Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?

10 Antworten

Also den Neuwert als Schadensersatz kann er nicht beanspruchen. Es gibt beispielsweise den Abzug neu für alt. Bei einer 5 Jahre alten Küche würde ich ja allenfalls noch von 50% des Neuwertes ausgehen. Aber all das ist schwierig, wenn der Vermieter sich querstellt. Am besten zieht man einen ANwalt zu Rate, wenn mit dem Vermieter nicht zu reden ist. 

Ich würde nochmal einen anderen Küchenfachmann fragen ob man mit der Farbe noch was machen kann. Ich finde das aber auch sehr unverhältnismäßig, denn eine Küche für 2000.- Euro ist ja auch nicht besonders teuer und dann einen Schaden zu beheben, der fast so viel kosten soll? Ich würde versuchen nur das beschädigte Teil auszutauschen. Vielleicht gibt es das bei einem anderen Hersteller noch.

Ich kann es ehrlich gesagt nicht sicher sagen, aber 1300 Euro + Lieferung + Montagekosten als Reparaturkosten scheinen mir nicht angemessen wenn die ganze Küche nur 2000 Euro gekostet hat und schon 5 Jahre alt ist. Da würde ja die Reparatur den Zeitwert der ganzen Küche bei weitem übersteigen.

Also eine Küche bzw.Teile die Nichtemehrlieferbar sind,ist sein Pech.

Es wird aber noch ein Preis für das defekte teil geben ( Tür ) 

Hier sehe ich den Wert des Schadens.

Man kann nicht eine Sache vermieten ( Mietgegenstand Küche)

Und nach eine Mietzeit = Nutzrecht,

eine Nagelneue Küche verlangen.Dann müsste jeder Vermieter in seinem Leben nur einmal etwas kaufen.

Hier sehe ich definitif,ein Schaden in ein Gemieteten Nutzgegenstand welches in diesem Fall ,die Tür ,dessen Wert ersetzt werden muss.

Eine reparatur im Falle einer einzigen Lösung muss ausreichend sein,und

Darf vom Mieter nochmals angeboten werden.

Nun stellt euch vor die Küche hätte 20000 Euro gekostet.

Dann kostet der Kratzer 10 000 Euro?

So ein Quatsch

er bekommt dafür keinen neuen schrank

der richter hustet ihm einen, 2000€ oder so kosten, für eine schönheitsmacke an einem gebrauchten schrank

er wird paar hunderter wertminderung erstreiten können, das wars

Flobobo 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 10:40

Danke, das denke ich auch. Wir haben leider keine Rechtschutzversicherung und der Vermieter ist Anwalt für Mietrecht.

bwhoch2  03.09.2015, 11:52
@Flobobo

Ich denke, da hast Du dann die A-Karte gezogen. Die Kaution ist futsch!