Wer haftet bei einem Blitzschlag

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Hier bist Du leider falsch versichert, denn bei Blitz und Überspannungsschäden springt die Hausratversicherung ein. Das sind u.a. die wichtigsten Kriterien einer Hausratversicherung. Die Versicherung des Hausbesitzers würde nur einspringen, wenn das Gebäude selbst vom Blitz beschädigt wurde, aber dafür gibt es die Gebäudebrandversicherung.

Frag mal bei Deiner Privathaftpflicht- Versicherung an, Die sagen Dir dann schon, wessen Versicherung bezahlt, Deine oder des Vermieters. G.Elizza

Da für diese Schäden nur die Hausratversicherung einspringt, hast du leider Pech gehabt. Das hört sich jetzt hart an , aber leider ist es so.Deine Schäden in der Wohnung trägst du und die , die an Gemeinschaftsanlagen, wie Heizung und Strom sind, trägt der Vermieter.

lass dich bei einem "Mieterverein" beraten.

die kaputten geräte aufbewahren bis zur klärung!

Deine eigene Hausratversicherung kommt dafür auf.wenn man denn eine hat.Sollte jeder haben!