Wer haftet bei einem Blitzschlag
Gestern gegen 9:00 Uhr hat ein Blitz bei uns im Haus eingeschlagen.
Ich wohne mit dem Vermieter zusammen im Haus. Ich wohne im Erdgeschoß und der Vermieter obendrüber.
Durch den Blitzschlag sind sämtliche Geräte bei mir kaputt gegangen, und zwar Fernseher, Hifi-Anlage, Playstation, Sat-Receiver, PC und Telefon/Internetmodem.
Beim Vermieter selbst sind 2 Radios kaputt gegangen und im ganzen Haus funktionieren die Heizungen nicht. Wegen den Heizungen wird eine Firma kommen die mein Vermieter beauftragt hat.
Was ist mit meinen Elektrogeräten? Wer muss dafür aufkommen? Bei mir ist mehr Schaden entstanden und meine Geräte sind noch neuwertig?
Wurde der Blitz nicht abgeleitet? Mein Vermieter meinte zu mir das er einen Blitzableiter am Haus hat. Das Haus ist ausserdem sehr alt.
Was muss ich tun? Eine hausratversicherung besitze ich nicht.
Muss der Vermieter dafür aufkommen?
6 Antworten
Hier bist Du leider falsch versichert, denn bei Blitz und Überspannungsschäden springt die Hausratversicherung ein. Das sind u.a. die wichtigsten Kriterien einer Hausratversicherung. Die Versicherung des Hausbesitzers würde nur einspringen, wenn das Gebäude selbst vom Blitz beschädigt wurde, aber dafür gibt es die Gebäudebrandversicherung.
Frag mal bei Deiner Privathaftpflicht- Versicherung an, Die sagen Dir dann schon, wessen Versicherung bezahlt, Deine oder des Vermieters. G.Elizza
Da für diese Schäden nur die Hausratversicherung einspringt, hast du leider Pech gehabt. Das hört sich jetzt hart an , aber leider ist es so.Deine Schäden in der Wohnung trägst du und die , die an Gemeinschaftsanlagen, wie Heizung und Strom sind, trägt der Vermieter.
lass dich bei einem "Mieterverein" beraten.
die kaputten geräte aufbewahren bis zur klärung!
Deine eigene Hausratversicherung kommt dafür auf.wenn man denn eine hat.Sollte jeder haben!