Haftung für Schäden am KFZ auf Privatgrundstück
Guten Morgen.
Hätte eine Frage: Undzwar kann ich als Grundstücksbesitzer haftbar gemacht werden, wenn ein Arbeitskollege oder Bekannter sein Auto in meinem Hof parkt und ein fremder eine Beschädigung an seinem KFZ verursacht? Für welche Schäden kann ich in diesem Fall generell haftbar gemacht werden? Wie gesagt, habe ich dort das Parken für diese Person gestattet.
9 Antworten
Mein klarer Menschenverstand sagt mir nein. Natürlich haftest du nicht dafür, in keinster Weise. Die Stadt stelle auch Parkplätze zur Nutzung zur Verfügung und muss nicht haften, wenn irgendein Dummdödel einen Schaden an einem geparkten Auto anrichtet. Dafür ist immer noch der Verursacher verantwortlich. Dies ist nur eine Meinung, keine verbindliche Beratung.
Hallo, eindeutig NEIN, Du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden. Als Grundstückseigentümer nur dann, wenn Dich aus einem Mangel am Grundstück ein Verschulden treffen würde, und da sehe ich so schnell keine Chance.
Dafür gibt es eine Kfz-Vollkaskoversicherung , welche solche Schäden evtl. reguliert bzw. die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers!
Haftung setzt Verschulden bzw. Vertretenmüssen voraus. Für die Handlungen Fremder haftest Du somit nicht.
Gestattet heißt noch lange nicht ein Vollkaskoversicherung. Nur wenn Sturmschäden ect, als Hauversicherungsschäden verursacht wurden. Sollst Du haften nur weil irgend ein Vogel einen Schiss auf das Auto gemacht hat, nicht daran zu denken, daß Staub auch noch auf den Lack kommt!! Als das geht wirklich zu weit. Was ist das für ein Freund. Selbst in Parkhäusern, wo man fürs Parken bezahlen muß, ist jegliche Haftung ausgeschlossen!