Schadensersatz von der Versicherung ablehnen
Nach einem Unfall hat mir die gegnerische Versicherung einen Betrag angeboten, womit mein Schmerzensgeld e.c.t. entschaedigt werden soll. Anschliessend soll somit der "Fall" beendet sein, und ich koennte danach keine weitere Ansprueche mehr stellen.
Was passiert, wenn die Versicherung mein "Gegenangebot" juristisch ausschlagen wuerde ? Koennte es dann passieren, dass der "Fall" vor Gericht gezehrt wird ?
Danke fuer Antworten
6 Antworten
An Deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Wenn die Versicherung so ein Angebot macht ,heißt das meistens ,das sie sich darüber im klaren ist, das ein Prozess sie teurer kommt. Auf der andern Seite, lehnst du es ab, wirst Du wahrscheinlich klagen müssen um überhaupt eine Angemessene Entschädigung zu bekommen. Die Frage ist- lohnt sich das für Dich oder gibst Du Dich mit dem Angebot zufrieden und ersparst Dir damit den Nervenkrieg der ansonsten auf Dich zukommen könnte?
Danke.
Ich muss noch hinzufuegen, dass ich seid 3 Jahren mit meinem Rechtsanwalt wegen dieser Sache "beschaeftigt" bin. Letzte Woche kam es jetzt zu einem "letzten" Gespraech (Mein RA / gegnerische Versicherung / ICH).
Wie gesagt, der Betrag ist mir zu niedrig angesetzt, den mir die geg. Vers. auszahlen will.
Jetzt stehe ich davor, denen ein Gegenangebot zu machen.
Meine Frage besteht darin, was vor moeglichkeiten die geg. Vers. dann hat.
Informiere uns einmal, was dein Rechtsanwalt zu deinem Vorhaben meint.
Eine Antwort ist nicht möglich, da wir weder über den Unfallhergang, noch über ein medizinisches Gutachten, noch über das Angebot der Versicherung, noch die Meinung deines Anwaltes kennen.
Für was hast Du denn einen Anwalt, wenn Du Hilfe in einem Forum benötigst ? Taugt er nichts, oder ist er anderer Meinung als Du ?
Mit meinen RA bin ich schon zufrieden.
Er schrieb mir nur Heute per Mail, dass ich aus juristischer Sicht dann ggfs. das Angebot der Versicherung ablehnen wuerde. Zu mehr sind Wir noch nicht gekommen, da er nachher Feierabend hatte. Und ich wollte mich hier nurmal "Vorabinfo" einholen, da mich das schon beschaeftigt.
Da sich der "Rechtsschreit" in einem mittleren 5 stelligen Betrag befindet, stelle ich mir die Frage, ob es nach einer "Ausschlagung" meinerseits soweit kommen "koennte", dass im schlechtesten Fall evtl. vor Gericht dann fuer mich viel weniger bei rauskommen "koennte".
Da sich die ganze "Geschichte" in den Niederlanden abspielt, spielen auch hier noch anderen Faktoren eine andere Rolle.
Als Geschädigter solltest du dir einen Anwalt nehmen.
Was ist denn schlimm daran, wenn die Sache vor Gericht geht? Das wäre ja nur negativ, wenn du falsche Angaben gemacht hättest.
Sicher kann das passieren. Die Versicherung lässt sich kaum abziehen