"Falsch" parkendes Auto beim Rückwärtsfahren gerammt
Hallo Forum,
ich habe vorgestern das Auto meines Nachbarn beim Rückwärtsfahren gerammt. Nur geringer Schaden. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass ich zu 100 % Schuld bin.
Meine Versicherung sagt allerdings, nachdem ich den Vorgang geschildert haben, dass den Halter vom parkenden Auto eine Teilschuld trifft, weil er sein Auto an einer Stelle abgestellt hat wo man nicht mit rechnen konnte, dass es da steht. Wir haben hier einen großen Hof und sein Auto stand vor seiner Werkstatt, das Tor war offen. Meins stand auf einer ausgewiesenen Parkfläche.
Die Versicherung muß angeblich nur 2/3 vom Schaden erstatten.
Kann mir jemand sagen, ob das zutrifft und wo ich das passende Gesetz oder Urteil finde? Ich möchte den Preis vom Schaden drücken, weil wir uns so privat einigen wollen
Gruß Christian
12 Antworten
Da irrt Deine Versicherung.
Erstens kann ich hier nicht unbedingt ein Falschparken als solches erkennen, und zweitens obliegt selbst dann immer noch Dir eine erhöhte Sorgfaltspflicht die sich auch § 9 StVO ergibt:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
...genau, es war sicher nicht das schadenszentrum deiner versicherung, die das behauptet haben...
beste grüße dickie59
Ich denke, das ist ein Versicherung deiner Versicherung sich vor den ganzen Schaden zu drücken.
Natürlich hat dein Nachbar das Recht vor seiner Werkstatt zu parken und du bist in der Pflicht zu schauen, wohin du fährst, wenn du ausparkst.
Genaueres kann man allerdings erst sagen, wenn die Sache vor dem Gericht gelandet ist und ein Richter entschieden hat.
Es gibt jetzt sozusagen zwei Möglichkeiten:
du einigst dich mit deinem Nachbar auf etwas, um die Sache privat zu zahlen (ich glaube aber nicht, dass eine Regelung stattfinden kann, wenn du dich auf 2/3-Schuld berufst)
dein Nachbar hat das Recht die Versicherung/dich auf Zahlung des rechtlichen Schadens zu verklagen
wenn Du eine Person beim Rückwärtsfahren umfährst kannst Du auch nicht sagen sie dürfte da nicht laufen ..
Also ein ander Mitarbeiter der Schadenshotline sagt jetzt zu 99% bin ich Schuld und es ist schwierig ihm die Teilschuld nachzuweisen nur aufgrund der Tatsache, dass er "ungwöhnlich" geparkt hat :-(
Du hast ein stehendes Hindernis gerammt, das du hättest sehen müssen wo soll da bitte irgend eine Teilschuld des Unfallgegners sein?
Die Versicherung muß angeblich nur 2/3 vom Schaden erstatten.
Deine Versicherung wird das mit der gegnerischen Versicherung klären, ob das tatsächlich so ist (im Streitfall evtl. unter Mitwirkung eines Gerichts). Du kannst dir dann von deiner Versicherung ausrechnen lassen, ob es für dich günstiger ist, den Schaden selbst zu übernehmen, oder im Versicherungsbeitrag hochgestuft zu werden.