Hausfassade beschädigt
Liebe Community, vor ca 2 Wochen, beschädigte ich unsere Hausfassade. Ich war stark alkoholisiert und warf eine Flasche gegen die Hausfassade. Heute lies der Vermieter extra einen Kran kommen um die kleine Beschädigung (Auf Höhe der 2. Etage) zu entfernen. Allerdings hätte man dies auch mit einer Leiter kostengünstiger bewerkstelligen können. Hier meine Fragen, muss ich den Schaden selber bezahlen? Oder zahlt die Versicherung des Vermieters? Habe nie aus Vorsatz gehandelt und wollte das auch nicht! Meine 2. Frage hätte der Vermieter im Sinne des Mieters (also mir) die kostengünstigste Variante nehmen sollen um den Schaden zu beseitigen oder ist es zulässig, dass er extra einen Kran kommen lässt? Ich freue mich sehr auf Eure Antworten
10 Antworten
Der Verursacher ( als Du ) muss natürlich für den Schaden aufkommen ! Wieso sollte die Versicherung des Vermieters die Kosten übernehmen ???
Ich war stark alkoholisiert und warf eine Flasche gegen die Hausfassade.............
Habe nie aus Vorsatz gehandelt und wollte das auch nicht!
Ob man auf einer Leiter stehend, den Schaden in der 2. Etage reparieren kann, möchte ich aus Sicherheitsgründen bezweifeln. Du wirst zahlen müssen ! Ein starker Alkoholkonsum kann niemals als Entschuldigung für eine solche Tat gelten !
Das Problem für Dich ist, das ab einer gewissen Höhe nicht mehr mit einer Leiter gearbeitet werden darf. Die Berufsgenossenschaften habe da Regeln die die maximale Arbeitshöhe auf der Leiter angeben und die 2. Etage ist sicher höher.
Ich war stark alkoholisiert und warf eine Flasche gegen die Hausfassade ... (Auf Höhe der 2. Etage) ...Hier meine Fragen, muss ich den Schaden selber bezahlen?
Habe nie aus Vorsatz gehandelt und wollte das auch nicht!
Ein klassischer Wurf ohne eigenen Willen!?!
Sie sind ursächlich, haben sich der Sachbeschädigung strafbar gemacht und sind zivilrechtlich und in vollem Umfang für die Kosten der Schadensbeseitigung haftbar.
Sie sollten da wenig rumzocken und die vom Fachunternehmen unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften eingesetzten Mittel zur Beseiigung eines Schaden in ca. 6 m bis 7 m Höhe akzeptieren.
Ist der Vermieter zu recht sauer, dann kommt auf Sie noch eine Strafanzeige wegen der Sachbeschädigung zu und in einem anschließendes zivilrechtlichen Verfahren werden Sie zum Schadenersatz verurteilt! Darüber hinaus kann der Vermieter Ihnen das Mietverhältnis wegen dieser Tat gegen sein Eigentum fristlos kündigen! Also schön "kleine Brötchen backen"!
Danke für Ihre überaus hilfreiche Antwort
Gruß aus Dortmund Maik
Danke auch für die anderen Antowrten, wobei die Drohungen die dabei waren, möglichst zu unterlassen sind! Dankesehr
Die Versicherung des Vermieters wird für einen Schaden, den Du verursacht hast, sicher nicht aufkommen.
Das, was der Vermieter kommen ließ, wird wohl kein Kran gewesen sein, sondern eine Hebebühne - das ist heutzutage das Mittel der Wahl für derlei Arbeiten. Eine Leiter bis in den 2.Stock aufzustellen und das ganze Material und Werkzeug rauf- und runter zu schleppen würde wohl heutzutage niemand mehr machen - allein schon wegen der Unfallgefahr. Hast Du schon einmal auf einer Leiter im 2.Stock gearbeitet? Ich würd's nicht tun wollen!
Wenn du keine Anzeige wegen Sachbeschädigung kassieren möchtest, solltest du mal besser die Füße still halten.