Rechts vor Links & ein Linksabbieger mit Gegenverkehr. Zwei Bilder, aber zwei verschiedene Regelungen?
Grundsätzlich hab ich eher keine Probleme mit der "Rechts vor Links"-Regelung. Auch verstehe ich, dass man als "Linksabbieger" entgegenkommende Fahrzeuge aus der Gegenfahrbahn durchfahren zu lassen hat.
Mein Anliegen betrifft Frage: "1.3.01-111-M"
1.) Der Blaue Pkw als am weitesten von Rechts kommende, hat natürlich Vorfahrt - will aber links abbiegen. Danach das Auto in der "Ich-Perpektive" und zu guter letzt der graue PKW. So weit so gut.
Aber, wieso muss der Blaue nicht seinen engegenkommenden Gegenverkehr (dem grauen Pkw) die durchfahrt ermöglichen?
Wenn aber der Blaue Pkw dies täte, würde ja der Graue als am weitesten Links stehender, als erstes fahren dürfen, was ja auch nicht stimmen kann.
Ich werde leider aus den Erläuterungen nicht schlauer, da sogar eine ähnliche situation bei Frage: 1.3.01-048-M gegeben ist, wo der Linkabbieger (Motorrad) bei einer "Rechts vor Link"- Situation wegen dem engegenkommenden Gegegnverkehr (Ich-Perspektive) zu warten hat. Wieso aber dann nicht im ersten Bild?
Worin liegt der Unterschied bzw was habe ich übersehen?
Ich hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im Vorraus
Liebe Grüße
9 Antworten
Hallo.
Im ersten Fall hast du nur einen von re. als1. Dan du. und dann der graue
Fall 2.
Der Blaue hat darf zu erst fahren, du vor dem grauen. weil der dich als rechts hat. und dann der Motorradfahrer.
Bley 1914
Worin liegt der Unterschied bzw was habe ich übersehen?
Die Unterschiede in den Konstellationen sind andere.
Über Bild 2 müssen wir nicht groß sprechen, das hast Du verstanden?
Im Bild A hast Du eine andere Position als im Bild B und andere Fahrtrichtungen.
Natürlich muss Blau als Linksabbieger auch hier dem geradeaus-fahrenden Grau Vorrang einräumen - dieser Punkt stellt sich Dir aber nicht.
Blau fährt also bis zur Mitte der Kreuzung, Du hinter ihm durch, dann Grau und zum Schluss Blau. Damit sind beide Punkte mit korrektem Haken auch erfüllt.
Wir sind uns doch sicher einig das eine Zeichnung kein Maßstab für die Praxis sein kann, oder?
Ich habe den Ablauf beschrieben wie er rechtlich gesehen erfolgen muss. Geht das nicht muss man Einer auf sein Recht verzichten.
Manche (Experten)Antworten hier machen mir langsam Angst, @Crack - eigentlich voll im Rechtsirrtum aber das auch noch mit voller Überzeugung. :P
Unser Kampf gegen die Windmühlenflügel. :D
Hallo,
du hast das alles schon ganz gut erkannt. Die beiden Fotos oder Situationen lassen sich aber nicht miteinander vergleichen, da in der zweiten nur du einen rechts von dir hast - alle andern nicht.
Und genau da setzt auch die Vorfahrtsregel Rechts vor Links an und greift in der ersten Situation.
Der blaue PKW ist der einzige, der keinen Vorfahrtsberechtigen rechts von sich hat.
Der graue PKW jedoch hat dich rechts von sich und du wiederum den blauen.
Darum darf der blaue PKW als erster fahren, auch wenn er als Linksabbieger die Spur des grauen kreuzt.
Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären.
Viele Grüße
Michael
Darum darf der blaue PKW als erster fahren, auch wenn er als Linksabbieger die Spur des grauen kreuzt.
Da irrst du dich leider. Außer, du meinst, nur bis zur Mitte der Kreuzung. Ansonsten: § 9, Absatz 3, StVO sagt eindeutig:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
Da steht auch RvL nicht drüber!
Diese Fahrschulfragen dienen rein nur der Erklärung der einfachen Vorfahrt. In dem Fall hier aber hilft in Wirklichkeit aber nur gegenseitige Verständigung.
Keinesfalls hat hier der Blaue automatisch Vorfahrt - bloß weil er keinen von rechts hat!
Verzichtet hier nämlich der "Ichfahrer" auf seine Vorfahrt und signalisiert dem Grauen, das er fahren darf und es kracht mit Blau, dann hat Blau die A-Karte!
Hatten wir hier schon öfter in genau der gleichen Konstellation: "Ei ich hatte doch keinen von Rechts".
Polizist: "Dafür aber Gegenverkehr."
PS: die Versicherungen sahen es genauso. :D
Bei dem 1. Bild hat der blaue PKW Vorfahrt vor dir. Du hast Vorfahrt vor dem grauen PKW, und der graue PKW hat Vorfahrt vor dem blauen PKW. Mit anderen Worten. Es hat keiner klare Vorfahrt, sondern einer muß auf seine Vorfahrt verzichten und z.B. durch Handzeichen seinen Verzicht deutlich machen. Insofern finde ich die angekreutzen Anworten total dämlich. So wie es das angekreutzt ist, ist es zwar aus deiner Sicht richtig, lässt aber die Vorfahrtsproblematik zwischen den anderen beiden außer Acht.
In dem 2. Bild ist die Sache klar. Erst der schwarze PKW, dann Du, dann der Motorradfahrer.
Es hat keiner klare Vorfahrt, sondern einer muß auf seine Vorfahrt verzichten
Das stimmt so nicht und daher sind die angekreuzten Antworten vollkommen richtig und auch nicht dämlich ;-)
Der blaue PKW hat in diesem Fall ganz klar die Vorfahrt vor den beiden anderen Fahrzeugen.
Das ist das Prinzip der Vorfahrtsregel Rechts vor Links.
Der blaue ist der einzige PKW, der keinen Vorfahrtsberechtigten rechts von sich hat.
Erst wenn jetzt auch noch aus der vierten Richtung ein Fahrzeug kommen würde, dann müsste man das "untereinander regeln".
Gruß Michael
empfehle dir noch mal die Vorfahrtsregeln besser zu lernen . Falsch - Blau Geradeaus Grau - ist die Reihenfolge beim ersten Bild, auch klar
Es hat keiner klare Vorfahrt, sondern einer muß auf seine Vorfahrt verzichten und z.B. durch Handzeichen seinen Verzicht deutlich machen.
klarer geht gar nicht
das schreit leider nach Dummheit - sorry wenn ich so deutlich werde
So wie es das angekreutzt ist, ist es zwar aus deiner Sicht richtig, lässt aber die Vorfahrtsproblematik zwischen den anderen beiden außer Acht.
Dass aber schlägt dem Fass den Boden aus - völliger Humbug
Ich finde es ja grundsätzlich nicht so nett, wenn hier einer den anderen beleidigt. Gemäß §8 StVO hat der blaue PKW Vorfahrt vor mir, und ich vor dem grauen. Gemäß §9 StVO hat der graue (als Geradeausfahrer) ´Vorrang vor dem linksabbiegenden blauen PKW.
Wenn nun die Kreuzung groß genug wäre, könnte der blaue PKW bis zur Kreuzungsmitte vorfahren, und dann ich hinter dem blauen PKW vorbei. Aus dem Bild ist aber klar erkennbar, das die Kreuzung dafür nicht groß genug ist, der blaue PKW als, wenn er auf der Mitte der Kreuzug steht, die Kreuzug blockiert. Und in dieser Situation muß dann (gemäß dem Kommentar zur StVO von Schumrig/Wagner) einer der Beteiligten auf seine Vorfahrt bzw seinen Vorrang verzichten, um die Situation aufzulösen.
Ich würde sagen, das Faß hat seinen Boden noch !
klarer geht gar nicht das schreit leider nach Dummheit - sorry wenn ich so deutlich werde
Sorry, aber DAS ist nen glattes Eigentor!
RvL ist nicht in Stein gemeißelt! Bloß weil einer keinen von rechts hat, hat er nicht automatisch Vorfahrt in alle Richtungen!
Denn Gegenverkehr hat immer Vorang (einzige Ausnahme: abknickende Vorfahrtstraße^^).
Ergo: es hilft wirklich nur gegenseitige Verständigung. Denn § 9 Abs. 3 StVO verliert seine Wirkung nicht automatisch dadurch, weil Blau keinen von rechts hat. Sprich kracht Blau mit Grau zusammen, hat Blau die A-Karte!
Solltet ihr mal sacken lassen, bevor ihr selber abbiegt. ;)
ganz einfach - es stehen keine Schilder damit Rechts vor Links damit ist Blau - Geradeaus und Grau die Reihenfolge
würde der Geradeausfahrende nicht existieren ist es in der Tat dass der Graue zuerst fahren darf - so aber hat er Vorfahrt zu gewähren
2. Bild ist ganauso - Ichfahrer - hat Vorfahrt zu geben - der Schwarze darf fahren - dann der Ichfahrer weil der Motorradfahrer abbiegen will - er hat den Gegenverkehr durchzulassen
Aus dem Bild ist aber klar erkennbar, das die Kreuzung dafür nicht groß genug ist, der blaue PKW also, wenn er auf der Mitte der Kreuzug steht, die Kreuzug blockiert. Und in dieser Situation muß dann (gemäß dem Kommentar zur StVO von Schumrig/Wagner) einer der Beteiligten auf seine Vorfahrt bzw seinen Vorrang verzichten, um die Situation aufzulösen.