Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?
wir sind aus unserer gemieteten Wohnung ausgezogen und haben beim ablösen einer Schrankkindersicherung einen etwa 2 cm großen Macken am Küchenschrank hinterlassen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer bot man uns an den Schaden aus kullanz kostenlos zu richten. Leider wurde dieser in einem erheblich dunkleren Farbton und statt glänzendem Lack mit mattem Lack ausgebessert. Laut Aussage des Reparateurs wäre das besser nicht möglich, was mich etwas wundert. Der Vermieter möchte das natürlich nicht einfach so hinnehmen und möchte auch kein Geld für den farblichen Unterschied sondern eine Neulieferung. Da dieses Küchenmodell nicht mehr hergestellt wird, muss das als Sonderanfertigung gemacht werden und beläuft sich auf 1300 Euro + Lieferung + Montage. Unsrere Haftplichtversicherungen lehnen eine übernahme der Kosten ab. Die Küche ist 5 Jahre alt und kostete damals 2000 Euro ohne Geräte. Der Vermieter droht mittlerweile es reparieren zu lassen, dafür unsere 1000 Euro Kaution zu benutzen und den rest dann einzuklagen. Ich sehe aber nicht ein, so viel Geld für einen farblichen Unterschied zu bezahlen da es die funtion der Küche in keinster Weise einschränkt.
Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ob er das so darf, oder ob die Versicherungen bezahlen müssten? Bisher konnte uns leider nieman wirklich helfen.
Danke
10 Antworten
Also den Neuwert als Schadensersatz kann er nicht beanspruchen. Es gibt beispielsweise den Abzug neu für alt. Bei einer 5 Jahre alten Küche würde ich ja allenfalls noch von 50% des Neuwertes ausgehen. Aber all das ist schwierig, wenn der Vermieter sich querstellt. Am besten zieht man einen ANwalt zu Rate, wenn mit dem Vermieter nicht zu reden ist.
Ich würde nochmal einen anderen Küchenfachmann fragen ob man mit der Farbe noch was machen kann. Ich finde das aber auch sehr unverhältnismäßig, denn eine Küche für 2000.- Euro ist ja auch nicht besonders teuer und dann einen Schaden zu beheben, der fast so viel kosten soll? Ich würde versuchen nur das beschädigte Teil auszutauschen. Vielleicht gibt es das bei einem anderen Hersteller noch.
Ich kann es ehrlich gesagt nicht sicher sagen, aber 1300 Euro + Lieferung + Montagekosten als Reparaturkosten scheinen mir nicht angemessen wenn die ganze Küche nur 2000 Euro gekostet hat und schon 5 Jahre alt ist. Da würde ja die Reparatur den Zeitwert der ganzen Küche bei weitem übersteigen.
Also eine Küche bzw.Teile die Nichtemehrlieferbar sind,ist sein Pech.
Es wird aber noch ein Preis für das defekte teil geben ( Tür )
Hier sehe ich den Wert des Schadens.
Man kann nicht eine Sache vermieten ( Mietgegenstand Küche)
Und nach eine Mietzeit = Nutzrecht,
eine Nagelneue Küche verlangen.Dann müsste jeder Vermieter in seinem Leben nur einmal etwas kaufen.
Hier sehe ich definitif,ein Schaden in ein Gemieteten Nutzgegenstand welches in diesem Fall ,die Tür ,dessen Wert ersetzt werden muss.
Eine reparatur im Falle einer einzigen Lösung muss ausreichend sein,und
Darf vom Mieter nochmals angeboten werden.
Nun stellt euch vor die Küche hätte 20000 Euro gekostet.
Dann kostet der Kratzer 10 000 Euro?
So ein Quatsch
er bekommt dafür keinen neuen schrank
der richter hustet ihm einen, 2000€ oder so kosten, für eine schönheitsmacke an einem gebrauchten schrank
er wird paar hunderter wertminderung erstreiten können, das wars
Ich denke, da hast Du dann die A-Karte gezogen. Die Kaution ist futsch!
Danke, das denke ich auch. Wir haben leider keine Rechtschutzversicherung und der Vermieter ist Anwalt für Mietrecht.