Bei der Abholung eines Ebay-Kaufs ist ein Schaden passiert wer haftet für den Schaden?

5 Antworten

Mein Freund hat dann am Anfang alleine den Kühlschrank bewegt dabei ist der Boden zu schaden gekommen

Deshalb muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung auch für den Schaden haften.

Hat er keine Haftpflichtversicherung, wird er das aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Jetzt will die alte Besitzerin des Kühlschrank dass wir den Boden erneuern

Sehr zu Recht, schließlich hat sie (bzw. eigentlich deren Vermieterin) einen Anspruch darauf.

Die Haftpflicht deines Freundes. Er hat den schaden verursacht also muss er auch zahlen.

lailalaila1983  29.04.2015, 00:05

Genau und wenn er Haftpflicht hat sollte ja kein Problem sein, dafür sind die ja 😉

Nach deinem Text zu urteilen, war er im Auftrag von dir unterwegs um den Kühlschrank in deinem Namen abgeholt.

Also solltest Du den Schaden auch deiner Haftpflichtversicherung melden.

Gruß A.

Hallo,

puuuh, eine Menge Fragen, die sich - leider - auch nicht mit ein, zwei Sätzen beantworten lassen.

Zunächst einmal zum Aspekt "Verschulden / Haftung": Sicherlich trifft den transportierenden Freund zumindest eine Teilschuld, wenn er hätte im Vorfeld erkennen können, dass sein Transportversuch den Boden beschädigen kann. Der genaue Umfang dieses (Teil-)Verschuldens richtet sich nach den Gegebenheiten und der Situation vor Ort.

(Aus welchem Material besteht der Boden? Konnte er erkennen, dass der Kühlschrank den Boden beschädigen würde? Wurde er vielleicht sogar darauf hingewiesen, dass Bedenken bestehen (z.B. vom Mieter der Wohnung)? Hat er nach den ersten Schäden den Transportversuch eingestellt oder ungeachtet dessen diesen weiter fortgesetzt?)

Umgekehrt kann es natürlich auch entlastende Momente geben, wenn z.b. der Freund das Beschädigungsrisiko eben nicht erkennen konnte. Oder wenn zumindest dem Mieter dies bewusst sein musste, dieser aber keinen Hinweis gegeben hat. All das kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Vor diesem Hintergrund besteht sogar die Möglichkeit, dass derjenige, der den Freund um den Transport gebeten hat, in einer Mit-Haftung ist. Nämlich dann, wenn der "Auftraggeber" schon von vorneherein hätte erkennen müssen, dass eine Person alleine den Kühlschrank nicht risikolos bewegen kann.

Grundsätzlich gilt natürlich: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht, muss auch für den Schadenersatz haften. Die Anteile dieser Haftung regeln sich wie gesagt nach dem oben beschriebenen Schema.

Generell gilt aber auch, dass grundsätzlich nur ein Anspruch auf Schadenersatz bis maximal zur Höhe des Zeitwerts besteht.

Ob im vorliegenden Fall ein Austausch zum Neuwert berechtigt ist, hängt davon ab, ob sich der Boden noch in ABSOLUT neuwertigem Zustand befand (also keinerlei Wertverlust bislang stattgefunden hat). Weiter hat der Geschädigte keinen Anspruch darauf, den KOMPLETTEN Boden auszutauschen, wenn nur ein Teil desselben beschädigt ist.

Viele Grüße

Loroth

P.S.: All dies entscheidet noch nicht, ob über eine eventuelle Haftpflichtversicherung auch Deckung besteht. Hier ist ggf. die Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden von entscheidender Bedeutung...

Das ist relativ einfach: Da der Freund euch einen Gefallen getan (Gefälligkeitshandlung), ist er primär nich haftbar zu machen. Wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hat, soll er schauen, ob Gefälligkeitsschäden abgedeckt sond, dann besteht die Möglichkeit, dass SEINE Haftpflicht den Schaden übernimmt. Evtl kannst du auch eeone in Anspruch nehmen, weil er dein Erfüllungsgehilfe war. Frage bitte bei deiner Versicherung nach.

Peppi26  28.04.2015, 23:49

natürlich ist er haftbar.

Loroth  30.04.2015, 13:12

Vorsicht!

Der Umstand, dass ein bestimmter Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, bedeutet nicht automatisch, dass man nicht trotzdem dafür haften muss.

Ob dagegen z.B. ein "stillschweigender Haftungsausschluss" im vorliegenden Fall gegeben ist, kann nicht beurteilt werden.