Abschleppdienst gerufen, Auto vorher weggefahren!

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Wer bestellt, der bezahlt. Der Besitzer kann zwar versuchen, die Kosten einzuklagen, aber das wird schwer für ihn. Abschleppen lassen darf nur die Polizei. Und die macht das nicht, wenn "nur" ein privater Parkplatz belegt ist.

Außerdem glaube ich das nicht - er hätte Dich nicht wegfahren lassen, wenn der Abschlepper unterwegs ist.

Westhighlandx  29.09.2009, 13:29

Oh ha, so viele Infos.

1.Der erste Satz stimmt.
2.Schwer wird das Einklagen nicht.
3.Abschleppen lassen, darf nicht nur die Polizei.
4.Nicht wegfahren lassen ist Nötigung und eine Straftat!

gargamel111  29.09.2009, 19:08
@Westhighlandx

Nana, so viele waren's auch nicht.

  1. das ist gut

  2. doch, das würde ich schon sagen. für ca. 1 Stunde, steht da im OP. Natürlich ist es nicht in Ordnung da zu parken, das ist schon klar. Aber dem Besitzer ist es zuzumuten, dass er wartet bzw. den Störer ausfindigt macht. Zumindest den Versuch unternimmt. Wichtig ist dabei auch, wie deutlich erkennbar der Privatparkplatz war und ob der Mensch nur seinen Parkplatz frei haben wollte, oder einparken.

  3. stimmt, abschleppen lassen darf natürlich jeder. Wie weit er damit durchkommt ist die andere Sache.

  4. ich meinte damit, dass ich Menschen, die sofort den Abschlepper rufen, eben diese Nötigung zutraue. Aus der Erfahrung, hat er das nicht gemacht. Aber wer kennt schon die Menschen.

  5. Vor Gericht und auf hoher See ...

Da derjenige, der den Abschlepper beauftragt, auch bezahlen muss (Vorkasse!), gehe ich mal davon aus, dass er Dir nur gedroht hat, sonst hätte er Dich nicht fahren lassen! Aber mal ganz ehrlich: würdest Du Dich nicht ärgern, wenn jemand Deinen Parkplatz blockiert?

Ilchi 
Beitragsersteller
 29.09.2009, 13:58

Oh ja, würde mich wütend machen...!! allerdings waren noch mehrere Parkplätze Frei, ist aber in diesem Fall warscheinlich egal, oder?!

BAWolf  29.08.2018, 16:16
@Ilchi

Jap, das ist in diesem Fall egal. Da ausgerechnet dieser Parkplatz wo du standest sein Grundstücks-Eigentum war.

Wenn du ihm mit diesem Argument gekommen wärst, hätte er es gegen dich gewendet und gefragt: "Ja warum stellst du dich dann auf meinen Privatparkplat, wenn doch andere Parkplätze frei sind" ;)

Was ist ein Privatparkplatz??? Jeder kann ein Schild auf hängen und behaupten es sei sein privater Parkplatz. Nun ist es aber so, daß es keine Berechtigung gibt einen Parkplatz als sein Eigentum zu betiteln, außer dieser Platz ist extra mit einer Blockade oder einer Kette abgegrenzt, dann stellt sich ohnehin niemand darauf. Ich kann mir nicht vorstellen das Du eine Rechnung bekommst, und wenn, der Auftraggeber muß diese dann Zahlen. Außerdem geht es nicht ohne Ordnungsamt oder Polizei einen Wagen einfach so Abschleppen zu lassen.

Auskunft  29.09.2009, 14:25

Da hier die Örtlichkeiten nicht beschrieben wurden, kannst Du ruhig davon ausgehen, dass es sich um einen Privatparkplatz, sprich einen Parkplatz auf einem Privatgelände gehandelt hat. Da muß nichts mit Kette etc. abgegrenzt werden.

Und selbstverständlich darf man fremde, widerrechtlich geparkte Autos von seinem Grund und Boden selbst abschleppen lassen.

Ja, kann er. Der Abschleppdienst muss nämlich auch dann bezahlt werden, wenn er nicht mehr tätlig werden musste, aber bereits unterwegs war.

Streitest du ab, da gewesen zu sein, muss der Besitzer das beweisen. Aber die recht kühle und überlegte Reaktion von ihm, als ihr abgedampft seid läßt vermuten, dass er das Spiel schon öfter durch hat und sich entsprechend abgesichert hat.

Ilchi 
Beitragsersteller
 29.09.2009, 13:56

HAt beweisfotos gemacht! alledings einen zettel auch schon dran gemacht mit dem hinweiß "...sollten sie hier nochmal stehen, werden sie abgeschleppt" nur gesagt hat er das er schon einen Abschlepper bestellt hat!

sonnenlady  29.09.2009, 14:38
@Ilchi

Naja, dann heißt es abwarten, ob was passiert. Wenn er allerdings die Rechnung schickt, würde ich sie an deiner Stelle anstandslos zahlen, sonst wirds richtig teuer.

Und beim nächsten Mal (Ich sehe, dass du gerade die Augen rollst!) passt du halt auf, wo du dein Auto abstellst. Ich wäre auch sauer, wenn einer auf meinem Parkplatz stehen würde. ;-)

Eigentlich würden nur die Anfahrtskosten verlangt werden.

Aber bezahlen würde ich die nicht, das muss der jenige bezahlen der den Abschleppdienst gerufen hat, und dann von Dir einfordern.

Da braucht er einen Anwalt der teurer ist als das Abschleppen. Hat er Pech gehabt

sonnenlady  29.09.2009, 13:27

Es sei denn, er hat eine Rechtschutzversicherung. Dann zahlt er keinen Cent.

Oder der Fragesteller verliert den Prozess, dann drückt das Gericht ihm direkt noch die Anwaltskosten auf und wieder muss der Parkplatzbesitzer keinen Cent zahlen. ;-)