Versicherung verlangt Rechnung
Guten Tag, im Februar fuhr mir jemand ans Auto. DIe Stoßstange war hin und ich reichte der Versicherung des Mannes ein Angebot für die Reparatur ein. Nun hieß es vor 2 Wochen, der Schaden wird beglichen, ist in Arbeit, alles Mündlich wohl gemerkt, und nun rufe ich an und frage wo es klemmt. Nun sagt der zu mir die Warten auf einreichung der Rechnung, aber ich kann und will nicht in vorleistung für die versicherung gehen. Dürfen die eine Rechnung verlangen? Wie muss ich mich verhalten?
15 Antworten
Naja, die wollen und müssen halt Wissen, wie hoch der Schaden ist. Das muss aber keine Rechnung sein, die das darlegt. Es würde ne Begutachtung oder dergleichen von einer Werkstatt, ein Kostenvoranschlag oder so reichen... man bekommt den entstandenen Schaden in Geld ersetzt. ob man damit dann den Schaden repariert oder den Schaden so lässt und das Geld verfeiert, das egal. Eine Rechnung gibt es also gar nicht in allen Fällen, wo ein Schaden verursacht wurde und beglichen werden soll.
Allerdings wird vom Kostenvoranschlag/Gutachten über die Höhe des Schadens die MwSteuer vom Rechnungsbetrag einbehalten!
Du machst Dir viel zu viel Arbeit. Die Schadensnummer von der Versicherung des Gegners gibst Du dem Autohaus, dass den Schaden repariert, den Rest regeln die. Da gibts nix zu schreiben und keine Rechnungen und blablabla. Der Voranschlag wird vom Autohaus direkt mit der Versicherung abgestimmt, dann wird repariert und dann geht die Rechnung vom Autohaus direkt an die andere Versicherung. Sagt Dir normalerweise auch jede Versicherung, weil die sich mit Dir gar nicht groß rumprügeln wollen. Nur wenns Unstimmigkeiten gibt. In Deinem Fall wollen die einfach sehen, dass die von Dir gemeldeten Kosten bei der Reparatur auch anfallen werden. In dem Punkt herrscht nämlich sehr oft große Kreativität bei den Kunden.
Die dürfen nichtmal verlangen, dass du den Schaden reparieren lässt!! Das ist allein deine Entscheidung....
ABER: Lässt du den Schaden nicht reparieren, zahlen sie dir zwar den Schaden (also den zeitwert der beschädigten Teile), nicht aber die Arbeitskosten (die ja dann auch nicht entstehen).
Daher wollen und MÜSSEN sie die Rechnung haben, um die Regulierungssumme zu ermitteln!!
Die können dir ja nicht irgendeine beliebige Summe X auszahlen...
Aber sie haben ein schriftliches Angebot über den zu Reparierenden Schaden, also nicht Summe X, sondern das was ich bezahlen muss für den Idioten, der nicht fahren konnte!
hi, ich kann nur für österreich sprechen: bei uns ist es so, dass lt. schadenersatzrecht der entstandene schaden beglichen werden muss. daher ist ein kostenvoranschlag völlig ausreichend. eine rechnung muss nicht vorgelegt werden. wohl aber ist die versicherungsgesellschaft berechtigt den schaden nach reperatur zu besichtigen um sicher zugehen, ob auch tatsächlich repariert wurde. sollte dies nicht der fall sein, so darf der versicherer einen entsprechenden abzug der leistung durchführen (in der regel werden dann rund 70% des kostenvoranschlages/gutachten ersetzt)
lg slid_mike
Ich gehe davon aus das daß ein Haftpflichtschaden ist. Eine Haftpflichtversicherung macht u.a. folgendes: 1. Sie prüft ob eine Leistungs (Zahlungs)pflicht besteht. Wenn ja dann zahlt sie. 2. Unberechtigte Forderungen weist sie, auch mit Gericht, zurück. Das dazu. Nun zu Deiner Frage. Ja die Versicherung hat anspruch auf eine Rechnung. Das geht aber nur wenn der Schaden repariert ist. Der Hinweis von Comstock hat was. Nur kostet ein Rechtsanwalt Geld. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung dafür hast könnten das Deine Kosten sein. Du kannst natürlich ein Gutachten fertigen lassen, stellt sich die Frage wer die Kosten trägt.
Hast Du keinen ordentlichen Berater? Ich bin selber Berater. Letztes Jahr gab es bei meinen Kunden 6 Unfälle. Einer war daran selber Schuld. Die anderen 5 hat keine Probleme.