Mietwohnung: Steckdose defekt. Zahlt die Haftpflichversicherung? Wenn ja, wie vorgehen?
Hallo,
ich koche mit einer Induktionskochplatte, die über eine Steckdosenleiste mit Kippschalter mit der Küchensteckdose verbunden ist. Als ich gekocht habe war ich nur zeitweise im Raum anwesend. Als ich nach einem Moment der Abwesenheit in die Küche zurückgekehrt bin, war sowohl die Induktionsplatte als auch die Steckdosenleiste aus, der Stecke der Induktionsplatte verschmort. Die Küchensteckdose funktioniert seitdem nicht mehr. Die Sicherung (zum Einklicken) ist allerdings nicht rausgeflogen. Ich habe sie vorsichtshalber ausgeklickt.
Nun meine Fragen:
Was kann diesen Defekt verursacht haben?
Was genau kann jetzt defekt sein? Ein nur teils Fachkundiger sagte, dass eventuell die Sicherung geschmolzen ist und jetzt erneuert werden muss, die Steckdose wohl nicht beschädigt sei. Er führte das auf das Alter des Hauses zurück, das vermutlich vor ca. 20 Jahren saniert wurde.
Wer zahlt die Reparatur? Der Vermieter oder die Haftpflichversicherung? Da ich keine Ahnung habe, wodurch der Schaden verursacht wurde und die Induktionsplatte bis zu diesem Zeitpunkt fehlerlos funktioniert hat sehe ich die Ursache nicht bei mir.
Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur wohl ungefähr werden?
Ich bin für jeden Tip dankbar.
2 Antworten
Für das Auswechseln einer Steckdose berechne ich ca. 20 €, zuzüglich Material und Anfahrtskosten.
Es ist möglich, dass die Steckdose durch Stecker raus - Stecker rein bischen locker geworden ist und dadurch sich die Kabel gelockert haben. Darf zwar nicht passieren, passiert aber nun manchmal.
Ein kundiger Nachbar kann die Dose auch mal abschrauben und reinschauen, vielleicht wars auch nur ne lockere Verbindung des drahtes zur Dose.
Und deine Induktionskochplatte versiehst du mit nem neuen Stecker für ca. 2,99 €.
Wenn allerdings die Stechdose in Ordnung und die Sicherung geschmolzen ist, dann ist es eine Sache für den Fachmann und dessen kosten muß natürlich der Vermieter übernehmen.
Für solche Reparaturen ist der Vermieter zuständig, wenn si nicht eindeutig als Kleinraparaturen, dem Mieter auferlegt sind.