Kriegt man Entschädigung, wenn Bluttest negativ ist`?
beim letzten mal intensivem googeln letztes jahr kam am ende raus, dass man auf keinen fall mehr entschädigt wird, wenn die polizei einen bluttest anordnet und man gegen den eigenen willen blut entnommen bekommt.
ein kumpel, der sich eigentlich auskennt, meint aber neulich mit nachdruck zu mir, dass man auf jeden fall schmerzensgeld bekommt.
wie ist es denn jetzt wirklich? wills endlich mal klar wissen!!!!!1
8 Antworten
Hallo SpaceInVader,
Schmerzensgeld steht einem nur zu, wenn einem unrechtmäßig Schmerzen zugefügt worden ist.
Die Blutentnahme ist aber eine rechtmäßig durchgeführte Maßnahme nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 81a StPO (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Die Blutentnahme wurde ja mit Sicherheit auch durch einem Richter angeordnet, bzw es lag Gefahr im Verzug vor, so dass die Maßnahme durch die Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen angeordnet wurde.
Da somit die Blutentnahme rechtmäßig durchgeführt wurde, hat die Person der Blut abgenommen wurde keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Übrigens gilt dieser Grundsatz nicht nur für Schmerzensgeld, sondern für alle Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche, kann man nur dann geltend machen, wenn Jemand SCHULDHAFT einen Schaden angerichtet hat. Ist Jemand schuldlos, kannst Du auch keinen Schadensersatz fordern.
Beispiel:
Jemand bekommt völlig unerwartet einen Schwächeanfall und reist Dich beim stürzen mit um, Du brichst Dir den Arm und Dein teures Handy was Du in der Hand hattest geht dabei kaputt. Dann bekommst Du von dem der den Schwächeanfall hatte und vermutlich auch von keiner anderen Seite weder Schmerzensgeld, noch Schadensersatz für das defekte Handy.
Entspricht zwar auch nicht meiner Auffassung vom Recht, aber meine persönliche Meinung ist hier völlig unbedeutend, es zählt was das deutsche Gesetz dazu aussagt.
Um aber nochmal auf Deine konkrete Frage zurück zu kommen.
Schmerzensgeld für so eine Blutentnahme würde Dir dann zustehen, wenn weder Voraussetzungen gem. § 81a StPO für solche eine Maßnahme vorlagen, noch ein Richter die Maßnahme angeordnet hätte und die Polizei die Maßnahme völlig willkürlich durchgeführt hätte.
Aber das ist eigentlich nur theoretisch der Fall, denn ein Arzt der so eine Blutentnahme durchführt, lässt sich eigentlich fast immer den richterlichen Beschluss zeigen und zudem riskieren die Polizeibeamten doch nicht ihren Job und führe so eine Maßnahme unrechtmäßig durch.
Schönen Gruß
TheGrow
Auch das ist falsch. Nicht jede Blutabnahme ist rechtmäßig durchgeführt.>
Wo bitte habe ich denn geschrieben, dass JEDE Blutentnahme rechtmäßig ist?
Es ist blos davon auszugehen, dass auch im Fall des Fragestellers die Blutprobe ebenfalls rechtmäßig war.
Nur weil wie in dem von Dir im anderen Thread angeführten Artikel, mal eine Illegale Blutentnahme durchgeführt wurde und in dem Fall zu recht ein Schmerzensgeld verhängt wurde, heißt dass doch nicht dass sowas Regelmäßig vorkommt.
Ich muss zwar zugeben, dass ich den Prozentsatz nicht kenne, in wie viel Prozent aller durchgeführten Blutentnahmen wirklich die Maßnahme unrechtmäßig war und ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde, aber der Prozentsatz dürfte wohl bei weit unter 0,0001 Prozent liegen.
Im übrigen habe ich auch angeführt:
Schmerzensgeld für so eine Blutentnahme würde Dir dann zustehen, wenn weder Voraussetzungen gem. § 81a StPO für solche eine Maßnahme vorlagen, noch ein Richter die Maßnahme angeordnet hätte und die Polizei die Maßnahme völlig willkürlich durchgeführt hätte.>
>Da somit die Blutentnahme rechtmäßig durchgeführt wurde, hat die Person der Blut abgenommen wurde keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wenn genau die gleiche Blutentnahme aber unrechtmässig erfolgte, hat man dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ja, wenn die Blutentnahme unrechtmäßig erfolgte, stehen die Chancen gut das einem Schmerzensgeld zugesprochen wird.
denk doch mal weiter. Ich stelle mich betrunken und lass es auf einen Bluttest ankommen. Der ist dann natürlich negativ und so bekomme ich "Schmerzensgeld". So finanziere ich mir dann jedes Wochenende die Party. Deshalb, Blutprobe bei Verdacht ist ok. Schmerzen halten sich in Grenzen, deshalb kein Schmerzensgeld und Schaden entsteht ja eh nicht.....wenn man sich nicht auffällig benimmt, muss man doch nichts befürchten
Ja, ja.
Wenn man so tut als ob, dann hat man es selbst verschuldet und dann würde es erst recht nichts geben.
Wurdest du durch die Blutentnahme ernsthaft verletzt? Hattest du mehrere Tagen starke Schmerzen im Arm und dies damals von einem Arzt dokumentieren lassen? Nein? Na dann bekommst du auch nichts. Wenn eine Blutentnahme angeordnet wird, dann wird das schon einen ganz bestimmten Grund gehabt haben.
Du bekommst natürlich kein Schmerzensgeld, da ein Bluttest nur angeordnet wird wenn beim pusten schon ein kritischer Wert war.
Blutentnahme kann auch angeordnet werden, wenn man den Schnelltest verweigert …
Blutentnahme kann auch angeordnet werden, wenn man den Schnelltest verweigert …>
Genauso ist es.
So ein Atemalkoholtest ist immer eine freiwillige Angelegenheit und nur ein Angebot der Polizei, den anfänglichen Verdacht dass man Alkohol getrunken hat, aus dem Weg zu räumen.
Und wie bei allem Angeboten, kann man das Angebot jederzeit ablehnen.
ich denke, ohne konkreten verdacht wird die polizei dir bestimmt auch kein blut abnehmen wollen. daher finde ich es auch schwachsinn schmerzensgeld zu verlangen.
Auch das ist falsch. Nicht jede Blutabnahme ist rechtmäßig durchgeführt.