Schadensersatz nach Kreuzbandriss?

6 Antworten

Nach einem Sportunfall kann ich mir kaum vorstellen, dass du Anspruch auf Schadenersatz oder Schmezensgeld hast.

Dies käme nur in Betracht, wenn du vorsätzlich grob gefoult worden wärst, dann könnte ein Anspruch gegen den Verletzer bestehen.

IdR verjähren solche Ansprüche nach 3 Jahren, genaueres kann dir nur ein Anwalt sagen. In jedem Fall bist du beweispflichtig.

Um welche Versicherung geht es?
- Haftpflichtversicherung eines Verursachers, Verursacher selbst? (fremdverschuldet / verschulden durch Unterlassung)
- Vereins- oder Veranstalterhaftpflicht (Unfall während Vereinsp. oder Veranstaltung)
- gesetzliche Unfallversicherung? (Arbeits- oder Wegeunfall)
- private Unfallversicherung? (jeder Unfall, evtl. auch Eigenbewegungsschäden)

smidi96 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 12:13

Sportunfall während eines Fussballspiels.

verreisterNutzer  08.02.2019, 13:36
@smidi96

Oh man.... gibts auch ne nähere Beschreibung der Umstände?

dann ist wahrscheinlich ein Anspruch gegen den Verein oder Veranstalter entstanden.
Darüber hinaus auch Deckung durch die eigene Unfallversicherung, sofern der Anspruch nicht ungeachtet gelassen wurde (grundsätzlich sind bleibende Schäden spätestens 1 Jahr nach Unfallereignis festzustellen, einige Tarife weiten diesen Zeitraum auf zwei oder drei Jahre aus).

Bei wem wurde der Unfall angezeigt? Oben im Text steht irgendwas von einer "Karte" die ausgefüllt wurde????

Schau in die Bedingungen, was dort zum Thema Meldefristen steht. Oder noch besser: Nimm Kontakt zum Vermittler auf der den Vertrag betreut. Der soll dich unterstützen, das ist sein Job.

Da der Schaden aber damals scheinbar gemeldet wurde, sollte es keine all zu großen Probleme geben. Es ist ja auch normal, dass es eine Weile dauert, bis der Dauerschaden überhaupt feststellbar ist.

NamenSindSchwer  08.02.2019, 11:39

Achja: Das ist weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz, sondern einfach nur die vertraglich vereinbarte Invaliditätssumme.

Hast du denn eine spezielle Unfallversicherung, die das abdeckt? Würde auf jeden Fall einen Anwalt zur Rate ziehen. Geg. Vesicherungen hat man als Otto-Normalsterblicher sonste eher keine Chance...

Das musst du mit der Versicherung klären und das geht nur mit ärztlicher Begleitung und Abklärung.