (mehr oder weniger) unter Druck gesetzt mit einer Drohung a`la "entweder jetzt 80 Euro zahlen, oder der Zähler wird wieder gesperrt"...glücklicherweise konnten sie sich (wie gesagt) dann auf 2 x 40 Euro einigen.

Richi008  26.01.2019, 23:27

Ach sowas wie die Druckprüfung ( dichtheitsprüfung ) hat der gemacht oder wie ?

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 23:38
@Richi008

Ja, es wurde alles genauestens überprüft.

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 22:57

Der Handwerker (Installateur) war anwesend und hat nachdem der Mitarbeiter der Stadtwerke das Sperrschloss entfernt hatte, die technische Inbetriebnahme vorgenommen. Sie musste die Kosten für die Sperr - und Entsperrung an die Stadtwerke entrichten. Der Handwerker wurde allerdings extra bezahlt bzw musste selbst von ihr beauftragt werden.

Darf er nicht wenn er nicht bei den Stadtwerken beschäftigt ist,er muss seine Forderung dann selber ggf einklagen.

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 22:53

Yep, derselben Meinung bin ich auch. Er wollte in diesem Fall nur Druck machen.

andie61  26.01.2019, 22:56
@SteffiDiana

Der wurde von den Stadtwerken beauftragt,abe er kann nicht so einfach das Gas wieder abdrehen,und schon gar nicht wenn er nicht vorher auf die Kosten hingewiesen hat.Eine erneute Sperre können da nur die Stadtwerke veranlassen,und die haben Ihr Ged ja bekommen.

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 23:02
@andie61

Sie musste sich selbst um den Handwerker kümmern, der Mitarbeiter von den Stadtwerken hat "nur" das Sperrschloss entfernt. Den Rest übernahm ein Installateur.

andie61  26.01.2019, 23:04
@SteffiDiana

Ach so,dann darf er den Zähler sowieso nicht wieder sperren,er müsste seine Forderung dann selber eintreiben,notfalls über einen Mahnbescheid.

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 23:06
@andie61

Ich teile Deine Meinung 100%!

dass ich von ihr die kohle hätte haben wollen, BEVOR ich einen handschlag getan hätte

SteffiDiana 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 22:37

Meiner Meinung wäre es auch besser gewesen, es im Vorfeld abzuklären, als hinterher mit derartigen Drohungen zu kommen. Meine Frage ist allerdings: Dürfe er die Sperre tatsächlich durchführen?