Kann mein Freund abgeschoben werden, obwohl ich schwanger bin?
Hallo!
Ich befinde mich in einer schwierigen Situation und hoffe, dass mir jemand helfen kann :(
Mein Mann (kamerunische Staatsangehörigkeit) und ich (deutsche Staatsangehörigkeit) haben am 14. Oktober im Ausland geheirtatet. Hier in Deutschland sagte man uns dann aber, dass die Ehe nicht anerkannt wird, da erstens die Geburtsurkunde meines Mannes auf Echtheit überprüft werden müsse (dafür muss jemand in die deutsche Botschaft in Kamerun fliegen, kostet uns 600€) und zweitens geht das Ausländeramt von einer Scheinehe aus. Das ist es aber wirklich nicht. Leider haben wir auch noch keine gemeinsame Wohnung finden können, da wir kein Geld haben. Mein Mann hat nun eine Fiktionsbescheinigung bis zum 31.11. bekommen. Wenn wir bis dahin nicht zusammen wohnen, wird er abgeschoben. Aber meine eigentliche Sorge ist, dass ich auch noch schwanger bin. Kann mein Mann trotzdem abgeschoben werden? Besteht die Möglichkeit, dass ich mit ihm nach Kamerun gehe? Ich weiß nicht, wie ich das mit dem Kind allein schaffen soll :(
5 Antworten
Gegen den Abschiebebescheid müßt ihr Wiederspruch und dann Klage vor dem Verwaltunggericht erheben. Wenn Du schwanger sein solltest und das Kind dann geboren ist, hat Dein Partner ein Bleiberecht da er Vater eines Deutschen Kindes ist weil das Kind automatisch Deine Staatsbürgerschaft bekommt. In wie weit ein Rechtmittel gegn die Abschiebung Erfolg hat hängt vom Einzelfall ab.
Aber Ihr müsst unbedingt auf die Fristen achten, denn gegen einen Bescheid der Verwaltung kann nur innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erhoben werden. Gleiches gilt für ein n Klage vor dem Verwaltunggericht. Ist der Sofortvollzug angeordnet in dem Bescheid muß dieser gem § 80 Abs 4 bzw. bei einer Klage gem. 80 Abs. 5 eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Sollte Ihr einem solchen Bescheid erhalten haben , steht in der Rechtsbehelferklärung was ihr dagegen tun könnt. Ein Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung kann auch ohne Mithilfe eines Anwaltes erfolgen. Gleiches gilt für die Klage vor dem Verwaltunggericht. Seit ihr gut bei Kasse könnt Ihr den Rat eines Fachanwaltes für Ausländerecht einholen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes eine sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Sollte beides nicht möglich sein , solltet Ihr sobald Ihr den Bescheid erhalten habt entweder Widerspruch od, Klage ( fakultativ ) gegen den Bescheid. erheben. Je nach dem was in der Rechtsbehelferklärung. Ungefähr so. Gegen den Bescheid vom ..... AZ ........ erheben ich ( wir ) Wiederspruch. Gründe : Die Ehe wurd nach den Recht des Landes .....geschlossen, die Geburtsurkunde meines Mannes ist echt. Daher wird Widerspruch ( Klage gegen den Bescheid , AZ: ... erhoben. Da die Klärung des Sachverhaltes Zeit benötigt wird die Aussetzung der Vollziehung gem § 80 Abs. 4 ( Bzw. vor dem Verwaltunggericht gem. (§ 80 Abs. 5 ) beantragt. Wie sind bereit nach DT - Recht nochmal zu heiraten. Weiter Sach - u. Rechtsvortrag vorbehalten.
Da hast du es! :)
Bis zum 31. November? Dieser Monat hat nur 30 Tage!
Entschuldigung, ich meinte 30. November!
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem;
Mein Freund lebte etwa 7 Jahre illegal in Deutschland.
Ich bin nun in der 18 Woche von ihm Schwanger. Obwohl die Beamten das wussten, haben sie ihn abgeschoben. Nun warten wir auf die Befristung der Ausweisung, aber die beamten lassen sich echt Zeit.
Er darf spätestens zur Geburt wieder kommen, aber wir versuchen alles mögliche, dass er vorher da ist.
Wir sind schon am verzweifeln.
Nun frage ich mich, werden sie ihn wieder nach Deutschland lassen und wie kompliziert wird das alles?
Wo lebt ihr denn im Moment, von was lebt ihr? Es gibt Ausländerbeauftragte und kirchliche Organisationen und Pro Vita und pro Familia die euch zumindest mit Tips zur Seite stehen könnten. Sei mir nicht böse aber wie blauäugig seit ihr bloß in diese Situation gekommen. Keine Arbeit nicht mal ein Job und nun ein Baby und vermutlich hat dein Mann nicht den blassensten Schimmer von der deutschen Sprache.
Also ich finde das schon peinlich so ein Kommentar abzulassen die haben bestimmt andere Sorgen
Erstens habe ich nie gesagt, dass wir keine Arbeit haben. Ich habe gesagt, dass wir kein Geld haben, es reicht einfach nicht, um eine Wohnung zu finanzieren, da man auch Kaution und oftmals auch Courtage zahlen muss. Und zweitens spricht mein Mann perfekt Deutsch, er lebt seit 4 Jahren hier und hat an mehreren Sprachkursen teilgenommen.
Könnt ihr nicht beweisen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt? Das wichtigste ist ehrlich gesagt, dass ihr eine Wohnung habt und ich bin mir ziemlich sicher das man ihn nicht einfach abschieben kann. Wenn du warten kannst, kann ich dir vielleicht morgen eine Antwort geben, weil ich jmd fragen kann :)
Ja ich weiß, dass es das wichtigste ist, eine Wohnung zu haben. Wir suchen auch jeden Tag, aber finden einfach nichts. Das wär total lieb, wenn du jemanden fragen würdest.