Darf jemand mit Behindertenausweis auf meinem Privatparkplatz parken?
Hallo, auf meinem Parkplatz hat ein Auto mit Behindertenausweis vor der Scheibe geparkt. Darf die Person das? Habe vor dem Auto geparkt und etwas gewartet und niemand ist gekommen. Konnte zum Glück noch einen Parkplatz finden, der gerade frei geworden ist. Aber die Person die da wohnt und zurück kommt wird sich bestimmt auch aufregen, da bei uns bestimmt die halbe Stadt parkt und es sehr schwer ist einen Parkplatz zu finden. Was kann ich da machen? Einen Zettel schreiben ,,Sie sind auf meinem Parkplatz, komme um diese Uhrzeit immer von der Schule zurück, bitte nicht mehr parken." ?
11 Antworten
Hallo Luna037,
Behindertenausweis alleine reicht nicht. Es müsste schon ein Parkausweis für Behinderte sein. Dann darf man auch parken, wenn nur für Anwohner vorgesehen ist.
Du schreibst von deinem Parkplatz. Dein Parkplatz ist es, wenn er zu deinem Privatgelände persönlich gehört. Dann darf auch kein Behinderter parken.
Du kannst einen Zettel mit dem Hinweis schreiben, dass du im Wiederholungsfall Anzeige erstattest. Pass aber auf, wenn du den Zettel anbringst. Es gibt Spezialisten, die dann angeben: Der hat meinen Scheibenwischer beschädigt.
Stimmt! Allerdings muss der Parkplatz als solcher auch als privat gekennzeichnet sein.
....vielen Dank für den Stern!
Au weia. Hab das an die Scheibenwischer geklemmt damit das nicht wegweht... Hab aber nur geschrieben das es mein Parkplatz ist und da bitte nicht geparkt werden soll
Gaaanz ruhig, er kann zwar behaupten, dass du den Scheibenwischer beschädigt hast, aber vor Gericht muss er es auch glaubhaft machen.
Nur mal aus reiner Neugier: Welche Farbe hatte denn der Ausweis?
Der Ausweis war blau
Vielen Dank für die Antwort. Dann kannst du dafür sorgen, dass der Ausweis wegen Missbrauchs eingezogen wird. Ich hätte da keinerlei Gewissensbisse, obwohl ich Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in einem bestimmten Bereich bin. Aber bei einem derartigen Verhalter platzt mir einfach der Kragen.
Dein Parkplatz ist dein Parkplatz, da darf sich niemand außer dir oder jemand den du es erlaubst hinstellen.
Schrein einen Zettel das du das nächste mal den Wagen kostenpflichtig Abschleppen wirst
auf einem privatparkplatz, so er als solcher erkennbar ist, darf niemand anders parken - ausser es handelt sich um eine parkfläche im öffentlichen raum
polizei oder ordnungsamt anrufen.
parken mit einem behindertenausweis hat eine besonderheit. derjenige hätte nämlich auch ausserhalb der markierten parkfelder parken dürfen, sofern er niemanden behindert.
Wenn es Dein (gemieteter oder gekaufter) Parkplatz ist, sperrst Du ihn am besten mit einem Poller ab. Dann hast Du kein Problem mit Falschparkern.
Wenn es sich um einen Bewohnerparkplatz handelt, ist das zwar ärgerlich, aber Du solltest mit freundlichen Worten darauf hinweisen. Vielleicht ist dem anderen gar nicht bewusst, dass er dort nicht parken darf.
Ich bin im Moment selbst sehr eingeschränkt und erfahre aus eigener Ansicht, wie schwierig das Leben für einen behinderten Menschen ist. Nachsicht und Freundlichkeit bewähren sich sicher.
Danke für die Antwort.Ich hab den Parkplatz gemietet, da steht das es ein Privatparkplatz ist und habe einen Zettel da gelassen.
Es reicht aus, dass er den Parkplatz vom Eigentümer gemietet hat. Dann ist er der Besitzer des Parkplatzes und hat die ausschließliche Verfügungsgewalt.