Freie Parklücke weg geschnappt, ist das erlaubt?

17 Antworten

Die Sachlage ist eindeutig. Du hast den Blinker gesetzt und damit signalisiert, dass Du in diese Lücke einfahren/einparken möchtest. Wenn nun ein anderer Fahrer Dir die Lücke, aus welchen Gründen auch immer, wegschnappt nimmt er Dir die Vorfahrt. Er verhält sich also Ordnungswidrig. Außerdem verstößt dieses Verhalten eindeutig gegen §1: Gegenseitige Rücksichtnahme.

yarabee  23.02.2009, 20:20

§ 1 StVO greift hier nicht, da es sich dabei lediglich um einen Auffangtatbestand handelt, falls es nichts spezielleres gibt. In diesem fall ist der § 12 StVO spezieller ;-)

Um es nochmal klarzustellen, gesetzlich erlaubt ist ein solches Verhalten bei weitem nicht. § 12 Abs. 5 StVO regelt diesen Sachverhalt. Derjenige der blinkt oder sonst wie versucht in die Parklücke einzufahren hat Vorrang vor den anderen Fahrzeugen. Und wenn einer 8 Stunden braucht, um in die Lücke zu kommen. Da muss man warten. Sowas ist ne Ordnungswidrigkeit und fertig. Problem: Wie will man nachweisen, dass er einenm die Lücke weggeschnappt hat? Ne Ehefrau, Freundin oder Kumpel ist als Zeuge nicht ganz so dolle....leider

Tja, jetzt mußt Du ihn verklagen. Er hat ja schließlich dafür gesorgt dass Du den Rest Deines Lebens ein Parkplatz-Trauma hast. Optimal wäre freilich ein Parkplatz-Zuweiser der für Recht und Ordnung sorgt, das verträgt sich aber nicht mit günstigen Preisen am Gemüse-Regal. Also, das nächste mal gelassener an die Sache herangehen, und im schlimmsten Falle ein paar Schritte mehr zum Einkaufswagen laufen. Schadet nicht, ist gesund. Immer Recht haben müssen ist auf Dauer anstrengend, und vermiest Dir und anderen die gute Laune

Im Prinzip hatte der andere Fahrer zwar Recht, der Schnellste bekommt auch den Parkplatz, jedoch hat er eine Sache vergessen: Du warst ja der Schnellste, hast halt nur noch zum Rangieren angesetzt. Der Blinker war auch gesetzt, so dass er dies erkennen musste. Somit war er im Unrecht, dir gehörte der Parkplatz.

H2SO4  23.02.2009, 00:05

Träum weiter

Guppy194  23.02.2009, 06:42
@H2SO4

was nun? hat der andere Fahrer "zwar Recht" oder "somit war er im Unrecht"; ich würde mich zwar im ersten Moment tierisch ärgern aber einen Streit deswegen anzufangen lohnte sich m.E. nicht; allerdings ist es nach § 12 Stvo verboten und kann mit 10 euro Bußgeld geahndet werden.

magura99  23.02.2009, 00:04

Stimmt, ist ein ungeschriebenes Gesetz.

Franticek  25.02.2009, 17:58
@magura99

Nee, das ist kein ungeschriebenes Gesetz. Das steht so in unseren Gesetzen drin, das ist auch die deutsche Rechtsprechung!

Nach der Verkehrsordnung hat derjenige einen "Anspruch", der die Lücke zuerst erreicht. Problem ist nur: was willste machen, wenn sie Dir jemand wegschnappt? Die Polizei hat echt besseres zu tun als jemandem mit den Zeigefinger zu drohen. Also: kurz ärgern und dann einen neuen Parkplatz suchen.